Jetzt mal ganz blöd gefragt:
bekomm ich dann das BGH der UK zusätzlich zu dem BGH des Clubstatus? und wenn ja kann ich die UK nur an Bord buchen bzw nur über AC?
Danke schonmal
AIDA-Urlaubskasse
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UK kann man nur an Bord buchen. Das Guthaben aus der UK gibt es zusätzlich zum Guthaben aus dem Clubstatus.
LG Ute
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Richtig, Club-BGH und Urlaubskasse geht, aber ACHTUNG: Aktien-BGH und Urlaubskasse geht NICHT!
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Falsch, es geht auch UK und BGH aus Aktien. Nur alle drei BGH (UK, Club, Aktien) zusammen gehen nicht, immer nur zwei aus den drei Möglichkeiten. Zumindest ist das die offizielle Aussage. Vielleicht liest du dir mal den kompletten Thread durch und schaust auch im Thread zu BGH aus Aktien nach.
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Hallo an alle,
ich glaube so pauschal kann man garnicht sagen was alles geht mit dem BGH,
bei uns nämlich am 16.9. geht alles Club, Aktien und UK . Ich glaube das machen alle irgendwie
wie Sie Lust und Laune haben und je nachdem auf wen man trifft. Entweder Sie gewähren Dir alles
oder nur einiges. Keine Ahnung wie AC das handhabt.LG
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Ich werde jetzt auf der AURA noch mal nachfragen. Das scheint ja wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.
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Bella89: Nein, laut Auskunft der Reiseservicemanagerin gilt das BGH der Urlaubskasse nur bei zwei Vollzahlern. Also jeder zahlt 100,00€ (200,00€ 2 Erw. in der Kabine) und dann bekommt jeder Erw. 25,00€ bei der gebuchten Reise als BGH. Evtl. Clubgithaben gibt´s dazu, allerdings gilt dies alles nur für Neubuchungen. Und wenn man irgendwas an Bord bucht, wo man schon Bordguthaben für die Buchung an Bord bekommt, so gilt die UK nicht!
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Wenn AIDA sich nach den Aussagen hier im Thread richten würde, würde es gehen, die BGH aus Urlaubskasse und Aktien zu kombinieren.
Ich hab´s aber von AIDA schriftlich: BGH aus Aktien ist NICHT mit BGH aus Urlaubskasse kombinierbar. AIDA wollte zuerst sogar meiner Kabinenteilerin das BGH aus ihrer Urlaubskasse nicht geben, weil ich das Aktien-BGH kriege. Auf nochmalige Nachfrage und interne Prüfung hin kriegt meine Kabinenteilerin ihr Urlaubskassen-BGH, aber nur, weil wir weder den gleichen Namen noch die gleiche Anschrift haben! -
Der Reiseberater, bei dem ich mich nach der Urlaubskasse erkundigt habe, hat gesagt, dass das BGH aus Aktienbesitz und das BGH der Urlaubskasse miteinander kombinierbar sind.
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Scheint ein typischer Fall von "eine Hand weiß nicht was die andere tut" zu sein.
Auskunft Reiseberater auf AIDAbella im Januar:
Wenn BGH aus Aktien, dann kein BGH aus Urlaubskasse oder an-Bord-Buchung.
Schriftliche Mitteilung von AIDA im Februar:
Meine Kabinenteilerin kriegt nur ihr Urlaubskassen-BGH, weil wir nicht die gleiche Anschrift haben. Normalerweise hätten sie ihr das in dem Moment gestrichen, in dem ich mein Aktien-BGH beantrage.
So, dann sollte man es vielleicht einfach mit beidem versuchen und sich freuen, wenn´s klappt. Eine Chance gibt es ja, dass irgendjemand bei AIDA das nicht weiß und beide BGH gibt. Aber nicht zu dolle ärgern, wenn´s nicht klappt, denn die Wahrscheinlichkeit ist auch groß. -
Gerade auf der letzten Tour (bin seit Sonntag zurück) gebucht über Just im Juni: BGH aus UK und Aktien problemlos bekommen.
UK ist aber wohl offiziell nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Ob dazu Buchung an Bord oder BGH bei Buchung aus Werbeaktionen zählen kann nur gemutmaßt werden.
Fest steht: es wird von den MA in der KZN offensichtlich unterschiedlich gehandhabt.
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Hallo,
ich hätte da eine Frage.
Wann wird denn die Urlaubskasse gutgeschrieben und sieht man es bei My Aida?Oder sieht man es erst auf dem Schiff?
LG Karin
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In der Kabine liegt ein Kärtchen mit dem gutgschriebenen Bgh. Aber auch auf der Reisebestätigung steht es mit darauf.
