Meiner Meinung nach der beste Beitrag in diesem Thread. Man sieht, es geht auch anders und vor allem --->besser.
Gruß Mucki52
Meiner Meinung nach der beste Beitrag in diesem Thread. Man sieht, es geht auch anders und vor allem --->besser.
Gruß Mucki52
@ Spinne
Ich hatte das Beispiel mit der von Celebrity Cruises geleisteten Entschädigungen anlässlich des Ausfalls der Millennium bereits am 24. Dezember auf Seite #20 dieses Threads geschildert:
Zitat
Ein ähnlich gelagerten Fall, der sich vor etwa 6 Monaten ereignete:Während einer Reise, die am 30. Juni 2007 begann, hatte die Millennium einen Schaden am Antrieb und musste die Reise daraufhin unterbrechen. Auch die Folgereise am 14. Juli musste wegen des Schadens komplett abgesagt werden.
Celebrity Cruises hat den Kunden beider Reisen nicht nur den vollen Reisepreis zurückerstattet, sondern zusätzlich eine Gutschrift in Höhe von 100% des Reisepreises der ausgefallenen Reise zur Anrechnung auf eine spätere Reise gewährt. Anders formuliert: die ausgefallene Reise wurde nicht nur vollsträndig zurückerstattet, sondern der Kunde bekam zusätzlich eine gleichwertige Reise geschenkt.
Hallo
Das mag ja sein das Royal Carribean es so gehalten hat, aber wir haben halt bei AIDA gebucht.
Wie einige hier ja schon geschrieben haben,wird man wohl bei einem Rechtsstreit auch nicht mehr bekommen.
Es muß jeder selber für sich entscheiden ob er klagen will.
Aber egal was dabei raus kommt, es bringt uns die TA über Weihnachten und Silvester nicht zurück.
Wir werden die TA mit 50% am 12.04 buchen und uns auf die Reise freuen
Gruss Michael & Renate
Auch ich wollte das 50% Angebot annehmen und dabei dann ne super Reise buchen.
TA mit Karibik im Anschluss = 4 Wochen
Am Tel sagt die Dame bei der Buchung die 50 % werden gewährt (über einen Flug haben wir dabei noch gar nicht gesprochen)
Nun heißt es aber, nur 50% auf den ersten Teil der Reise.
Wenn mir das nicht passt muss ich mich eben schriftlich beschweren....
Also so verleidet man mir jetzt schon wieder die Freude auf die geplante Reise.
Das was andere hier über ihre schlechten Erfahrungen schreiben, konnte ich kaum glauben. Nun muss ist es leider bestätigen.
Selbst wenn mein Anwalt das durchbekommt, was mir bei der Buchung zugesagt wurde, geht doch die Lust die Reise nun deutlich zurück.
Sie geht soweit zurück, dass ich nun einfach mal bei alternativen Anbietern mich umschauen werde.
Wer so mit seinen Kunden umspringt, der hat eigentlich keine verdient.
Ich werden wenn ich weitere Ergebnisse habe, diese gern hier posten.
Ohne Anwalt scheint es bei denen nicht zu gehen. Schade!
Hallo genau so ist es bei mir auch ! im Net steht bei Vario = 29Tage = 3149€ . Es wird als eine Reise Angeboten und das gleiche hat mir die Dame im Reisebüro auch gesagt ! .
Am Telfon war von 50% auf die nächste Reise dir rede und net so ein Quatsch nun wieder .
Eine Premio Balkon Kabine koste zur besten Reisezeit weit mehr !
Wir hatten die Aura Weihnachts-TA nur mit Kabiennenbuchung über AC und dazu individuelle Flüge gebucht.
Alle unsere individuellen Reisekosten/Stornokosten hatte ich am 27.12.07 bei AC eingereicht.
Da wir keinen Rückflug mehr am 05.01.08 von Aruba nach Hamburg bekommen haben, mussten wir auf einen Rückflug am 6.1.08 ausweichen,
dann mit Zwischenstopp in New York mit 20 Stunden Aufenthalt dort.
Wir waren also gezwungen ein Hotel auf Aruba (vom 5.1-6.1.08)
und eine Übernachtung in New York (6.1.-7.1.08 zu buchen).
Heute kam dann endlich der Brief von AC, zwecks Erstattung der
Kosten. Die Stornokosten der Flüge werden erstattet, die Stornokosten für die Hotelübernachtungen allerdings nicht!!!!!
Das finden wir eine ziemliche Frechheit, hatten wir doch erstens nicht die
Chance, diese 2 Hotelübernachtungen anzutreten, da das Schiff uns
ja nunmal nicht nach Aruba gebracht hat, und zweitens keine andere Wahl
bei der Flugbuchung, da wir keinen durchgehenen Flug mehr bekommen haben.
