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AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

  • Hui Buh
  • 21. Dezember 2007 um 10:56
  • Geschlossen
  • Antworten

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  • Mucki52
    Anfänger
    Beiträge
    34
    • 18. Januar 2008 um 14:31
    • #701

    Meiner Meinung nach der beste Beitrag in diesem Thread. Man sieht, es geht auch anders und vor allem --->besser.

    Gruß Mucki52

    Träume nicht vom Leben, lebe Deinen Traum!

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    • RE: AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • frequentcruiser
    ···
    Reaktionen
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    Beiträge
    547
    • 18. Januar 2008 um 16:10
    • #702

    @ Spinne

    Ich hatte das Beispiel mit der von Celebrity Cruises geleisteten Entschädigungen anlässlich des Ausfalls der Millennium bereits am 24. Dezember auf Seite #20 dieses Threads geschildert:

    Zitat


    Ein ähnlich gelagerten Fall, der sich vor etwa 6 Monaten ereignete:

    Während einer Reise, die am 30. Juni 2007 begann, hatte die Millennium einen Schaden am Antrieb und musste die Reise daraufhin unterbrechen. Auch die Folgereise am 14. Juli musste wegen des Schadens komplett abgesagt werden.

    Celebrity Cruises hat den Kunden beider Reisen nicht nur den vollen Reisepreis zurückerstattet, sondern zusätzlich eine Gutschrift in Höhe von 100% des Reisepreises der ausgefallenen Reise zur Anrechnung auf eine spätere Reise gewährt. Anders formuliert: die ausgefallene Reise wurde nicht nur vollsträndig zurückerstattet, sondern der Kunde bekam zusätzlich eine gleichwertige Reise geschenkt.

  • micha_aida2004
    Anfänger
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    9
    Beiträge
    36
    • 18. Januar 2008 um 17:39
    • #703

    Hallo

    Das mag ja sein das Royal Carribean es so gehalten hat, aber wir haben halt bei AIDA gebucht.
    Wie einige hier ja schon geschrieben haben,wird man wohl bei einem Rechtsstreit auch nicht mehr bekommen.
    Es muß jeder selber für sich entscheiden ob er klagen will.
    Aber egal was dabei raus kommt, es bringt uns die TA über Weihnachten und Silvester nicht zurück.

    :meinung:

    Wir werden die TA mit 50% am 12.04 buchen und uns auf die Reise freuen :matrose:


    Gruss Michael & Renate

    TA 2004 AIDA_VITA
    Mittelamerika + TA 2006 AIDA_AURA
    TA 2007 AIDA_AURA ( leider wegen techn. Defekt abgesagt )
    Karibik + TA 2008 AIDA_VITA
    Karibik + TA 2011 AIDA_LUNA
    Transeuropa AIDA_Blu 2012
    Silvesterreise AIDA_Bella 2012/2013
    Nordeuropa AIDA_Luna 2013
    Mein Schiff 2 " Rockliner 3 " 2014
    Kanaren AIDA_Blu 2015
    Nordkap/Island AIDA_Cara 2015
    Mein Schiff 3 " Rockliner 4" 2016
    Metropolen AIDA_Prima 2016
    TA - AIDA_Luna 2017
    Mein Schiff 3 "Rockliner 5“
    Frankreich,Belgien & Grossbritannien AIDA_Vita 2018
    Sylvester 2018/19 Kanaren Kapverden AIDA_Cara
    Mein Schiff 1 „Rockliner 6“

    AIDA Mar 2021 Kurzreise Schweden/Dänemark

    AIDA Nova 2022 Norwegen

    AIDA Nova 2023 Kanaren bis Hamburg

  • Stephan_35
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 17:42
    • #704

    Auch ich wollte das 50% Angebot annehmen und dabei dann ne super Reise buchen.

    TA mit Karibik im Anschluss = 4 Wochen

    Am Tel sagt die Dame bei der Buchung die 50 % werden gewährt (über einen Flug haben wir dabei noch gar nicht gesprochen)

    Nun heißt es aber, nur 50% auf den ersten Teil der Reise.

    Wenn mir das nicht passt muss ich mich eben schriftlich beschweren....

    Also so verleidet man mir jetzt schon wieder die Freude auf die geplante Reise.
    Das was andere hier über ihre schlechten Erfahrungen schreiben, konnte ich kaum glauben. Nun muss ist es leider bestätigen.

    Selbst wenn mein Anwalt das durchbekommt, was mir bei der Buchung zugesagt wurde, geht doch die Lust die Reise nun deutlich zurück.

    Sie geht soweit zurück, dass ich nun einfach mal bei alternativen Anbietern mich umschauen werde.

    Wer so mit seinen Kunden umspringt, der hat eigentlich keine verdient.

    Ich werden wenn ich weitere Ergebnisse habe, diese gern hier posten.

