- Offizieller Beitrag
Ja sehe ich auch so. Also schön brav den Bonus in der Steuererklärung angeben :grinser: .
Denn:
§_20 EStG (F)
(Einkünfte aus Kapitalvermögen)
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben.
2Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen.
(2) 1Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden;
Aber mal ernsthaft...wo kein Kläger, da kein Richter, oder?
Allerdings, wenn es 'ne Prüfung gibt bei Cruises....
LG
Morris