Die Anzahlung verfällt doch nicht. Wenn nach 3 Jahren nichts gebucht wurde, kann man sie sich zurück zahlen lassen.
AIDA-Urlaubskasse
Weniger Werbung? Als registrierter Nutzer bekommst Du weniger Werbung angezeigt! Registriere Dich einfach mit ein paar Klicks, um alle Funktionen nutzen zu können. Jetzt anmelden oder registrieren
-
-
Und was bei der neuen Urlaubskasse noch dazu kommt: Ihr kauft einen Reisegutschein, der nach drei Jahren verfällt. Das Bordguthaben gibt es im ersten Jahr, dann verfällt es wie gehabt. Der Gutscheincode bleibt dann drei Jahre bestehen und verfällt nach den Richtlinien für Gutscheine. Toll. Nix mehr mit zurücküberweisen falls man nicht fährt oder fahren kann. Lest mal die Bedingungen! Überweisen klappt sowieso auch nicht und auch wir haben kein Paypal und online Banking. Wir verzichten auf das Theater und wollen auch keinen Gutschein.
Viele Grüße, Chrisusch
ClaudiaK
Hier steht aber, dass neuerdings auch die Anzahlung verfällt
Ich frage in 3 Wochen auf dem Schiff mal genau nach... -
Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.
-
Ich fahre im Oktober mit der Aida Stella und habe am Wochenende eine neue Reise Aida Prima gebucht. Besteht wohl die Möglichkeit im Nachhinein noch an Bord die 100 Euro einzuzahlen und auf die Reise mit der Prima anrechnen zu lassen. Kennt sich damit jemand aus?
Schöne Grüße
-
Die Anzahlung verfällt doch nicht. Wenn nach 3 Jahren nichts gebucht wurde, kann man sie sich zurück zahlen lassen.
Doch. Deshalb ja jetzt der Reisegutschein. Es gibt jetzt einen Gutscheincode.
Ich habe mal den Ausschnitt aus den aktuellen Bedingungen für die Urlaubskasse kopiert:
- D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
von drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist
hinaus oder eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist
ausgeschlossen.
Quelle: Anhang unserer Urlaubskasse von Aida mit den neuen BedingungenNach drei Jahren ist es verjährt und wird auch nicht verlängert. Also Geld weg. Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße, Chrisusch
- D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
-
Ich fahre im Oktober mit der Aida Stella und habe am Wochenende eine neue Reise Aida Prima gebucht. Besteht wohl die Möglichkeit im Nachhinein noch an Bord die 100 Euro einzuzahlen und auf die Reise mit der Prima anrechnen zu lassen. Kennt sich damit jemand aus?
Schöne Grüße
Zuerst Urlaubskasse haben dann erst Reise buchen. Geht also nicht.
-
Doch. Deshalb ja jetzt der Reisegutschein. Es gibt jetzt einen Gutscheincode.
Ich habe mal den Ausschnitt aus den aktuellen Bedingungen für die Urlaubskasse kopiert:
- D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
von drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist
hinaus oder eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist
ausgeschlossen.
Quelle: Anhang unserer Urlaubskasse von Aida mit den neuen BedingungenNach drei Jahren ist es verjährt und wird auch nicht verlängert. Also Geld weg. Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße, Chrisusch
Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.
- D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
-
Wenn das jetzt ein Gutschein ist, gelten natürlich alle rechtlichen Bedingungen für Gutscheine, nicht nur die drei Jares Frist.
1. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
2. Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gem. § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt.
Wahrscheinlich muss das Aida nicht, nachfragen.
-
und das habe ich auch grade gefunden:
Ist die Gültigkeitsdauer überschritten, ist der Gutschein für die meisten Inhaber nur noch Altpapier. Doch nur weil die Frist abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich der Aussteller den abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige, der den Gutschein erworben hat, jedenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags in bar. Denn in diesem Fall gilt der Aussteller gemäß § 812 Abs. 1 BGB als ungerechtfertigt bereichert, denn die Gegenleistung hat er nicht erbracht. Der Aussteller ist allerdings seinerseits berechtigt, von dem Betrag eine gewisse Summe ( ca. 20 %) einzubehalten, denn ihm ist durch die Nichteinlösung ein gewisser Gewinn entgangen. Bei einem Gutschein, der nur an der Verjährung zu messen ist, entsteht ein solcher Rückzahlungsanspruch nicht.
-
Es ist nur die Rückzahlung während der Gültigkeit ausgeschlossen.
Du musst schon alles lesen, und nicht nur das, was du glauben willst.
Und nur weil du es gleich zweimal postest, wird es nicht richtiger... -
und das habe ich auch grade gefunden:
Auf Basis des verkürzten Zitats würde ich allerdings sagen das bezieht sich auf Gutscheine, in denen eine Einlösungsfrist kürzer als drei Jahre genannt ist.
Zumal ja am Ende deines Zitats noch erwähnt wird, das nach der Verjährungsfrist von drei Jahren auch der Rückzahlungsanspruch nicht mehr besteht.Von daher: neue Urlaubskasse = buchen innerhalb von drei Jahren ansonsten Geld futsch
-
Äußerst hilfreich wäre ein Blick in die AGB von AIDA, da müsste alles aufgeführt sein.
Sonst gilt folgendes:Fristablauf und Übertragbarkeit
Tritt der Fall der
Verjährung dann mal tatsächlich ein, hat dies zur Folge, dass der
Händler die Leistung verweigern kann. Allerdings hat der Kunde in diesem
Fall eine Anspruch auf Erstattung des Geldwertes. Allerdings kann der
Händler den entgangenen Gewinn, den er bei Einlösung des Gutscheins
gemacht hat, einbehalten.
