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Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    • Sonstiges
  • aidaurlauber111
  • 29. August 2009 um 20:04
  • Antworten

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  • aidaurlauber111
    Poolbrunch-Genießer
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    • 26. Mai 2011 um 21:32
    • #61

    Hallo Frank,

    aktuell haben wir auch Erfahrung in diesem Bereich machen müssen. Wir haben ebenfalls Just AIDA gebucht und fliegen am 05.06.11 nach Antalya, haben aber wunderbare Flugzeiten (morgens hin und abends erst zurück). Als wir dann wussten, dass es in die Türkei ging, wurde die Woche vorher für 599,-- € angeboten. So überlegten wir, ob wir nicht separat einen Flug buchen, die Woche auf der AIDA bleiben und dann noch die zweite Woche zu machen. Von der 2. Woche würde ja dann der Hinflug verfallen. Ich habe mich daraufhin mit AIDA in Verbindung gesetzt und dies abgeklärt und man hat mir eindeutig gesagt, dass der Rückflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wird. Schade, denn dann wären wir schon übermorgen geflogen.
    Ich habe auch von diesem Urteil gehört, weiß aber nicht, warum die Veranstalter weiterhin so vorgehen.

    LG
    Gaby

  • Anzeige
    • RE: Bei AIDA-Buchung die Flüge stornieren?

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Maria
    Suitenfan
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    • 26. Mai 2011 um 21:59
    • #62

    @ Frank,

    dann verzichtet doch auf den Rückflug und hängt hinterher noch ein paar Tage dran.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

  • Franki31H
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    • 26. Mai 2011 um 22:09
    • #63
    Zitat von Maria


    @ Frank,

    dann verzichtet doch auf den Rückflug und hängt hinterher noch ein paar Tage dran.


    Das geht leider nicht.....

    Fakt ist ja, es gibt Gerichtsurteile, dass der Flug nicht storniert werden darf... Oder sehe ich das falsch?

    Will AIDA hier nur Angst machen? Ziehen sie es tatsächlich durch und stornieren den Rückflug?

  • Anna Renate
    Gast
    • 26. Mai 2011 um 22:09
    • #64

    So lange ihr den Hinflug antretet ist alles kein Problem. Nur umgekehrt geht es nicht.

  • Anna Renate
    Gast
    • 26. Mai 2011 um 22:13
    • #65
    Zitat von Franki31H

    Das geht leider nicht.....

    Fakt ist ja, es gibt Gerichtsurteile, dass der Flug nicht storniert werden darf... Oder sehe ich das falsch?

    Will AIDA hier nur Angst machen? Ziehen sie es tatsächlich durch und stornieren den Rückflug?


    Nein das dürfen sie nicht.

  • Franki31H
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    • 26. Mai 2011 um 22:30
    • #66
    Zitat von Anna Renate

    Nein das dürfen sie nicht.


    Dürfen sie nicht oder machen sie nicht?

    Wenn ich dann am Flughafen stehe und nicht in den Flieger gelassen werden, wird meine Frau "unlustig"..... :abschied:

  • Anna Renate
    Gast
    • 26. Mai 2011 um 22:35
    • #67

    Man sollte sich immer bei der Airline informieren.

  • Franki31H
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    • 26. Mai 2011 um 22:41
    • #68
    Zitat von Anna Renate


    Man sollte sich immer bei der Airline informieren.


    Habe ich versucht..... TUIFly sagt, es handelt sich um einen Vollcharter.... Tui stellt nur den Flieger, alles Weitere liegt in der HAnd von AIDA!

  • franco
    Fortgeschrittener
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    • 26. Mai 2011 um 23:07
    • #69

    Ich habe jetzt nicht in den AGB nachgeschaut. Wenn dort aber stehen würde, dass der Rückflug bei Nichtantritt verfiele, würde eine derartige Klausel einer gerichtlichen AGB-Kontrolle wohl kaum standhalten.

    Es ist schon erbärmlich genug, dass du den Fluggesellschaften als Verbraucher das Leistungsbestimmungsrecht überlässt: Die bestimmen die Flugzeiten.

    Wenn dir dann die Zeit nicht gefällt und du großzügig auf deinen Flug verzichtest, ist das ja keine Stornierung, sondern du erbringst deine Leistung, verzichtest aber auf die Gegenleistung. Dies mit der Stornierung des Rückflugs zu bestrafen, benachteiligt dich als Verbraucher unangemessen.

