Hallo Sven,
vereinfacht gesagt aus dem Einkommenssteuergesetz. Etwas weiter vorne im Forum hat jemand auch den genauen Gesetzestext schon eingestellt.
Florian
Hallo Sven,
vereinfacht gesagt aus dem Einkommenssteuergesetz. Etwas weiter vorne im Forum hat jemand auch den genauen Gesetzestext schon eingestellt.
Florian
Hallo Sven,
vereinfacht gesagt aus dem Einkommenssteuergesetz. Etwas weiter vorne im Forum hat jemand auch den genauen Gesetzestext schon eingestellt.
Florian
Tach,
also, derjenige hatte versucht einen Zusammenhang mit § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) herzustellen. Das ist schlicht quatsch!
Das Bordguthaben ist schlichtweg nichts anderes als ein weiterer Rabatt auf den Reisepreis.
Gruß
Jörg
Hallo,
das "schlicht Quatsch" würde ich so akzeptieren, wenn Du Steuerprüfer oder WP wärest. Wenn Du dies bist, dann i.O. Ansonsten würde ich da vorsichtig sein, was so etwas anget. technisch erhältst Du eben genau keinen Rabatt auf den Reisepreis, der bleibt ja völlig unverändert. (Würdest Du an Bord nichts konsumieren hättest Du keinen Vorteil von dem Guthaben). Sondern Du erhältst 100 oder 250 €, die direkt mit dem Bordkonto verrechnet werden.
Florian
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1.
Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien
Hallo zusammen,
wer auf Bordguthaben Wert legt, kann sich den Kurs der Carnival Aktien (WKN 120 100) ja anschauen und bei Bedarf die notwendige Anlagesumme planen.
Günstigster Kurs auf der Börse Berlin Stand 16.1.09 15,66 €. Tiefststand 2. Hälfte Nov.08 = 11,93 €
Grüße vom Paddelboot
Also, ich bin kein Steuerberater, versuche mich aber dennoch mal an einer pragmatischen Klärung des Sachverhalts. Wenn man sich die Ausfüllhilfen der Steuererklärungen zu der Anlage KAP einmal anschaut, ist da von Dividenden und ähnlichen Erträgen die Rede. Unter ähnlichen Erträgen aus Aktien versteht der Gesetzgeber in erster Linie besondere Entgelte und Vorzüge, die ein Aktionär erhält, u.a. Ausschüttungen aus Rücklagen und Vorabausschüttungen, ebenso wie Gratisaktien. Der sonstige Ertrag kommt also aus Richtung der Aktien.
Wenn ich keine Reise bei Aida etc. buchen würde, würde ich dieses Bordguthaben NICHT erhalten, d.h. der Ertrag fliesst mir aufgrund der Buchung und nicht aufgrund der Aktie zu (obwohl ich diese natürlich im Depot haben muss). Ich denke hier passt eher die Definition eines Bonuses: nachträglicher Preisnachlass, der gewährt wird wenn ein Käufer einen bestimmten Umsatz (Aktion = Buchung) erbracht hat.
Dies ist sicher jetzt eine sehr laienhafte Erklärung und natürlich übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit. Man muss jedoch bedenken, dass auch Kreuzfahrtunternehmen steuerlichen Betriebsprüfungen unterliegen und diese Sachverhalte sicherlich von den Prüfern ausgiebig begutachtet wird. Wäre dies tatsächlich steuerpflichtig, könnt Ihr sicher sein, dass hier Kontrollmitteilungen an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter geschickt worden wäre.
LG
Nicole
Ich sehe das genauso wie Nicole.
Hier liegt ja kein automatischer Zufluss aus einer Aktie, wie z.B. Dividenden vor, sondern
man muss das BGH im Rahmen einer Buchung max. 4 Wochen vor Reisebeginn bei AC
beantragen.
Somit ist das in meinen Augen auch nicht einkommenssteuerpflichtig.
Mal abgesehen davon gibt es den Sparerpauschbetrag. Solange dieser nicht überschritten
wird ist das Thema BGH und Carnival-Aktien sowieso irrelevant.
Das zu dieser Thematik Kontrollmeldungen an die Wohnsitzfinanzämter geschickt werden,
wage ich aufgrund des Aufwands-/Nutzenverhältnisses doch eher zu bezweifeln.
Letztendlich kann die Thematik aber nur ein Steuerexperte klären.
Gruß
Sven
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:Bonus
Wird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)
BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!
