die Richter des OLG Rostock haben nun bestätigt, dass ein nachträglich verhängtes Rauchverbot Grund zum Rücktritt von der gebuchten Reise ist
siehe hier: http://www.n-tv.de/1115777.html
welches Kreuzfahrtunternehmen das wohl war
die Richter des OLG Rostock haben nun bestätigt, dass ein nachträglich verhängtes Rauchverbot Grund zum Rücktritt von der gebuchten Reise ist
siehe hier: http://www.n-tv.de/1115777.html
welches Kreuzfahrtunternehmen das wohl war
ich sage da nur hoch lebe deutsche land
Dieser Artikel ist auch in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Auf einen Blick" nachzulesen. Dort ist auch ein schönes Bild von der A... abgedruckt. Der Kenner weiß sofort von was man spricht.
LG Ute
Na dann will ich mal gleich............................... Wo ist bloß mein Schreiber? Und Papier brauche ich auch noch!
Dem Himmel sei dank, euch Richter vom OLG Rostock schickt der selbige. Endlich haben wir wieder einen Fred, in dem wir auf hohem Niveau diskutieren können, nachdem Rolf die die anderen ins Archiv verbannt hat.
GaK S+S
Na da muss man nicht mal Kenner sein, um zu erahnen, dass es Nabucco ist, denn wenn ich mich nicht irre, werden die Reiseveranstalter an ihren Geschäftssitzen vor Gericht gezerrt. Damit dürfte es für Rostock genauso klar sein, wie z.B. bei Urteilen der Gerichte in Hannover oder Duisburg. Aber muss das wirklich sein?
Eigentlich bin ich ja froh, daß dieses Thema durch ist, aber die heutige Meldung der dpa sollte noch allgemein bekannt gemacht werden:
Keine Texte veröffentlichen - nur Link zum Text - siehe Forenregeln. Danke
ROLF
Warum nicht? Wenn es jemanden so wichtig ist, dass er deswegen klagt...
Das Urteil muss aber ganz schön lange gedauert haben - Verbot ist ja seit 1.1.2008... das war vor 15 Monaten - dh. jetzt hat wohl keiner mehr die Ausrede, es anders gebucht zu haben Auf jeden Fall ein schönes Einkommen für Anwälte und Gerichte
Kann man von einer Reise, die man schon gemacht hat noch nachträglich zurücktreten. Ich meine in Germany ist doch alles moglich, ODER ?
Kann man von einer Reise, die man schon gemacht hat noch nachträglich zurücktreten.
Hihiiiiiii nur doof das dann der Rücktrittsgrund hinfällig ist,
wovon will man denn noch ZurückTRETEN wenn man gereist ist :hahahah: Und zum Thema: Naja ich bin Nichtraucher aus Passion kann aber auch den Kläger verstehen.
Wenn ich eine Hafenrundfahrt buche und stattdessen auf der Alster rumgeschippert werden würde würd ich darüber auch klagen.
(allerdings nicht das Hohe Gericht beehren wegen Geringfügigkeit und weil die Alster auch schöööööööööööööööön ist )