Wir haben kurz vor Beginn ( 1 Woche ) unserer eigentlich geplanten Kreuzfahrt diese stornieren müssen, weil mein Schwiegervater unerwartet ins Krankenhaus kam. Nach einigen Tagen stellte sich heraus, dass er sich bereits im Endstadium einer Krebserkrankung befand (diese war vorher nicht bekannt ! ) - in der Nacht vor unserer ursprünglich geplanten Abreise ( 10.10.09) ist er dann leider verstorben.
Das ging alles so schnell und wir hatten in den vergangenen 14 Tagen dermassen viel um die Ohren, dass wir zwar storniert, uns aber bislang noch nicht weiter um eine potentiell mögliche Erstattung seitens unserer Rücktrittsversicherung ( besteht über unsere Kreditkarte ) gekümmert haben.
( uns war auch bis vorhin nicht bewusst, dass diese möglicherweise überhaupt anteilmässig dafür aufkommen könnte ), storniert haben wir aber unmittelbar nach der Einlieferung in die Klinik, da der Zustand bereits kritisch war und es absehbar war, dass wir nicht verreisen können.
Daher mal eine Frage an die Fachleute: Können wir nun die Stornorechnung überhaupt noch bei der Versicherung einreichen (Storno ist bereits 14 Tage her ?)? Wiegesagt, da wir bislang davon ausgegangen waren, dass ohnehin ein solcher Fall nicht übernommen würde, haben wir uns erst gar nicht weiter gekümmert....nun lese ich aber in unseren Bedingungen, dass schwere Krankheit bzw. Tod eines nahen Verwandten doch abgedeckt gewesen wäre.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen bzw. kennt sich damit aus, in welcher Frist man Ansprüche geltend machen muss?
Danke und liebe Grüsse