Hallo zusammen,
also um mal zusammen zu fassen, würde es gehen wenn ich 100 Stück Aktien mit WKN 120100 kaufen würde, 2 Wochen bevor ich meine Reise antrete, meinen Depotauszug an AC sende (Adresse?) und danach wieder verkaufe?
Weiß jemand ob das jetzt auch als Paar geht?
Also beide haben ein Depot?
Vielen Dank!
Hallo Circlewalker,
dass mit dem Verkauf sollte funktionieren.
Nachdem AC das BGH genehmigt hat werden sie wohl kaum prüfen, ob sich zu
Beginn der Reise die Aktien noch im Depot befinden.
Wie sollten die das auch machen.
Allerdings sollte der Kurs in der kurzen Zeit schon steigen, damit Du keine zusätzlichen
Miese machst. Und das ist bei der momentanen Finanzlage doch schwierig zu erreichen.
Zudem ist die Frage, ob Ihr in Zukunft nicht noch weitere Fahrten mit AC machen werdet.
Bei dem niedrigen Kurs der Carnival Aktien lohnt es sich dann doch eher, diese im Depot
zu behalten.
Dann könnt Ihr für zukünftige Reisen weiterhin ein BGH beantragen und in 2 bis 3 Jahren
sollte sich der Kurs deutlich erholt haben.
Das mit dem Beantragen von 2 BGH über 2 Depots wurde oben schon mal erwähnt.
Hier solltet Ihr bei AC direkt mal nachfragen, was möglich ist.
Gruß
Sven
Hallo Circlewalker,
nur, wenn Ihr beide in verschiedenen Kabbinen seid. Auf eine Kabine immer nur einmal. Kann ich auch verstehen, es wäre ja sonst auch zu einfach, sich das BGH zweimal abzuholen.
Zu der Steuerdiskussion. Jeder kann das natürlich so sehen wie er will, ob er das für pflichtig hält oder nicht und ob er das angibt oder nicht. Das Finanzamt wird auch eine Meinung haben und eine innere Stimme sagt mir, dass das dann die verbindliche ist. Wer also nicht Steuerberater etc ist, der sollte mit Äußerungen wie "steuerfrei" vielleicht ein wenig zurückhaltender sein.
Florian
Hallo Börsianer,
ich hatte das Thema vor wenigen Tagen wieder aufgemacht, mit der Frage ob denn immer noch 100 Aktien genügen würden (bei dem niedrigen Stand der Aktie keine Selbstverständlichkeit) und ob der Kabinenteiler, wenn er denn über ein eigenes Depot mit ebenfalls mindestens 100 Aktien verfügt, auch ein Bordguthaben bekommt; in dem Fall also ein doppeltes BGH.
Heute habe ich von AIDA die Antwort erhalten:
Es sind immer noch 100 Aktien ausreichend. Die Vorraussetzungen sind die selben wie schon aus den Vorjahren bekannt; siehe obige Einträge.
Und jetzt das wirklich sensationelle......
Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
besitzt."
Das sind doch mal echt gute Nachrichten......nur schade, dass unsere nächste Reise Just in die Karibik ist und da zieht das Ganze nicht, da bei einer Just-Buchung kein Rabatt gewährt wird. Aber das nächste mal dann........
Hallo Börsianer,
Und jetzt das wirklich sensationelle......
Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
besitzt."Das sind doch mal echt gute Nachrichten......nur schade, dass unsere nächste Reise Just in die Karibik ist und da zieht das Ganze nicht, da bei einer Just-Buchung kein Rabatt gewährt wird. Aber das nächste mal dann........
Es geschehen ja tatsächlich noch Wunder bei AC.
Da wünsch ich viel Spaß beim Ausgeben des BGH.
Gruß
Sven
Hallo,
wow! eine kundenfreundliche Änderung. Bei mir hieß es bei der TA 2007 ganz klar: Pro Kabiee maximal einmal. Danke für die Info.
Florian
Hallo Circlewalker,
nur, wenn Ihr beide in verschiedenen Kabbinen seid. Auf eine Kabine immer nur einmal. Kann ich auch verstehen, es wäre ja sonst auch zu einfach, sich das BGH zweimal abzuholen.
Zu der Steuerdiskussion. Jeder kann das natürlich so sehen wie er will, ob er das für pflichtig hält oder nicht und ob er das angibt oder nicht. Das Finanzamt wird auch eine Meinung haben und eine innere Stimme sagt mir, dass das dann die verbindliche ist. Wer also nicht Steuerberater etc ist, der sollte mit Äußerungen wie "steuerfrei" vielleicht ein wenig zurückhaltender sein.
