Das Oberlandesgericht Rostock hat gegen AidaCruises entschieden, dass Stornogebühren von 50% bis 60 Tage vor Reiseantritt, wie sie z. B. bei Just Aida anfallen, unzulässig sind.
Stornogebühren bei Just Aida unzulässig
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- MyAIDA
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diddi4 -
25. Oktober 2013 um 09:04
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Ein weiteres Urteil im gleich Artikel (auch in anderen Zeitungen nachzulesen) bezieht sich auf zu hohe Anzahlungen. Zwar nicht gegen Aida, doch dürfte das auch Aida betreffen. In dem Urteil wurden Anzahlungen von 35 % als zu hoch empfunden. Aida nimmt bei Just 50 % und Vario 35 %!!!!
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In dem in dem Beitrag verlinkten Urteil sind auch ein paar interessante Zahlen drin...
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Mal sehen wann AIDA das in seinen Stornobedingungen ändert?
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noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da wohl Aida noch in die Berufung gehen kann. Allerdings haben sie jetzt schon zweimal verloren!
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Ich glaube nicht, dass AIDA seine Stornogebühren ändern wird, sondern eher, dass Kunden, die das in Zukunft anfechten ein Gerichtsentscheidung zum Vergleich anführen können.
Die Mehrheit der Passagiere wird schweigen, sich ärgern und zahlen. -
Ich denke, wenn das Urteil rechtskräftig wird, MUSS AIDA die Stornogebühren ändern. Wir werden es ja bald sehen.
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wäre cool wenn da auch noch was kommen würde wegen dem Einzelbelegungszuschlag von 70 %
Den finde Ich ja auch definitiv zu hoch und macht einen Urlaub Alleine auf AIDA (für mich und sich auch für andere) unmöglich
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Gegen die Preispolitik wird man nichts machen können, die liegt natürlich in der Hand des Unternehmens.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird kann das AIDA nicht ignorieren, da es vom Bundesverband der VBZ erstritten wird (wurde) und da wären bei Verstößen hohe Abmahngebühren fällig!
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Dann müsste man aber mit Hinblick auf das zweite Urteil, das in dem Artikel erwähnt ist, auch VARIO anfechten, denn auch hier können dann die 35% Anzahlung nicht rechtens sein.
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schaut mal in das Urteil, da sieht man die Buchungszahlen ab dem 49. Tag vor Abreise auf Seite 3: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/v…ck_2_U_7_13.pdf
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"Ausschlaggebend kann dagegen nicht sein, dass, wie die Beklagte vorträgt, der Reisepreis pro PCD [Passenger Cruise Day] im Tarif JUST AIDA unter den Kosten per PCD liegt. Dieses ist ihre eigene betriebswirtschaftliche Kalkulation, die sich der Kunde nicht entgegenhalten lassen muss."
I love it!!
Allerdings finde ich es erstaunlich, dass die Kosten und der Umsatz pro PCD im Urteil ungeschwärzt stehen... Hätte ich jetzt als Firmengeheimnis eingestuft...
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Dann müsste man aber mit Hinblick auf das zweite Urteil, das in dem Artikel erwähnt ist, auch VARIO anfechten, denn auch hier können dann die 35% Anzahlung nicht rechtens sein.
Naja, ähm, ich weiß nicht, wie hoch da das Verbesserungspotential ist... Zumindest laut der Pressemitteilung heißt es ja, "Eine Anzahlung von einem Drittel des Reisepreises sei das Äußerste, was einem Reisenden im Kleingedruckten zugemutet werden könne."Entweder hab ich da was nicht verstanden, oder es geht da wirklich um knappe zwei Prozentpunkte...
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An Kosten von über 90 EUR/Tag/Passagier kann ich aber auch nicht glauben, das ist wohl absichtlich öffentlich.
Ich habe schon viele Reisen um weit weniger als 90 EUR/Tag (Vario, nicht Just) gebucht, eine betriebswirtschaftlich rechnende Firma würde nicht ständig unter ihren Kosten verkaufen - ist Preisdumping nicht auch verboten???
Und es ist ja auch nirgends vorgeführt, wie sich die bei Just beinhalteten Flüge auf die Kosten auswirken...
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Naja, ähm, ich weiß nicht, wie hoch da das Verbesserungspotential ist... Zumindest laut der Pressemitteilung heißt es ja, "Eine Anzahlung von einem Drittel des Reisepreises sei das Äußerste, was einem Reisenden im Kleingedruckten zugemutet werden könne."
Entweder hab ich da was nicht verstanden, oder es geht da wirklich um knappe zwei Prozentpunkte...Tja, 2 Prozentpunkte einzuklagen wird es für manche Juristen sicher wert sein
Und immerhin wurde das auch gewonnen... Ein Drittel sind sogar 33,33 -> insofern sind es sogar nur 1,67 Prozentpunkte -
noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da wohl Aida noch in die Berufung gehen kann. Allerdings haben sie jetzt schon zweimal verloren!
das Urteil des OLG lässt eine Revision ausdrücklich nicht zu. -
das Urteil des OLG lässt eine Revision ausdrücklich nicht zu.
Wo hast Du das gelesen, weil auf der Seite der VBZ steht, "Urteil noch nicht rechtsgültig".
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Wo hast Du das gelesen, weil auf der Seite der VBZ steht, "Urteil noch nicht rechtsgültig".
Im Urteil auf Seite 8, unten, steht doch: "Die Revision wird nicht zugelassen." -
es gäbe rein theoretisch aber noch das Rechtsmittel der "Nichtzulassungsbeschwerde"..., daher ist das Urteil wahrscheinlich noch nicht rechtskräftig
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Im Urteil auf Seite 8, unten, steht doch: "Die Revision wird nicht zugelassen
Danke.
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