Bei anderen Reedereien (NCL, RCCL, ...) sind ab 29. und 30 Dezember noch einige Schiffskapazitäten in der Karibik frei (z.B. ab Miami oder Ft. Lauderdale). Auch Flüge nach Miami sind noch bei vielen Fluglinien erhältlich, wobei allerdings der Rückflug am Ende der ersten Januarwoche aufgrund der hohe Nachfrage recht teuer ist. Wer seinen Rückflug auf den 8. Januar verschiebt, kann einen deutlich günstigeren Preis bekommen.
AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt
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Hui Buh -
21. Dezember 2007 um 10:56 -
Geschlossen
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Anna Renate
Freut mich für euch, dass jedenfalls noch einige TAler auf die AIDA können.
@all
Ich denke die Nicht-Betroffenen - zu denen ich auch zähle - können den Frust zwar verstehen, aber man weiß nie, wie man selber in so einer Situation ragieren würde.
Ich denke, es ist ganz legitim, dass jeden versucht, das beste für sich aus der Situation herauszuholen.
Ich denke, es wird schwierig AC zu verklagen, aber ich gönne es jedem, der, auch wenn es nur 100,-€ wären, zusätzlich noch Schadensersatz bekommt.
Wenn ein Gericht mal ein Urteil gesprochen hat, hat jeder, der von der Absage betroffen ist, ein Recht auf die Summe, die dem Kläger zugesprochen wurde und ich denke nicht, das diejenigen, die hier von Gier reden, das Geld nicht ablehnen würden.
AC hat genügend Geld, wenn man mal sieht, wieviele Schiffe jetzt neugebaut werden, von daher drücke ich jedem die Daumen, der den Weg zum RA wählt.
Ich habe mal die AGB`s von AC zu dem Thema kopiert, was das aber jetzt im einzelnen heißt soll dann doch lieber ein RA klären, den Sonnyboy hat in einer Beziehung Recht, ohne genaue Gesetzesgrundlagen sind das alles nur Spekulationen.4 Leistungsänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von
AIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten
und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen),
über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpfl ichtet,
den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.VG
Kiwi
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Zitat
Original von Kiwi
4 Leistungsänderungen
4.1 ..., soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ...Kiwi
AGB Punkt 4.1 greift keinesfalls, da es sich ja um einen Totalausall der Reise handelt, der mit Sicherheit eine erhebliche Änderung der Reise darstellt.
Nachtrag:
Aber vielleicht hilft ja dieser Link weiter (und dort die unteren beiden Punkte in dem gelben Kasten unter "nach der Reise"): Klick hier
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... mal was ganz anderes: "Schneeflöckchen, Weißröckchen..."
Liebe Mit-Ex-TAler und liebe Mitleser und Mitdiskutierer, während es hier am zweiten Weihnachtstag die ersten dicken Schneeflocken gibt, denke ich daran, wie wir eigentlich gerade in Richtung Südwesten unterwegs wären und es mit jeder Seemeile wärmer würde.
Das wäre jetzt doch zu schön, oder? Ich denke, hier sind wir uns ausnahmsweise mal alle einig!Allen noch einen schönen und geruhsamen Feiertag wünscht Sarah
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Stimmt, eure Reise war ein Totalausfall, darüber steht noch nix in den AGB`s, ich denke, dass ändert sich im nächsten Katalog:-)
Habe mal Deinen Link angeklickt und finde es interessant was dort zum Thema Reisgutschein steht und mehr ist das 50% Angebot ja nicht.
"Reisegutscheine
Wenn Ihnen ein Reiseveranstalter statt Geld zum Ausgleich von Ansprüchen einen Reisegutscheine anbietet, sind Sie nicht verpflichtet diesen anzunehmen, sondern können auf Ihrer Geldforderung bestehen.