Florian
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:BonusWird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)
BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!
Ankauf Carnival-Aktien - Bordguthaben holen - Verkauf Carnival-Aktien und dann am besten zu einem höheren Kurs: Auch das ist dann natürlich steuerpflichtig => Veräußerungsgewinn => und ab 1.1.2009 auch ohne das man was meldet an das FA, machen die jetzt alles alleine - Abgeltungssteuer!
Als vor ewigen Seiten, die Steuerfreiheit des Share-Holder Bordguthaben geschrieben haben, geschah das nach Rücksprache mit einem Steuerberater.
Wie soll das Deutsche FA denn überhaupt etwas von der Zahlung/Gewährung berücksichtigen?
Wir haben keinen Beleg vorliegen, mit dem so etwas gemeldet werden könnte.
Auf der Abrechnung steht lediglich "On Board Credit" mit einem (mal) positiven Betrag zwischen den ganzen Bar-Belegen. Nirgends ist eine Verbindung zwischen CARNIVAL Aktien und AIDA Bordguthaben sichtbar.
Wie lange soll ich denn dem Sachbearbeiter erklären, worauf ich Steuern zahlen möchte?????
Als vor ewigen Seiten, die Steuerfreiheit des Share-Holder Bordguthaben geschrieben haben, geschah das nach Rücksprache mit einem Steuerberater.
Wie soll das Deutsche FA denn überhaupt etwas von der Zahlung/Gewährung berücksichtigen?
Wir haben keinen Beleg vorliegen, mit dem so etwas gemeldet werden könnte.
Auf der Abrechnung steht lediglich "On Board Credit" mit einem (mal) positiven Betrag zwischen den ganzen Bar-Belegen. Nirgends ist eine Verbindung zwischen CARNIVAL Aktien und AIDA Bordguthaben sichtbar.
Wie lange soll ich denn dem Sachbearbeiter erklären, worauf ich Steuern zahlen möchte?????
Dem Finanzbeamten mußt Du nicht erklären, worauf Du Steuern zahlen willst. Wenn Du entsprechende Einkünfte angibst, glaubt er Dir diese in der Regel auch mit der Abrechnung von Bord ("On Board Credit") und dem Depotauszug. Erhöht ja die Steuerzahlung. Schwierig wird es bei FA immer dann, wenn Du entsprechende Ausgaben nachweisen mußt, die Deine Steuerlast ja senken.
Wie schon oben geschrieben, wird es aber sehr schwierig für das Deutsche FA überhaupt etwas von dem BGH zu erfahren, wenn Du es nicht erklärst, da es Kontrollmitteilungen und ähnliches nicht gibt. Einzige Mäglichkeit ggf. über Dein Depot einen Hinweis zu erhalten auf ein mgl. BGH, weil Du Carnival-Aktien hältst und Dein Sachbearbeiter auch AIDA-Fan ist.
Die Steuerdiskussion ist also eher theoretischer Natur!
Der Geschäftsbericht 2008 ist veröffentlicht: Quelle
Die Shareholderbenefits sind auf Eurobasis gesenkt worden: von 50€ auf 40 € bis zu 7 Tagen, von 100€ auf 70€ zwischen 7 und 13 Tagen, und von 250€ auf 200€ bei 14 oder mehr Tagen.
Übrigens muss hier jemand bei AIDA gepennt haben:
Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
besitzt."
Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht: Only one onboard credit per shareholder-occupied stateroom.
Alles nachzulesen auf Seite 5.
zup: Danke für den Link
Hat jemand bitte eine aktuelle Info zur Interpretation dieser Einschränkung: "anyone cruising on a reduced-rate or complimentary basis are excluded from this offer."
Habe gehört, JUST gelte als "reduced-rate", nicht aber VARIO.
@popeye
So muss es sein, habe jedenfalls auf vario- gebuchte Reise schon Bordguthaben erhalten.
VG
Bettina
Eigentlich müsste es auch auf Just-Preise OBC geben. Mit reduced rate sind üblicherweise Tarife gemeint, die nur bestimmten Personengruppen wie z.B. Reisebüromitarbeitern oder Presseangehörigen offenstehen. Complimentary bedeutet, dass jemand gratis mitfährt.
OBC auf Vario gibt es definitiv. Habe ich schon gebucht.