    Ohne Anwalt scheint es bei denen nicht zu gehen. Schade!

  • utensi
    Profi
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    • 18. Januar 2008 um 19:44
    • #705

    Hallo genau so ist es bei mir auch ! im Net steht bei Vario = 29Tage = 3149€ . Es wird als eine Reise Angeboten und das gleiche hat mir die Dame im Reisebüro auch gesagt ! .
    Am Telfon war von 50% auf die nächste Reise dir rede und net so ein Quatsch nun wieder .
    Eine Premio Balkon Kabine koste zur besten Reisezeit weit mehr ! :zorn:

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • ella
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 19:49
    • #706

    Wir hatten die Aura Weihnachts-TA nur mit Kabiennenbuchung über AC und dazu individuelle Flüge gebucht.

    Alle unsere individuellen Reisekosten/Stornokosten hatte ich am 27.12.07 bei AC eingereicht.

    Da wir keinen Rückflug mehr am 05.01.08 von Aruba nach Hamburg bekommen haben, mussten wir auf einen Rückflug am 6.1.08 ausweichen,
    dann mit Zwischenstopp in New York mit 20 Stunden Aufenthalt dort.

    Wir waren also gezwungen ein Hotel auf Aruba (vom 5.1-6.1.08)
    und eine Übernachtung in New York (6.1.-7.1.08 zu buchen).

    Heute kam dann endlich der Brief von AC, zwecks Erstattung der
    Kosten. Die Stornokosten der Flüge werden erstattet, die Stornokosten für die Hotelübernachtungen allerdings nicht!!!!!

    Das finden wir eine ziemliche Frechheit, hatten wir doch erstens nicht die
    Chance, diese 2 Hotelübernachtungen anzutreten, da das Schiff uns
    ja nunmal nicht nach Aruba gebracht hat, und zweitens keine andere Wahl
    bei der Flugbuchung, da wir keinen durchgehenen Flug mehr bekommen haben.

    Nach Nachfragen bei AC kam die Antwort : Hotelübernachtungen oder
    deren Stornokosten nach der nicht stattgefunden Weihnachts-TA werden
    generell nicht erstattet.

    Auch wenn es sich hier bei uns um einen übersichtlichen Betrag handelt,
    hinterlässt das Vorgehen von AC eine sehr bittere Erinnerung.

    Jetzt sind wir nicht nur über die nicht stattgefundene Ta enttäuscht
    sondern auch darüber, wie AC mit seinen Kunden umgeht. Wir sind
    bereits 7x Aida gefahren. Das scheint allerdings AC nicht zu interessieren.


    Liebe Grüße an Alle,

    ella

    ____________________

    2 Mal editiert, zuletzt von ella (18. Januar 2008 um 20:01)

  • utensi
    Profi
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    746
    • 18. Januar 2008 um 19:54
    • #707

    Hallo
    Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt ist es ja kein Problem !

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • Ponny
    Aidapurfan
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    6.491
    Beiträge
    2.438
    • 18. Januar 2008 um 20:04
    • #708

    So langsam verstehe ich AC nicht mehr!

    Im Brief steht eindeutig, dass die 50% für eine Reise gelten, die einzige Einschränkung sei, dass die Reise von den gleichen Personen gebucht werden muß, wie die TA.
    Ist ja verständlich, dass ich nicht auf einmal für zehn Personen buchen kann, okay, aber jetzt soll das bei mehrwöchigen Reisen auf einmal nur für die erste Reise gelten?

    Beim Bonusprogramm zählen diese Reisen doch auch als eine Reise! Die legen sich das so aus, wie sie gerade brauchen.

    Was den Service angeht, hab ich so langsam keine Lust mehr, aber Urlaub auf der AIDA ist halt (leider) nach wie vor ein Highlight.

    Einmal editiert, zuletzt von ponny (18. Januar 2008 um 20:05)

  • utensi
    Profi
    Reaktionen
    133
    Beiträge
    746
    • 18. Januar 2008 um 21:15
    • #709

    Hallo
    Genau so ist es ! da Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung vorhanden werden wir halt mal sehen was raus kommt

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • aidacruz
    Anfänger
    Beiträge
    37
    • 18. Januar 2008 um 21:50
    • #710

    Bitte beachtet alle - mit oder auch ohne Anwalt:

    die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht gemäß der §§ 651a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht (BGH, Urteil vom 17. 10. 2000 – X ZR 97/99).

    Als Reisender habe ich meine Ansprüche aus Schlechterfüllung des Reisevertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende beim Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651 g Abs. 1 BGB). Reiserechtliche Ansprüche verjähren außerdem in sechs Monaten ab dem vertraglichen Reiseende (§ 651 g Abs. 2 BGB).