Es ist abzuwägen, ob die Annahme eines Reisegutscheines gegenüber der Durchsetzung der Geldforderung sinnvoll ist. Dies hängt stark davon ab, wie beweiskräftig Ihr Anspruch ist und wie hoch damit die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie mit Ihrer Geldforderung erfolgreich sind. Gegebenenfalls sollten Sie zur Klärung einer solchen Frage anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Jedenfalls erscheint es mir regelmäßig eher als Zumutung, einen Gutschein gerade des Reiseveranstalters anzunehmen, mit dem man erst eine enttäuschende Reise erleiden musste ."
Weiß nur nicht ob es was bringt, wie schon geschrieben, ich habe mal versuch auf entgangene Urlaubsfreuen und verlorenen Jahresrlaub zu klagen.
RA sind Schweine, als Selbstständiger mußte ich alles offenlegen, letzte Arechnungen, die Buchführung des vergangen Jahres, wirklich alles, damit mein Schaden ermittelt werden konnte. Für die 100,-DM die ich später bekam, wars die Mühe nicht wert.@Auradriver
Würde mich ja auch über den Schnee freuen und statt hier zu schreiben lieber im Schnee sparzieren gehen, aber bei uns ist nur noch Matsch über.
VG
Kiwi
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Zitat
Original von Gartenzwerg
@ badner: Vielen Dank für den Tipp! Aber Kabine und Flug separat zu buchen, ist nicht mehr so einfach, seit Aruba der Basishafen ist. Die meisten (oder sogar alle?) Flüge sind nur mit 2 Stopps machbar und man ist meist über 24 Std on tour...Aber wir geben die Hoffnung nicht auf...vielleicht ergibt sich früher od später doch noch was und wir können ganz simple Aida pauschal buchen!
schon mal hier nachgeschaut: http://www.arkefly.nl ??
Ist das holländische Pendant zu tuifly mit recht attraktiven Preisen -
Hallo
es tut mir ja auch Leid, dass die TA ausgefallen ist. Aber einige verfallen hier ja Richtig in Selbstmitleid. Es gibt noch genügend Reisen, die man Buchen kann.
Thema Ansprüche: Jeder der das Geld für die Reise bereits auf seinem Konto hat, hat Einvernehmlich die Zustimmung, zur Auflösung des Vertrages, gegeben. Damit ist AC aus dem Schneider. Warum war wohl AC so schnell? Die sind doch nicht Doof.
Im Übrigen glaube ich Keinem, der hier Schreibt, er hätte schon mehr Geld oder sonstiges von AC erhalten. Ansprüche bei AC durchzubekommen dauert Wochen und AC ist 0% Kulant. Da muss man Streiten und über die Feiertage glaube ich das keinem.
Schöne noch!!!
Der Christian
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Hallo Christian,
warum hat AC wohl Schecks verschickt, was eigentlich heute unüblich ist.
Überweisung wäre doch einfacher gewesen. Konto ist ja bekannt.
Löse ich den Scheck ein, bin ich mit der Auflösung einverstanden.
Wolfgang
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Zitat
Original von badner
schon mal hier nachgeschaut: http://www.arkefly.nl ??
Ist das holländische Pendant zu tuifly mit recht attraktiven Preisenja, sieht gut aus, gestaltet sich aber meist wegen dem Rückflug schwierig, da meist nur Freitags geflogen wird, die Schiffe aber erst am Samstag wieder in Aruba sind
LG
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AC schreibt aber auch, das man ihnen eine Aufstellung von anfallenden
Kosten schicken soll. Diese wollen sie ersetzen. -
Hallo alle zusammen. Bisher war ich seit Tagen nur Mitleser. Betroffen bin ich insofern, dass ich die Reise 5.1.08 bis 19.1.08 als Premium-Bucher gebucht habe. Hat ne Menge Geld gekostet, das ich auch erst sparen musste. Hat schon jemand was davon gehört, ob die freigewordenen Plätze der neuen TA ab 5.1.08 von AC verschleudert werden und was die kosten. Ich muss mich morgen nämlich entscheiden was ich mache. Eigentlich würde ich die Reise ja schon gerne machen, auch wenn es etwas ganz anderes ist, als ich gewollt habe. Wenn ich dann aber zusage und ab Freitag wird die Reise zu einem Schleuderpreis unters Volk geworfen, würde ich mich schon ärgern, nicht storniert zu haben und wieder einer der dummen zu sein der AC den Ausfall finanziert.