    Die Drohung, AC den auf Grund der Auskunft extra gebuchten Rückflug in Rechnung zu stellen, könnte dort vielleicht zu einer etwas genaueren Prüfung der Rechtslage führen

    Gruß
    Frank

    Weserfähre Hemeln 2010

  • Franki31H
    Profi
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    • 26. Mai 2011 um 23:19
    • #70
    Zitat von franco

    Die Drohung, AC den auf Grund der Auskunft extra gebuchten Rückflug in Rechnung zu stellen, könnte dort vielleicht zu einer etwas genaueren Prüfung der Rechtslage führen

    Hallo Frank,

    wenn ich mir die letzten vier Seiten durchlese, hat es im letzten JAhr ja scheinbar problemlos funktioniert... AIDA wollte nur eine kurze Info....

    Nunmehr werden telefonisch andere Aussagen getroffen.... (Stornierung)

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass AIDA Haltung einer rechtlichen Prüfung standhält, auf den Ärger vor Ort möchte ich es aber eigentlich nicht ankommen lassen....

    In den AGB´s habe ich die PAssage übrigens (schnelles Überfliegen) nicht gefunden. Sie steht nur in den Reiseunterlagen....

  • TomH
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 01:44
    • #71
    Zitat von Franki31H

    Das geht leider nicht.....

    Fakt ist ja, es gibt Gerichtsurteile, dass der Flug nicht storniert werden darf... Oder sehe ich das falsch?

    Will AIDA hier nur Angst machen? Ziehen sie es tatsächlich durch und stornieren den Rückflug?

    Es ist eigentlich sch... egal ob es Fakt ist. Ein Gerichtsurteil ist immer nur EIN Gerichtsurteil (Achtung Wortspiel). Wenn du also sicher gehen willst, müsstest du Akteneinsicht haben und dir die Klage, das Urteil und die Begründung anschauen.
    Was immer gern übersehen wird bei derartigen Diskussionen, ist, dass nicht jedes Gerichtsurteil automatisch zum Präzedenzfall für zukünftige Urteile wird.
    Was interressiert das Amtsgericht von Gimpertshausen ein Gerichtsurteil vom AG in Pimperdorf.

    Ist es dir den Aufwand Wert, zu prüfen, ob eines der Verfahren wirklich auch auf dich "zugeschnitten" ist :frage1:

    Vielleicht ist AC ja voll eingeschüchtert, wenn du denen die Aktenzeichen der Urteile schickst und geht demütig auf dein Ansinnen ein....
    Vielleicht denken sie aber auch: Na dann probiers mal....

    Ich sags mal mit meinen Worten:
    Der Aufwand steht in keiner Relation zum zu erwarteten Ergebnis :meinung:

  • donaldml
    Meister
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    2.076
    • 27. Mai 2011 um 07:37
    • #72
    Zitat von TomH

    Der Aufwand steht in keiner Relation zum zu erwarteten Ergebnis :meinung:

    gut ausgedrückt :zwinker:

  • Sunshine78
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 07:47
    • #73

    Habe in den AGB´s für Just-Reisen bei AC gelesen, das eine Leerwoche sowie eine Hotelverlängerung nicht möglich ist.
    Aber was will AC denn machen, wenn man beispielsweise den Rückflug nicht antritt, weil man ein paar Verlängerungstage dranhängt?? :gruebel: ...den Rückflug
    in Rechnung stellen obwohl er bereits durch die Pauschalreise bezahlt wurde....

    Würden auch gerne früher anreisen, aber irgendwie scheint mir das doch ein Problem....

    lg

  • aidaurlauber111
    Poolbrunch-Genießer
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    Beiträge
    986
    • 27. Mai 2011 um 08:34
    • #74
    Zitat von Sunshine78

    Habe in den AGB´s für Just-Reisen bei AC gelesen, das eine Leerwoche sowie eine Hotelverlängerung nicht möglich ist.
    Aber was will AC denn machen, wenn man beispielsweise den Rückflug nicht antritt, weil man ein paar Verlängerungstage dranhängt?? :gruebel: ...den Rückflug
    in Rechnung stellen obwohl er bereits durch die Pauschalreise bezahlt wurde....

    Würden auch gerne früher anreisen, aber irgendwie scheint mir das doch ein Problem....

    lg


    Der Rückflug verfällt und Du müsstest ihn nicht noch einmal bezahlen. So wurde es mir mitgeteilt. Deshalb wäre das die einzige Möglichkeit, aber auch nur, wenn Du dann einen günstigen Rückflug bekommst.

