Einige britische Reiseversicherungen für Kreuzfahrten bieten eine sogenannte "Missed Port Cover" oder "Itinerary Change Benefit". Diese Leistung ermöglicht es Passagieren, eine Entschädigung zu beantragen, wenn Häfen auf der geplanten Route gestrichen oder geändert werden.
Diese Art von Versicherungsschutz ist in Großbritannien verbreiteter als in Deutschland. Deutsche Passagiere haben in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung bei Routenänderungen, es sei denn, sie haben eine spezielle Versicherung mit vergleichbaren Leistungen abgeschlossen.
Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!