    Bei einer Mehrpersonenbuchung sollte sorgfältig geprüft werden, wer die reiserechtlichen Ansprüche geltend macht. Gefühlsmäßig würde man dazu neigen, dass derjenige, der gebucht hat, nun auch berechtigt ist, entsprechende Ansprüche für die gesamte Gruppe geltend zu machen. Es gilt jedoch folgendes:

    Für Gewährleistungsansprüche ist nur bei Buchung einer Familienreise davon auszugehen, dass der buchende Familienteil auch die Mängelgewährleistungsansprüche der mitreisenden - gleichnamigen - Familienmitglieder geltend machen kann.

    Anders jedoch bei Schadenersatzansprüchen. Hier muss jeder Reisende selbst, also jedes einzelne Familienmitglied innerhalb der Monatsfrist beim Reiseveranstalter vorstellig werden und innerhalb der Verjährungsfrist ggf. klagen.

    Bei Familienmitgliedern mit unterschiedlichen Familiennamen oder bei nicht verheirateten Paaren oder bei der gemeinsamen Buchung nicht verwandter Personen müssen auch Gewährleistungsansprüche von jedem einzelnen selbst geltend gemacht werden.

    Ohne Einreichung von Originalvollmachtsurkunden für jedes betroffene Familienmitglied befürchte ich, dass die Anspruchsstellung mit Hinweis auf die nicht vorgelegte Vollmacht zurückgewiesen wird, was dazu führen könnte, dass etwa die Ein-Monats-Frist abgelaufen ist.

    Geht davon aus, dass AC entsprechende Erfahrung hat und nur darauf wartet, dass wir Fehler machen.

    Gem. Auskunft einer Bekannten, die bei einem anderen Reiseveranstalter im Bereich Kundenbeschwerden arbeitet, weiß ich, dass es ganz normal ist; es werden nur die Kunden mehr bzw. überhaupt irgendetwas erhalten, welche ihr Recht kennen und einfordern. Das ist alltägliche Schadensbegrenzung auf Seiten des Reiseveranstalters.

    Ergo, seit nicht dumm.

    Die bisherige "Entschädigung" durch AC ist lediglich als ein neues Angebot auf den Abschluss eines neuen Reisevertrages zu verstehen. Schließlich kommt der 50 % Nachlass erst mit einem solchen Abschluss zum tragen.

    Davon völlig unabhängig können wir jedoch ZUSÄTZLICH Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Erstattung der Reisenebenkosten fordern, wenn wir die o.g. Fristen einhalten.

    Avita 04/05 westl. MM Südroute
    Avita 05/06 westl. MM Nordroute
    Acara 05/07 östl. MM Nordroute
    Avita 03/08 Karibik
    Aluna 04/09 Transeuropa
    Mein Schiff 05/09 OS
    MSC Fantasia 12/09 MM
    MSC Magnifica 04/10 östl. MM
    Adiva 07/10 östl. MM
    Adiva 04/11 Transarabien
    MSC Armonia 10/11 östl. MM
    MSC Splendida 12/11 westl. MM
    ABlu 04/12 Rotes Meer
    MSC Divina 10/12 östl. MM
    Aaura 03/13 Transatlantik

  • Stephan_35
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 21:53
    • #711

    Allerdings werde ich alles über einen RA einreichen.
    Werde gern über das Ergebnis berichten und sollte AC nicht alles zahlen werde ich klagen (Rechtsschutzversicherung).

    Telefonisch wurde mir zugesagt, dass alle Kosten (selbst die Taxikosten, für die ich keine Belege habe) übernommen werden.

    Da die AC nun aber auch bei den zugesagten 50% rumzickt bin ich mal gespannt was passiert.

    Wir hatten nach der TA noch 1 Woche Aruba mit 2 Tagen NY gebucht.

    Wichtig ist erstmal für alle die Ansprüche anzumelden. Mit dem Klagen können die ohne Rechtschutzversicherung Zeit lassen bis Ergebnisse von RA´s vorliegen.

    Ich habe im übrigen nicht vor Stillschweigen über die Verhandlungen zu bewahren, sondern finde dass alle die gleichen Entschädigungen erhalten sollen.

  • aidacruz
    Anfänger
    Beiträge
    37
    • 18. Januar 2008 um 22:00
    • #712

    @ Stephan 35

    Richtig so!

    Ich halte es genauso und werde auch im Forum berichten, was letzlich aus unserer Forderung und ggf. Klage wird.

    Avita 04/05 westl. MM Südroute
    Avita 05/06 westl. MM Nordroute
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    Aaura 03/13 Transatlantik

  • ella
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 22:03
    • #713

    Eine Rechtschutzversicherung haben wir und die Zusage der Übernahme
    auch bereits eingeholt. Ich überlege nur, ob sich der Aufwand lohnt,
    es handelt sich hier jetzt um die Stornogebühr für 2 Hotelnächte.