    LG
    Gaby

  • Franki31H
    Profi
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    440
    • 27. Mai 2011 um 09:01
    • #75
    Zitat von aidaurlauber111

    Der Rückflug verfällt und Du müsstest ihn nicht noch einmal bezahlen. So wurde es mir mitgeteilt. Deshalb wäre das die einzige Möglichkeit, aber auch nur, wenn Du dann einen günstigen Rückflug bekommst.

    AIDA verkauft mir also meinen gebuchten Platz erneut..... Klingt logisch und wird jeder rechtlichen Prüfung standhalten....

  • Laba42
    Panamalkanaldurchquerer
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    • 27. Mai 2011 um 09:26
    • #76
    Zitat von Franki31H

    AIDA verkauft mir also meinen gebuchten Platz erneut..... Klingt logisch und wird jeder rechtlichen Prüfung standhalten....


    Das steht aber nirgends, das AIDA den Platz erneut verkauft, stell ich mir auch schwer vor wenn Du den Rückflug nicht Antritts die werden ja nicht drauf hoffen das jemand auf seinen Rückflug verzichte.

    Im allgemeinen verstehe ich die Logik aber nicht das wenn man den Hinflug nicht Antritt das der Rückflug dann verfällt, also im normalen Fluggeschäft könnte ich es noch verstehen die verkaufen ja Hin- und Rückflug billiger als One Way!.
    Aber bei AC kann man ja normalerweise keine einzelne Flüge buchen, dann sollten die doch eigentlich froh sein wenn Leute nicht mit fliegen das spart doch Sprit !

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • Franki31H
    Profi
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    • 27. Mai 2011 um 09:34
    • #77
    Zitat von Laba42

    Im allgemeinen verstehe ich die Logik aber nicht das wenn man den Hinflug nicht Antritt das der Rückflug dann verfällt, also im normalen Fluggeschäft könnte ich es noch verstehen die verkaufen ja Hin- und Rückflug billiger als One Way!.
    Aber bei AC kann man ja normalerweise keine einzelne Flüge buchen, dann sollten die doch eigentlich froh sein wenn Leute nicht mit fliegen das spart doch Sprit !

    Wenn ich die Seiten hier zurückblättere, dann sehe ich, dass es im letzten Jahr kein Problem war. Kurze Info an AIDA und der Rückflug blieb bestehen....

    Es gab ein Urteil, da wurde eine Pauschalreise mit einem Menü in einem Restaurant verglichen..... Die Vorspeise gefällt einem Gast nicht, er verzichtet auf sie, als Strafe bekommt er Haupt- und Nachspeise nicht mehr serviert....

    Ähnlich im aktuellen Fall.... AIDA bietet schlechte Flüge, der Gast verzichtet auf den Hinflug und bucht ihn auf eigene Kosten erneut.... Als Strafe streicht AIDA den Rückflug....

    Ich bin kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass so eine Praxis vor Gericht einer (erneuten) Prüfung standhält....

  • TomH
    Gast
    • 27. Mai 2011 um 12:37
    • #78

    Nein, nicht AIDA verkauft dir den Platz erneut. Wie du selbst schon festgestellt hast, hast du da einen gebuchten Platz. Wenn du den verfallen lässt, ist dein Vertrag, den du mit deiner JUST-buchung geschlossen hast, beendet.

    Um den Rückflug musst du dich dann selbst kümmern... aber ganz bestimmt nicht über Aida :zwinker:

  • Franki31H
    Profi
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    • 27. Mai 2011 um 13:10
    • #79
    Zitat von TomH

    Wenn du den verfallen lässt, ist dein Vertrag, den du mit deiner JUST-buchung geschlossen hast, beendet.

    Ich lassen den Platz für den Rückflug nicht verfallen! Nur den Hinflug. Dies werde ich AIDA mitteilen und darauf hinweisen, dass ich den Rückflug nutzen werde. Sollten sie den Rückflug stornieren (wovon ich nicht ausgehe), werde ich individuell einen neuen Rückflug buchen und die Kosten AIDA in Rechnung stellen.

    Schön, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die seit 15 Jahren auf eine Nutzung wartet....

    Sorry, aber das AIDA Verhalten ist für mich nicht logisch! Es ist bezahlt und es kann AIDA völlig egal sein, ob ich sämtliche Bausteine in Anspruch nehme....Sie haben keinerlei Nachteil durch mein Verhalten!

  • lehmbauer
    Profi
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    716
    • 27. Mai 2011 um 13:18
    • #80

    5 Juristen 5 Meinungen.
    Wäre aber mal eine spannende Frage an die Verbraucherverbände.
    Was passiert eigentlich wenn ich meinen Flieger verpasst habe?

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