Nach Nachfragen bei AC kam die Antwort : Hotelübernachtungen oder
deren Stornokosten nach der nicht stattgefunden Weihnachts-TA werden
generell nicht erstattet.
Auch wenn es sich hier bei uns um einen übersichtlichen Betrag handelt,
hinterlässt das Vorgehen von AC eine sehr bittere Erinnerung.
Jetzt sind wir nicht nur über die nicht stattgefundene Ta enttäuscht
sondern auch darüber, wie AC mit seinen Kunden umgeht. Wir sind
bereits 7x Aida gefahren. Das scheint allerdings AC nicht zu interessieren.
Liebe Grüße an Alle,
ella
____________________
Hallo
Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt ist es ja kein Problem !
So langsam verstehe ich AC nicht mehr!
Im Brief steht eindeutig, dass die 50% für eine Reise gelten, die einzige Einschränkung sei, dass die Reise von den gleichen Personen gebucht werden muß, wie die TA.
Ist ja verständlich, dass ich nicht auf einmal für zehn Personen buchen kann, okay, aber jetzt soll das bei mehrwöchigen Reisen auf einmal nur für die erste Reise gelten?
Beim Bonusprogramm zählen diese Reisen doch auch als eine Reise! Die legen sich das so aus, wie sie gerade brauchen.
Was den Service angeht, hab ich so langsam keine Lust mehr, aber Urlaub auf der AIDA ist halt (leider) nach wie vor ein Highlight.
Hallo
Genau so ist es ! da Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung vorhanden werden wir halt mal sehen was raus kommt
Bitte beachtet alle - mit oder auch ohne Anwalt:
die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht gemäß der §§ 651a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht (BGH, Urteil vom 17. 10. 2000 – X ZR 97/99).
Als Reisender habe ich meine Ansprüche aus Schlechterfüllung des Reisevertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende beim Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651 g Abs. 1 BGB). Reiserechtliche Ansprüche verjähren außerdem in sechs Monaten ab dem vertraglichen Reiseende (§ 651 g Abs. 2 BGB).
Bei einer Mehrpersonenbuchung sollte sorgfältig geprüft werden, wer die reiserechtlichen Ansprüche geltend macht. Gefühlsmäßig würde man dazu neigen, dass derjenige, der gebucht hat, nun auch berechtigt ist, entsprechende Ansprüche für die gesamte Gruppe geltend zu machen. Es gilt jedoch folgendes:
Für Gewährleistungsansprüche ist nur bei Buchung einer Familienreise davon auszugehen, dass der buchende Familienteil auch die Mängelgewährleistungsansprüche der mitreisenden - gleichnamigen - Familienmitglieder geltend machen kann.
Anders jedoch bei Schadenersatzansprüchen. Hier muss jeder Reisende selbst, also jedes einzelne Familienmitglied innerhalb der Monatsfrist beim Reiseveranstalter vorstellig werden und innerhalb der Verjährungsfrist ggf. klagen.
Bei Familienmitgliedern mit unterschiedlichen Familiennamen oder bei nicht verheirateten Paaren oder bei der gemeinsamen Buchung nicht verwandter Personen müssen auch Gewährleistungsansprüche von jedem einzelnen selbst geltend gemacht werden.
Ohne Einreichung von Originalvollmachtsurkunden für jedes betroffene Familienmitglied befürchte ich, dass die Anspruchsstellung mit Hinweis auf die nicht vorgelegte Vollmacht zurückgewiesen wird, was dazu führen könnte, dass etwa die Ein-Monats-Frist abgelaufen ist.
Geht davon aus, dass AC entsprechende Erfahrung hat und nur darauf wartet, dass wir Fehler machen.
Gem. Auskunft einer Bekannten, die bei einem anderen Reiseveranstalter im Bereich Kundenbeschwerden arbeitet, weiß ich, dass es ganz normal ist; es werden nur die Kunden mehr bzw. überhaupt irgendetwas erhalten, welche ihr Recht kennen und einfordern. Das ist alltägliche Schadensbegrenzung auf Seiten des Reiseveranstalters.
Ergo, seit nicht dumm.
Die bisherige "Entschädigung" durch AC ist lediglich als ein neues Angebot auf den Abschluss eines neuen Reisevertrages zu verstehen. Schließlich kommt der 50 % Nachlass erst mit einem solchen Abschluss zum tragen.
Davon völlig unabhängig können wir jedoch ZUSÄTZLICH Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Erstattung der Reisenebenkosten fordern, wenn wir die o.g. Fristen einhalten.
Allerdings werde ich alles über einen RA einreichen.
Werde gern über das Ergebnis berichten und sollte AC nicht alles zahlen werde ich klagen (Rechtsschutzversicherung).
Telefonisch wurde mir zugesagt, dass alle Kosten (selbst die Taxikosten, für die ich keine Belege habe) übernommen werden.