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Für alle die schnell einen juristischen Rat für "kleines Geld" haben wollen, gibt es Hilfe auf der folgenden Seite :
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Wieviel einem die Antwort wert ist, kann man selbst bestimmen.
Ich habe damit wirklich gute Erfahrungen gemacht. Die Anworten kommen superschnell.
Man bekommt zwar keine komplette Beratung aber einen Anhaltspunkt ob es sich lohnt weitere Kosten in einen Anwalt zu investieren.Das ist keine Werbung und ich hoffe, dass die Anwälte/innen hier im Forum kein Geschäft verlieren
VG und noch einen schönen 2. Weihnachtstag
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Zitat
Original von Wolfgang
Überweisung wäre doch einfacher gewesen. Konto ist ja bekannt.
Löse ich den Scheck ein, bin ich mit der Auflösung einverstanden.
1. Woher sollte AIDA die Bankverbindung seiner Kunden kennen ?
2. Ob mit der Einlösung des Schecks automatisch ein Verzicht auf weitere Forderungen verbunden ist, hängt m.E. davon ab, welcher Text im Begleitschreiben des Schecks formuliert ist.
In jedem Fall kann der Scheck "unter Vorbehalt" eingelöst werden, indem man dem Scheckaussteller (schriftlich) mitteilt, daß durch die Einlösung des Schecks keine Erklärung über die Annahme irgendwelcher Vergleichsangebote oder Vertragsauflösungen abgegeben wird.
Siehe dazu auch hier.
Im Zweifelsfall sollte sich jeder an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
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Zitat
Original von frequentcruiser
1. Woher sollte AIDA die Bankverbindung seiner Kunden kennen ?
2. Ob mit der Einlösung des Schecks automatisch ein Verzicht auf weitere Forderungen verbunden ist, hängt m.E. davon ab, welcher Text im Begleitschreiben des Schecks formuliert ist.
In jedem Fall kann der Scheck "unter Vorbehalt" eingelöst werden, indem man dem Scheckaussteller (schriftlich) mitteilt, daß durch die Einlösung des Schecks keine Erklärung über die Annahme irgendwelcher Vergleichsangebote oder Vertragsauflösungen abgegeben wird.
Im Zweifelsfall sollte sich jeder an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
Korrekt.
Die Kto.Nr. ist nur bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte bekannt.
Der Scheck ist zunächst nur die Rückerstattung des Reisepreises für die nicht zustande gekommene Reise. Nicht mehr und nicht weniger.
Dennoch würde ich das AC schriftlich, wie vorgeschlagen, mitteilen. -
Als zwar nicht mit Reiserecht befasster Anwalt kann ich sagen, dass es einen Schadensersatzanspruch für entgangene Urlaubsfreuden gibt. Dieser richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen. Zumindest hat man einen Barzahlungsanspruch und muss sich nicht auf die Gutschrift verweisen lassen. Ob es im Einzelfall mehr oder weniger als 50 % sind, wird der Amtsrichter in Rostock entscheiden. Aber es ist bescheuert, wenn Reisemängel geltend gemacht werden und um 100 € gestritten werden. Der Stress, der bringt es nicht und wenn der Amtsrichter jemanden ärgern will, der kleinlich ist, dann ordnet er das persönliche Erscheinen an. Wenn man den Verlust dann nicht sieht, kann man sich über die schöne Hansestadt noch freuen.
Folgendes Urteil ist vom AG Bremen zu ausgefallenen Kreuzfahrttagen ergangen, wobei dort pro Tag 100 € gewährt wurden:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 356,62 nebst 5 % Zinsen seit dem 05.10.2001 zu zahlen.
