Der erlaubte Radius beträgt genau 926 Meter. Kann man gerne nachlesen. Es handelte sich ja um ein Baugebiet für den Tunnel. Genau da ist der Radius auf 926 Meter festgelegt.
Sorry, wenn ich so penetrant nachhake. Meine Frage, wo das steht ist damit nicht beantwortet. In der SeeSchStrO konnte ich es nicht finden. Ein "Kann man gerne nachlesen" ohne Quelle ist nicht wirklich hilfreich.