Selbst wenn der Gutschein unter Nennung
eines bestimmten Namens ausgestellt wurde, ist der Aussteller des
Gutscheins verpflichtet, die Leistung an denjenigen zu erbringen, der
ihm den Gutschein vorlegt. Anders ist dies allenfalls zu beurteilen,
wenn eine auf eine bestimmte Person zugeschnittene Leistung erbracht
werden soll.Fazit:Händler,
die Geschenkgutscheine anbieten, haben bei Begrenzung der Gültigkeit
von Gutscheinen zum einen darauf zu achten, dass ein Ausstellungsdatum
auf dem Gutschein vermerkt ist. Zum anderen sollte berücksichtigt
werden, dass die Gültigkeit, sofern sie in den AGB geregelt ist, einen
Zeitraum von 3 Jahren nicht unterschreitet. Hier gilt: Je kürzer die
Frist bemessen ist, um so eher liegt eine unangemessene Benachteiligung
des Kunden vor. Eine unangemessen kurze Regelung kann schnell eine
unwirksame, abmahngefährdete AGB-Klausel dar.
Hierzu gibt es reihenweise Urteile mit AZ, z.B. Entscheidung des Oberlandesgerichts München (vgl. OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.:29 U 3193/07, NJW-RR 2008, 1233)
GaK S+S -
Habe gar nicht mitbekommen, dass sich da etwas geändert hat.
Wir haben noch eine "alte" Urlaubskasse. Dafür müsste dann die vorherige Regelung gelten.
Mein Sohn hatte eine Urlaubskasse. Wie bekannt muss man die ja innerhalb eines Jahres einlösen um in den Genuß des Bordguthabens zu kommen. Da das Jahr abgelaufen war, hat er die Auszahlung beantragt und einen Verrechnungsscheck bekommen.
Da Neuabschlüsse ja lediglich an Bord möglich sind, denke ich, dass da auf die neue Regelung hingewiesen wird. Ansonsten kann man da ja vor Abschluss mal fragen.Bei Buchung mit anderen Vorteilen z.B. Ausflug oder Bordguthaben war ja bisher die Einlösung der Urlaubskasse auch ausgeschlossen bzw. es gab kein weiteres Guthaben aus der Urlaubskasse.
Ich habe jetzt die neuen AGB's nicht gelesen aber irgendwo auf den Vorseiten hieß es doch, dass das jetzt ein Gutschein ist und man die Gutscheincodes beim Bezahlvorgang eingeben kann. Im ersten Jahr deren Gültigkeitsdauer gibt's dafür das Bordguthaben. Danach ist es ein einfacher Gutschein. Also ist es doch ganz easy die Kasse einzulösen.
Einlösung innerhalb der Gültigkeitsdauer müsste damit doch möglich sein. Es sei denn, man fährt 3 Jahre nicht mehr. So einen Fall kann ich bei mir aber nur vorstellen, wenn ich das Zeitliche segne. -
Hallo Zusammen,
kann ich die AIDA Urlaubskasse (abgeschlossen im Dezember 2016) für eine sogenannte Pauschalreise (inkl. 50 Euro Bordguthaben/Kabine) nutzen und die 50 Euro Bordguthaben für die Urlaubskasse auch bekommen?
Danke im Voraus!MFG
Chris -
Hallo Zusammen,
kann ich die AIDA Urlaubskasse (abgeschlossen im Dezember 2016) für eine sogenannte Pauschalreise (inkl. 50 Euro Bordguthaben/Kabine) nutzen und die 50 Euro Bordguthaben für die Urlaubskasse auch bekommen?
Danke im Voraus!MFG
ChrisMoin,
Du kannst leider nicht die Urlaubskasse anwenden . Du könntest zwar die Anzahlung von 200,- € verrechnen lassen aber bekommt nicht die 50,- € Bordguthaben ( Weiß ich aus eigener Erfahrung)
Mfg
Chris -
Nein, wie schon mehrfach angemerkt wurde geht das nicht. Du kannst sie anrechnen lassen, bekommst aber kein zusätzliches Bordguthaben.
Viele Grüße
Engelbert -
wenn die Urlaubskasse nicht angerechnet werden kann , wird dieses in der Regel im Angebot der Reise erwähnt inklusive Bordguthaben.
-
Bei der "alten" Urlaubskasse galt die Regelung: Erst die Urlaubskasse und dann die Reise buchen. Weiß jemand, wie es mit den neuen Gutscheinen funktioniert? Oder hat jemand zufällig in den Bedingungen für die Urlaubskasse etwas dazu gelesen?
Früher musste man in Rostock anrufen und dann wurde das Ganze manuell gebucht. Da wurden dann wahrscheinlich die Buchungsdaten verglichen. Mit den neuen Gutscheinen wird die Buchung wahrscheinlich automatisch ablaufen, aber kann das da auch geprüft werden?
-
Wir haben bei Buchung unserem Reisebüro die Nummer der Urlaubskasse angegeben und dieses hat die Urlaubskasse bei Aida geltend gemacht. Das Bordguthaben wurde uns dann direkt bestätigt. Wir hatten aber keinen Gutschein, ich weiß garnicht, dass es hier eine Neuerung gegeben hat.
-
jetzt muss man wohl den Code in myaida eingeben
Gesendet von meinem SM-G531F mit Tapatalk
-