II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 300,-- und der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 500,-- abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
TatbestandDie Beklagte veranstaltet Kreuzfahrten mit der MS „V.“. Der Kläger und seine Ehefrau buchten für die Zeit vom 18.03.2001 bis zum 09.04.2001 eine Kreuzfahrt auf der V. und zwar zunächst vom 18.03. bis 27.03. in der Karibik und sodann eine Transatlantikkreuzfahrt mit dem Ziel Dakar / Senegal. Der Reisepreis ohne Reiserücktrittskostenversicherung und den Anschlussflug von Frankfurt nach Düsseldorf betrug insgesamt DM 20.440,--. Am 23.03.2001 gegen 4 Uhr entstand auf der MS „V.“ im Maschinenraum ein Brand. Er wurde gelöscht. Danach lief das Schiff den Hafen von Fort de France an und wurde dort im Containerhafen festgemacht. Von dort aus wurde für die Passagiere in den folgenden Tagen unter Abänderung der vorgesehenen Reiseroute ein Ausflugsprogramm organisiert.
Nach der Atlantiküberquerung war für den 08.04.2001 ein Aufenthalt in Banjul /Gambia vorgesehen. Dort sollte von 8 Uhr bis 23 Uhr ein Ausflug in Form einer Flussfahrt auf dem Gambiariver stattfinden. Der Aufenthalt musste ausfallen, weil das Schiff die westafrikanische Küste zu spät erreichte.
Die Beklagte erstattete dem Kläger insgesamt DM 1.813,69.
Der Kläger behauptet, seine Ehefrau habe ihm ihre Ansprüche abgetreten. Für die Zeit ab dem 27.03.2002 sei eine Minderung des Reisepreises um ein Drittel angemessen. Der Kläger und seine Ehefrau hätten sich im Hinblick auf die vorgesehene Flussfahrt auf dem Gambiariver einer Gelbfieberimpfung und Malariaprophylaxe unterzogen. Dafür hätten sie insgesamt DM 456,48 ausgegeben. Nachdem die Flussfahrt ausgefallen sei, sei diese Vorsorgemaßnahme nutzlos gewesen. In Anbetracht der Minderung und der nutzlosen Aufwendungen müsse die Beklagte noch DM 3.701,81 erstatten.
Der Kläger beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger DM 3.701,81 nebst 5 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Die Beklagte behauptet, sie habe den Kläger und seine Ehefrau mit der geleisteten Zahlung ausreichend entschädigt. Die Gelbfieberimpfung und die Malariaprophylaxe seien nicht nur für die ausgefallene Flussfahrt angezeigt gewesen, sondern auch für den Aufenthalt in Dakar /Senegal. Die Aufwendungen seien mithin nicht nutzlos.
Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird Bezug genommen auf die eingereichten Schriftsätze.
EntscheidungsgründeDie Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet aus §§ 651 d und 651 f BGB. Im übrigen ist sie unbegründet.
Der Kläger hat einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises gemäß § 651 d BGB und auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit gemäß § 651 f BGB.
Das Gericht schätzt die insoweit angemessenen Beträge unter Zugrundelegung eines Reisepreises von insgesamt 20.440,-- für 23 Reisetage
= täglich DM 888,70 = je Person DM 444,35:
Für den 23.03.2001 DM 592,50
vom 24.03. bis 27.03.01 = tgl. DM 355,50 DM 1.421,92
Entschädigung wegen nutzlos DM 400,00
ausgefallene Flussfahrt DM 533,20
Weiter von der Beklagten anerkannten Minderung DM 88,70
insgesamt DM 2.443,82
gezahlt wurden DM 1.813,69
noch zu zahlen DM 630,13
anteilige Impfkosten für Frau H. DM 67,35
insgesamt DM 697,48
= Euro 356,62.Bei den ausgewiesenen Minderungsbeträgen hat das Gericht sich von Folgendem leiten lassen:
Am 23.03.2001 konnten die Passagiere ca. eine Stunde lang das Gefühl haben, einer ernsten Bedrohung durch Feuer ausgesetzt zu sein. Die Gefahr bestand nach einer entsprechenden Durchsage um 04.55 Uhr nicht mehr. Die Urlaubsfreude war für den Vormittag des Tages entfallen und für den Rest des Tages beeinträchtigt. Insgesamt erachtet das Gericht eine Minderung des Preises um zwei Drittel für diese Zeit für angemessen. In den folgenden Tagen lag das Schiff im Containerhafen zur Reparatur. Den Gästen wurde neben dem normalen Ablauf an Bord ein geändertes Ausflugsprogramm angeboten, das teilweise beschwerlicher gewesen sein mag als im Vertrag vorgesehen.
