Papa mit Kind - ohne Mama- Fragen wegen Vollmacht

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  • Mich haben allerdings auch die Berichte irritiert, wonach selbst bei Anwesenheit beider Elternteile und Vorlage der Pässe noch die Geburtsurkunde des Kindes verlangt wurde (wohl Flughafen München). :gruebel:

  • Es geht zum Beispiel um möglichen Kindesentzug.

    Jau, hilft aber auch nicht wenn das "entziehende" Elternteil ne Kopie oder auch das original der Geburtsurkunde hat.


    Georg

  • München ist da tatsächlich sehr speziell. Ich bin letztes Jahr mit meiner Tochter in einen Mädelsurlaub nach Mallorca geflogen.

    Papa hat uns zum Check- In gebracht und da wollten sie explizit die Geburtsurkunde sehen, obwohl mein Mann daneben stand.

    Erst als unsere Tochter bestätigt hat,dass der Papa wirklich ihr Papa war's gut😂

    In Nürnberg reicht Vollmacht und Kopie des Passes. Bayern halt😂

  • Ich hab mir da nie Gedanken gemacht, bin mit meiner Tochter regelmäßig alleine on Tour gewesen( außer Perso oder Reisepass hatten wir nie ein Dokument mit)… haben wir wohl immer Glück gehabt. Jetzt ist die Tochter 24, da ist’s egal :thumbsup:

  • Wir sind heute von der prima wieder gekommen und hatten den Vordruck von AIDA dabei und eine Kopie vom Reisepass von meinem Mann.


    Beim Check in hat sich niemand dafür interessiert, in England wollte der Beamte aber beides sehen und hat meine Kinder auch gefragt, wer der Mann auf der Kopie ist. Als sie beide gesagt haben, dass es ihr Papa ist, durften wir gehen.


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  • Vollmacht im Original, Geburtsurkunde auf dem Smartphone (habe ohnehin alle relevanten Dokumente digital in der Cloud und somit immer einen Download entfernt auf allen Geräten). So habe ich es immer gemacht.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Die Frage ist durchaus berechtigt.

    Bei der Scheidung hat mir der Richter erklärt, dass Urlaub zu den Dingen des täglichen Lebens gehört und man deshalb dafür keine Vollmacht brauche.


    Ich würde mal behaupten, dass sich hier mal wieder die Exekutive über die Legislative hinwegsetzt und ihre eigenen Gesetze macht.


    Das nützt dir aber alles nichts, wenn du dann dastehst und mit einem Kind ein- oder ausreisen willst.

    Du willst ja dann nicht an Ort und Stelle ein Gericht bemühen. :verzweifelt:

    LG Babs



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  • Es muss nicht immer stimmen, was ein Richter sagt. Die Rechtsgebiete sind nun einmal sehr unterschiedlich. - Vollmachten bei allein reisenden Elternteilen sind aus gutem Grund üblich und werden häufig nicht nur bei der Ausreise, sondern auch bei der Einreise (z.B. UK) verlangt. Die Motive dafür wurden ja bereits mehrfach genannt (Stichwort Kindesentzug).

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Nunja, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht verhandelt wird, sollte sich der Richter eigentlich schon auskennen.

    Ist aber auch egal, denn wie gesagt, es will ja ein jeder, dass alles reibungslos abläuft.

    Aus diesem Grund hatte auch ich, trotz dieser Aussage des Richters, immer alle Unterlagen dabei.


    Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass es in den letzten Jahren schlimmer wurde.

    Mit 5 Jahren ist mein Sohn mit meinen Eltern problemlos in die Dominikanische Republik gereist, und niemand wollte eine Vollmacht sehen und 11 Jahre später gab es Probleme bei der Einreise von der Dominikanischen Republik kommend.

    LG Babs



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  • Es ist ja auch noch niiiiieeee vorgekommen, dass ein Urlaub zum Kindesentzug genutzt wurde.

    Ich glaube den Worten des Richters auch nicht.

    Naja, bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist das bestimmt noch nie vorgekommen.

    Ansonsten ist das keine Glaubensfrage.

    Es steht jedem frei, sich darüber rechtsverbindlich zu informieren und am Flughafen ggf. rumzustreiten oder eben einfach so viel mitzunehmen, dass man auf der sicheren Seite ist.

    LG Babs



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  • Das mag für Deutschland gelten.. aber international gelten andere Gesetze..

    zb musst du für Domrep sogar zum Konsulat nach Hamburg und alles dort bestätigen lassen bevor du mit Kind alleine dort einreisen kannst..


    Solange Du in D bleibst, gilt die aussage des Richters …. Mehr nicht …

  • Ich fasse mal zusammen:


    Auf der sicheren Seite ist man, wenn man eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des jeweils anderen Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder (und natürlich seine eigenen Ausweise und die der Kinder) dabei hat.


    Je nach Reiseziel erscheint die Einholung weiterer Auskünfte bei fachlich versierten Leuten angeraten.


    Damit ist die Frage des Themenstarters beantwortet und wir können uns Diskussionen über die Auslegung des Rechts ersparen. Das Thema Minderjährige füllt laufende Meter juristischer Fachbibliotheken.


    Deshalb mache ich hier mal zu.

    So groß wie die Freiheit, die man genießt, ist die Verantwortung, die man trägt. (E. Reinhardt; Verleger :swiss:)

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (K. Valentin).

    Demokraten müssen jede Wahl gewinnen, Faschisten nur eine.

    Si vis pacem para bellum.


  • Morris

    Hat das Thema geschlossen.