Willkommen im Urlaub. Lehnen sie sich zurück, entspannen sie, schließen sie die Augen und genießen ihren Urlaub.
Naja..nach dem heutigen Pflichtbesuch beim "A-amt" bin ich noch nicht ganz im urlaub. da mir schon mal über das forum geholfen werden konnte...versuche ich es erneut
ach ja..wer es nicht weiß..ich bin der charmante, gutaussehende, intelligente, sportliche, junge biking.....HALT, das sagen nur meine Gäste also ich bin rene, bikingguide der aida-flotte. das ganz nun schon seit 5 jahren. und jedes mal wenn ich zwischen meinen zeitverträögen back in berlin bin und vorstellig werde beim a-amt, habe ich leider einen neuen bearbeiter, der mal wieder keine ahnung von E301 und im ausland arbeitenden leuten und auch nicht von kein-grenzgänger hat.
die anwartschaft muss erfüllt sein um einen anspruch auf arbeitslosengeld zu haben. d.h. ich muss in den letzten 2 jahren mind. 12 monate angestellt gewesen sein.
"die dauer des anspruchs auf arbeistlosengeld hängt davon ab, wie lange sie in der um 3 jahre verlängerten rahmenfrist, das heißt, in den letzten 5 jahren, bei der bundesagentur für arbeit versicherungsflichtig waren. hatten sie in den letzten 5 jahren schin einmal einen anspruch erworeben und haben sie die anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich ihr neu erworbener anspruch um diesen unverbrauchten rest, maximal bis auf die höchstdauer für das jeweilige lebensalter (bei mir 360 tage)
das heißt doch für mich, wenn ich meinen vertrag fahre und ich mich wieder arbeitslos melde, ich erneut anspruch habe und die tage, welche von der vorherigen arbekitslosigkeit übrig geblieben sind dazu addiert werden. was mir die bearbeiter ein jedes mal sagen ist...ich habe nur noch ein restanspruch von der letzten arbeitslosenmeldung. zur zeit heißt es "ich habe keinen anspruch mehr, auch wenn ich mich jetzt arbeitslos melde.
verdammt kompliziert. blickt hier jemand durch?
danke fürs "zuhören"
urlaub macht spaß aber das wisst ihr ja