Der Minderungsbetrag für die Flussfahrt auf dem Gambiariver schätzt das Gericht auf 60 % des Tagespreises. Nach einer Atlantiküberquerung von 6 Tagen, einem Aufenthalt auf den Kapverdischen Inseln und einem weiteren Seetag war die Flussfahrt auf dem Gambiariver ganz offensichtlich ein Höhepunkt der Reise. In Anbetracht dessen und in Anbetracht der Dauer des Ausfluges ist er erheblich höher zu bewerten als ein normaler Landausflug, wie er der Frankfurter Tabelle zugrunde liegt.
Eine Entschädigung für nutzlos vertane Urlaubszeit kann nur für Tage gewährt werden, an denen die Minderung 50 % übersteigt. Dieses war an zwei Tagen der Fall. Da vom Kläger keine Anhaltspunkte vorgetragen sind über einen angemessenen Entschädigungsbetrag, schätzt das Gericht diesen auf DM 100,00 je Person und Tag, mithin insgesamt auf DM 400,00.
Impfkosten hat der Kläger nur für seine Ehefrau in Höhe von DM 134,70 belegt. Die darüber hinaus behaupteten Aufwendungen können, da sie von der Beklagten bestritten worden sind, nicht berücksichtigt werden. Die nachgewiesenen Impfaufwendungen sind von der Beklagten nur zum Teil zu erstatten. Zwar hat die Flussfahrt nicht stattgefunden, auf der das größte Risiko einer Infektion bestand. Ein gewisses Risiko bestand jedoch auch während des Aufenthaltes in Dakar /Senegal. Selbst wenn Frau H. sich allein für diesen Aufenthalt nicht impfen lassen hätte, war die Impfung jedoch nicht völlig nutzlos. Das Gericht hält es für angemessen, wenn die Beklagte der Klägerin deshalb 50 % der Kosten = DM 67,35 erstattet.Soweit die Ansprüche der Ehefrau des Klägers zustehen, hat die Ehefrau ihre Ansprüche an den Kläger abgetreten. Dabei geht das Gericht davon aus, dass der Kläger die Abtretungserklärung der Ehefrau angenommen hat, obwohl die Annahme nicht auf der Urkunde steht.
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Hier ist oft die Ansage AC=Geiz und Gast =Gier angesagt.
Beides ist leider falsch.
Zur Versachlichung:Ich bin kein Anwalt, sondern Privatperson, mache auch sonst keine unerlaubte Rechtsberatung (dies nur für evtl. Abmahnhaie ..).
Die Absage der TA ist sicher ein bedauerliches Ereignis; die Folgen regeln sich gleichwohl nach dem Gesetz.
Um es vorweg zu sagen:
Ein Fall höherer Gewalt liegt für AC ganz sicher nicht vor, egal was im einzelnen passiert ist. Einen Ausfall des Schiffes wegen technischer Probleme hat AC immer zu vertreten.Rechtlich wird auch keine Rolle spielen, ob/wer/wem welche Fristen gesetzt und Abmahnungen erteilt hat. Für die TA gab es schlechthin bei Ausfall des Schiffes keine Abhilfe, Abmahnungen/Fristsetzungen deshalb aussichtslos. Daran wird niemand vernünftig zweifeln.