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Wir haben im März an Bord die Urlaubskasse gebucht und dann natürlich die 200,- Euro bezahlt . Im Kopf hatte ich nur das innerhalb eines Jahres eine Reise gebucht werden muß . Unter my AIDA war die ganze Zeit nichts ersichtlich. Das hatte ich dann im Juli getan und habe dann am 03.08. in Rostock angerufen und darum gebeten , das das BGH und die Anzahlung auf die neue Reise übertragen wird . Die Mitarbeiterin sagte mir das es o.k. ist und erledigt wird . Aber geschehen und zu sehen war nichts . Nun eine Mail geschrieben und nochmal angefragt warum das BGH und die 200,- Euro nicht zu sehen sind . Als Antwort dann erhalten das ich die Bedingungen von Seite 3 nicht eingehalten hätte in denen steht das man es sofort melden muß und somit " hätte ich nun zu den jetzigen Bedingungen kein Anspruch auf das BGH " Zitat Ende . Auf die 200,- Euro wurde garnicht eingegangen . Ich finde es traurig das bei Vielfahrern und einer Reise von 4000,- Euro und weiteren schon gebuchten Ausflügen usw. um die 50,- Euro gefeilscht wird und man sie nicht erhält. Aber gut das Kleingedruckte nicht gelesen . Aber das ich nun auch noch den 200,- Euro hinterher rennen muß . Nochmal eine Mail geschrieben und um sofortige Rückbuchung gebeten . Antwort war das es an eine andere Abteilung zur Überprüfung geht . ???
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Das gibt's doch nicht bei mir ist das im
Moment das gleiche. Ich habe es ehrlich gesagt vergessen es vorher zu sagen. Dann Rufe ich eine Woche nach Buchung bei Aida an und frage wo meine Bestätigung bleibt und ob denn die Urlaubskasse berücksichtigt wurde ( dachte das machen die vielleicht automatisch) weil ich es ohne Buchungsbestätigung nicht einsehen kann. Naja im Endeffskt schreibe ich nun mit denen hin und her und es kommt immer nur, dass ich die Urlaubskasse nicht mehr erhalte. Die
Hinweise dass das meine 7. Reise mit Aida ist und ich schon einen 5stelligen Betrag dort gelassen hat interessiert Sie nicht. Irre echt. Finde das unmöglich wie die sich mittlerweile benehmen. -
Kann man die Urlaubskasse als Jugendlicher buchen?
Das BGH für an Bord gebuchte Reisen gibts ja nur für Vollzahler...
Kann man die Urlaubskasse als Jugendlicher buchen?
Das BGH für an Bord gebuchte Reisen gibts ja nur für Vollzahler...
Ja das geht haben wir schon gemacht
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Das gibt's doch nicht bei mir ist das im
Moment das gleiche. Ich habe es ehrlich gesagt vergessen es vorher zu sagen. Dann Rufe ich eine Woche nach Buchung bei Aida an und frage wo meine Bestätigung bleibt und ob denn die Urlaubskasse berücksichtigt wurde ( dachte das machen die vielleicht automatisch) weil ich es ohne Buchungsbestätigung nicht einsehen kann. Naja im Endeffskt schreibe ich nun mit denen hin und her und es kommt immer nur, dass ich die Urlaubskasse nicht mehr erhalte. Die
Hinweise dass das meine 7. Reise mit Aida ist und ich schon einen 5stelligen Betrag dort gelassen hat interessiert Sie nicht. Irre echt. Finde das unmöglich wie die sich mittlerweile benehmen.es beruhigt mich ja das es nicht nur mir so geht - die 50,- Euro Urlaubskasse / BGH sind mir schon egal - aber ich hätte doch gerne die 200,- Euro wieder und das nicht erst nach 1 jahr wenn es schon nicht möglich ist sie umzubuchen
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Komisch, bei mir ging das absolut problemlos, die Urlaubskasse einbuchen zu lassen. Allerdings hab ich auch bei meiner Lieblingsreiseberaterin gebucht.
Wenn Du die Urlaubskasse nicht nutzen kannst, bekommst du doch nen Verrechnungsscheck??? -
Wir mussten auch 2x in Rostock anrufen und reklamieren - aber schlussendlich hat es doch noch geklappt und die €200.-- wurden abgezogen.
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Kann man auch zwei Urlaubskassen zu gleich haben,die man auf zwei unterschiedlichen Reisen nacheinander bucht ? Wenn man zwei Reisen relativ zeitnah bucht,reicht unter Umständen eine Urlaubskasse nicht.
LG Birgit -