    @ Stephan 35

    Ich bin sehr gespannt, was bei Euch herauskommt und über Deinen Bericht
    dankbar. Denn bei Euch geht es ja um eine ganze Woche auf Aurba plus die 2 Nächte in NY.
    Freiwillig wird AC diese nicht erstatten. Wir haben deren Aussage dazu bereits schriftlich heute erhalten. Wie gesagt , ein unmögliches Verhalten!!


    Liebe Grüße,

    ella

    2 Mal editiert, zuletzt von ella (18. Januar 2008 um 22:10)

  • aidacruz
    Anfänger
    Beiträge
    37
    • 18. Januar 2008 um 22:11
    • #714

    @ ella

    . . . alleine wegen der Stornogebühren sicherlich nicht.

    Aber wenn du auch noch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit einforderst, dann ja. Und das solltest du, denn es steht dir zu!!

    Avita 04/05 westl. MM Südroute
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    Einmal editiert, zuletzt von aidacruz (18. Januar 2008 um 22:22)

  • sdgm
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 22:17
    • #715

    [quote]Original von aidacruz
    Reiserechtliche Ansprüche verjähren außerdem in sechs Monaten ab dem vertraglichen Reiseende (§ 651 g Abs. 2 BGB).

    quote]

    Das ist nicht mehr richtig. § 651 g BGB sieht nunmehr eine zweijährige Verjährungsfrist vor, die allerdings nach § 651 m BGB auf 1 Jahr verkürzt werden kann.
    AIDA hat dementsprechend in seinen AGB die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt.

    Insbesondere die nicht Rechtsschutzversicherten können sich also etwas mehr Zeit lassen.

    Die übrigen Hinweise von aidacruz sind aber zutreffend, insbesondere der Hinweis auf die (bald endende) Frist zur Anmeldung von Ansprüchen nach § 651 g BGB.

  • marty66
    Gast
    • 18. Januar 2008 um 23:00
    • #716

    Meine Freundin und ich haben die TA pauschal, d.h. mit Flügen gebucht. Kurz vor der Reise mussten wir aus privaten Gründen die Flüge ändern (andere Flugzeiten), was aber über AC direkt nicht mehr ging, da nichts mehr verfügbar war. So haben wir notgedrungen direkt über die Airline diese (sauteuren) zusätzlichen Flüge gebucht.

    Dieses Geld wollen wir natürlich von AC jetzt auch zurückhaben, denn schließlich stehen die zusätzlich gebuchten Flüge ja in direktem Zusammenhang mit der abgesagten Reise. Deshalb haben wir einen Brief an AC geschrieben, in dem wir diese Ansprüche angemeldet haben. Unterschrieben haben wir beide zusammen. Haben wir damit alle formalen Voraussetzungen zur Geltendmachung unserer Ansprüche erfüllt oder hätte jeder von uns getrennt einen Brief schreiben müssen?

    Marty

  • rheinbube
    Gast
    • 19. Januar 2008 um 00:14
    • #717

    Wenn ich mir diese Berichte hier so durchlese, dann komme ich zu der
    Entscheidung:

    AIDA macht das doch goldrichtig :sport1:

    90 % der "Geschädigten " regt sich maslos auf und bucht letzendlich doch wieder bei AC ( auch wenn der ein oder andere vor Gericht steht )....

    Da fass ich mir nur an den Kopf.... :erschrecken:

  • utensi
    Profi
    Reaktionen
    133
    Beiträge
    746
    • 19. Januar 2008 um 09:15
    • #718

    Hallo Rheinbube
    Das sehe ich nicht so ! aber warten wir mal ab was dabei heraus kommt !.
    Gibt ja noch mehr bootle aufem Wasser

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • Anna Renate
    Gast
    • 19. Januar 2008 um 13:22
    • #719

    gut das hier noch offen ist.
    so ich habe heute Post erhalten.
    Ich fasse es nicht. Wir sollen schlappe 70€ zurückbekommen, als
    Aufwandsentschädigung.
    Sämtliche Zusatzkosten, die entstanden sind, durch die Reise nach
    Dubai werden nicht erstattet.
    Auf die Pauschalreise nach Dubai erhalten wir nur 50% ab bis Schiff.

  • DeeJay
    Gast
    • 19. Januar 2008 um 16:19
    • #720

    hmmm, immer wieder interessant zu sehen wir hier einige Aida die Stange halten... man, es gibt doch soviel andere Schiffe und Reedereien??!! Wenn mir ein Hotel und der Service bzw.die Betreuung nicht gefällt, fahre ich nicht mehr dahin, also warum auch nicht hier?! Mal abgesehen von den Preisen... Aber die 50% auf die nächste Kreuzfahrt spricht ja auch für ihre "Kundenbindung" :lol1:

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