Weiter vorweg:
Was AC anbietet, enspricht durchweg dem Gesetz und geht z.T. auch darüber hinaus. Es ist deshalb Vorsicht angesagt, mal eben kostenträchtig einen Anwalt zu konsultieren. Nicht gerecht werden die AC-Angebote allerdings individuellen Einzelfällen.Prinzipiell ist zu unterscheiden:
A. AC hat Ihre Karibik-Rour am 05.01.2008 abgesagt
a) Von Gesetzes wegen ist AC verpflichtet, Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Das sind alle 14-Tages Reisen der Aura, aber sicherlich auch der Vita in der Karbik. Nehmen Sie dieses Angebot an, sind die Pflichten von AC erschöpft; alles weitere ist "Good-Will". Gerichtlich kriegen Sie sicher nicht mehr.
b) Lehnen Sie das Ersatzangebot ab (was Sie ganz sicher dürfen, und zwar ohne weitere Angabe von Gründen), haben Sie die Rechte des § 651f BGB ("entgangener Urlaub"). Was Sie das mit Aussicht auf Erfolg erfolgreich geltend machen können, fällt mir allerdings so auf Anhieb nicht ein. So gesehen ist die Zusage, 50% auf die nächste Buchung, gar nicht so schlecht (wenn's nicht gerade eine 3-Tagesreise der Cara im Mittelmeer ist). Dass AC bei Ablehnung den vollen Reisepreis erstatten muss, ist ja wohl nicht das Problem.
B. AC hat Ihre Transatlantik-Tour abgesagt
a) AC hat Ihnen als Alternative die TA am 05.01.2008 angeboten.
Sind Sie einverstanden, gilt A. a) sinngemäß.Sind Sie nicht einverstanden, gilt A. b) sinngemäß
Hinsichtlich der Rechte aus § 651 f BGB ist allerdings so einiges denkbar:Für eine gesetzlich geschuldete Rückbeförderung hat AC offenbar gesorgt. Allerdings Beispiele:
- Mehrkosten des Rücktransportes (z.B. Sie kommen um 23.30 Uhr in Leipzig an und nehmen ein Taxi nach Gölritz, weil's anders gar nicht mehr geht)
-Sie gehen in die 1. Kl. des IC Düsseldorf-Hamburg, weil Sie mangels Platzreservierung und Vorweihnachtsverkehr dort stehen mussten. Wenn es mehr als Ddf-Dortmund war, würde ich dies anerkennen.
-Sie sind selbständig und haben eine Aushilfe angestellt, die Sie nicht mehr abbstellen können und bezahlen müssen.-Gem. § 651f Abs. 2 BGB steht Ihnen (zusätzlich) ein Ersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Hier wird das Gesetz allerdings sehr "schwammig" , alles ist (un)möglich; ein Betrag von 30-50 € pro Tag/Person erscheint nicht unrealistisch.
Fazit: Die Angebote von AC sind gesetzeskonform; wer besondere Schäden hat, sollte auf die Alternativangebote nicht eingehen und diese geltend machen. Wer sich eine andere AC-Tour vorstellen kann, sollte das AC-Angebot mit 50% annehmen, es gibt so vieles als tolles an Alternativiät (bei allem Ärger).
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Hallo
wir koennten jetzt auf der AIDA sitzen und uns erfreuen ! stattdesen sind wir nun in Cancun ohne Gepaeck ! da kann zwar AIDA nix dafuer aber ohne denn Ausfall waer das jetzt auch nicht mein Problem -
Oh Mensch, habt Ihr das Pech gepachtet? Ich drück Euch die Daumen!
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Hallo alle zusammen,
habt Ihr alle schon mal über eine sogenannte Sammelklage nachgedacht??
Immerhin seid Ihr 1265 Passagiere von der TA am 21.12.2007
und mindestens genauso viele am 05.01.2008.Vielleicht wäre das gut wenn Ihr Euch alle zusammen tun würdet.Viele Grüße
Balou -
@ utensi
Das ist jetzt aber nicht wahr oder ? Ihr beiden habt echt das Pech am
Stiefel. Das kann ja nur noch besser werden. Wir drücken euch
die
Daumen daß trotzdem alles noch in einem schönen Urlaub endet.Gruß
Danny + Sandy
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