Da die AC nun aber auch bei den zugesagten 50% rumzickt bin ich mal gespannt was passiert.
Wir hatten nach der TA noch 1 Woche Aruba mit 2 Tagen NY gebucht.
Wichtig ist erstmal für alle die Ansprüche anzumelden. Mit dem Klagen können die ohne Rechtschutzversicherung Zeit lassen bis Ergebnisse von RA´s vorliegen.
Ich habe im übrigen nicht vor Stillschweigen über die Verhandlungen zu bewahren, sondern finde dass alle die gleichen Entschädigungen erhalten sollen.
@ Stephan 35
Richtig so!
Ich halte es genauso und werde auch im Forum berichten, was letzlich aus unserer Forderung und ggf. Klage wird.
Eine Rechtschutzversicherung haben wir und die Zusage der Übernahme
auch bereits eingeholt. Ich überlege nur, ob sich der Aufwand lohnt,
es handelt sich hier jetzt um die Stornogebühr für 2 Hotelnächte.
@ Stephan 35
Ich bin sehr gespannt, was bei Euch herauskommt und über Deinen Bericht
dankbar. Denn bei Euch geht es ja um eine ganze Woche auf Aurba plus die 2 Nächte in NY.
Freiwillig wird AC diese nicht erstatten. Wir haben deren Aussage dazu bereits schriftlich heute erhalten. Wie gesagt , ein unmögliches Verhalten!!
Liebe Grüße,
ella
@ ella
. . . alleine wegen der Stornogebühren sicherlich nicht.
Aber wenn du auch noch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit einforderst, dann ja. Und das solltest du, denn es steht dir zu!!
[quote]Original von aidacruz
Reiserechtliche Ansprüche verjähren außerdem in sechs Monaten ab dem vertraglichen Reiseende (§ 651 g Abs. 2 BGB).
quote]
Das ist nicht mehr richtig. § 651 g BGB sieht nunmehr eine zweijährige Verjährungsfrist vor, die allerdings nach § 651 m BGB auf 1 Jahr verkürzt werden kann.
AIDA hat dementsprechend in seinen AGB die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt.
Insbesondere die nicht Rechtsschutzversicherten können sich also etwas mehr Zeit lassen.
Die übrigen Hinweise von aidacruz sind aber zutreffend, insbesondere der Hinweis auf die (bald endende) Frist zur Anmeldung von Ansprüchen nach § 651 g BGB.
Meine Freundin und ich haben die TA pauschal, d.h. mit Flügen gebucht. Kurz vor der Reise mussten wir aus privaten Gründen die Flüge ändern (andere Flugzeiten), was aber über AC direkt nicht mehr ging, da nichts mehr verfügbar war. So haben wir notgedrungen direkt über die Airline diese (sauteuren) zusätzlichen Flüge gebucht.
Dieses Geld wollen wir natürlich von AC jetzt auch zurückhaben, denn schließlich stehen die zusätzlich gebuchten Flüge ja in direktem Zusammenhang mit der abgesagten Reise. Deshalb haben wir einen Brief an AC geschrieben, in dem wir diese Ansprüche angemeldet haben. Unterschrieben haben wir beide zusammen. Haben wir damit alle formalen Voraussetzungen zur Geltendmachung unserer Ansprüche erfüllt oder hätte jeder von uns getrennt einen Brief schreiben müssen?
Marty
Wenn ich mir diese Berichte hier so durchlese, dann komme ich zu der
Entscheidung:
AIDA macht das doch goldrichtig
90 % der "Geschädigten " regt sich maslos auf und bucht letzendlich doch wieder bei AC ( auch wenn der ein oder andere vor Gericht steht )....
Da fass ich mir nur an den Kopf....
Hallo Rheinbube
Das sehe ich nicht so ! aber warten wir mal ab was dabei heraus kommt !.
Gibt ja noch mehr bootle aufem Wasser
gut das hier noch offen ist.
so ich habe heute Post erhalten.
Ich fasse es nicht. Wir sollen schlappe 70€ zurückbekommen, als
Aufwandsentschädigung.
Sämtliche Zusatzkosten, die entstanden sind, durch die Reise nach
Dubai werden nicht erstattet.
Auf die Pauschalreise nach Dubai erhalten wir nur 50% ab bis Schiff.
hmmm, immer wieder interessant zu sehen wir hier einige Aida die Stange halten... man, es gibt doch soviel andere Schiffe und Reedereien??!! Wenn mir ein Hotel und der Service bzw.die Betreuung nicht gefällt, fahre ich nicht mehr dahin, also warum auch nicht hier?! Mal abgesehen von den Preisen... Aber die 50% auf die nächste Kreuzfahrt spricht ja auch für ihre "Kundenbindung"