@ Rolf:
Armer Rolf! Aber besser ist das...
@ Laba siehe meinen Link oben, das ist genau das Urteil
@ Posito:
Im Prinzip kann nur derjenige abmahnen, der das Urheberrecht hat. Bislang wurden Preise veranschlagt, die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing MFM veröffentlicht wurden.
Es gibt jedoch auch Kanzleien, wie ich heute auf der Gegenseite wieder erfahren musste, die in Städten wohnen, wo andere "Preise" herrschen, also sprich das doppelte bzw. dreifache von den Richtern akzeptiert wird.
Prinzipiell ist es ja richtig, dass der Urheber dieses Recht hat und auch durchsetzen kann. Schlimm wird es nur - und da sind wir wieder bei dem Thema obigen Urteils - wenn das den Anschein erweckt, als sei es nur aus dem gedanken, schnell viel Geld zu machen.
Neu war eben nur, dass nunmehr auch Forenbetreiber Opfer sein können und dass dies auch noch bis zum BGH hochging!