"AIDA Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren" - das hört sich nicht nach einer möglichen Auszahlung nach den 3 Jahren an.
Quelle: UK-Bedingungen von AIDA
"AIDA Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren" - das hört sich nicht nach einer möglichen Auszahlung nach den 3 Jahren an.
Quelle: UK-Bedingungen von AIDA
Urlaubskasse und Reisegutscheine darf man nicht verwechseln...
Polarkreis Die Formulierung in Beitrag 941 ist Wort für Wort aus den Bedingungen der Urlaubskasse entnommen.
Die Formulierung in Beitrag 941 ist Wort für Wort aus den Bedingungen der Urlaubskasse entnommen.
Da wäre es vielleicht gut gewesen, wenn du gleich die entsprechende Quelle angegeben hättest, um eben Missverständnisse zu vermeiden.
Hallo,
auch wir werden wohl unsere Urlaubskassen-Gutscheine an AIDA spenden müssen. Geplant war die Einlösung für 2 Reisen, diese wollten wir während unserer Kreuzfahrt im April buchen.
Nach dem Ärger bei der Abwicklung der Stornierung war für uns klar, dass wir nicht mehr mit AIDA verreisen werden.
Ich habe daraufhin die Rückzahlung der Urlaubskassen beantragt und bekam die Antwort, dass das nicht möglich ist. Ich kann mich noch gut an die Aussage erinnern, dass man mit dem Abschluss der Urlaubskasse kein Risiko eingeht und das Geld zurückbekommt, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt. Aber das ist wohl Geschichte! Selbst schuld, ich habe mir die aktuellen AGB´s leider nicht durchgelesen.
Das Geld ist unser Abschiedsgeschenk für AIDA.
Polarbär du schreibst im Beitrag 934, 936 und 938 von der Urlaubskasse und im Beitrag 941 von einem AIDA- Reisegutschein. Was meinst du denn nun?
Dein Geld geht dir nicht verloren, es gibt eben nur BGH in den ersten 12 Monaten bei Buchung einer Reise, nach 3 Jahren bekommst du das Geld zurück, wenn die UK gar nicht eingelöst wird.
AIDA URLAUBSKASSE
BEDINGUNGEN:
c) Das Bordguthaben ist weder
übertragbar, noch auszahlbar und nicht mit anderen AIDA Aktionen oder Sondertarifen
kombinierbar. Das Bordguthaben wird gewährt, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres für
die Buchung einer AIDA Reise zum AIDA PREMIUM oder AIDA VARIO Tarif entscheiden,
ausgenommen sind Gruppenbuchungen.Sollten Sie sich nicht innerhalb eines Jahres für eine konkrete AIDA Reise entscheiden,
erlischt der Anspruch auf das Bordguthaben automatisch.
Ihre Zahlung in die AIDA Urlaubskasse bleibt jedoch in Form des Gutscheincodes
erhalten und kann als normaler Reisegutschein auch nach Ablauf des Jahres weiter
verwendet werden.
D) AIDA Cruises Reisegutscheine unterliegen der normalen gesetzlichen Verjährungsfrist
von drei Jahren. Eine Verlängerung des Reisegutscheins über diese Verjährungsfrist
hinaus oder eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist
ausgeschlossen.
Steht doch ganz am Ende: Barauszahlung ausgeschlossen! Wieso soll es da nach drei Jahren Geld zurück geben
Steht doch ganz am Ende: Barauszahlung ausgeschlossen! Wieso soll es da nach drei Jahren Geld zurück geben
Nein, da steht: eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist ausgeschlossen!!!
Wir haben noch im Februar eine UK abgeschlossen.
Man hat uns auf der Diva gesagt, dass wir innerhalb eines Jahres buchen müssen um das Bordguthaben zu bekommen. Sollten wir innerhalb von 3Jahren nicht buchen bekommen wir die UK zurück.
@Elagi den Bruch im Wording macht AIDA selbst. Im 1. Jahr ist es eine Urlaubskasse, danach noch ein normaler Reisegutschein, der nach 3 Jahren verjährt, also ersatzlos verfällt! Eine Weiterveräußerung ist gem. den UK-Bedingungen nicht möglich.
Jeder Gutschein beim Einzelhändler etc. kann an Dritte weitergegeben werden, wenn man selbst nichts passendes findet. Diese Möglichkeit unterbindet AIDA und zudem sind die UK-Bedingungen in keinem Schriftverkehr explizit vermerkt oder als PDF-File angehängt. Es ist lediglich ein Link in der Mail, der zu den aktuellen UK-Bedingungen im Netz führt. Diese wiederum sind mit keinem Datum z.B. Stand 10.2019 versehen. Somit kann ich nicht nachweisen zu welchen Bedingungen ich die UK abgeschlossen habe.
Diese Klausel mit dem Verjähren ist vermutlich relativ neu, da ich auf dem Schiff wie clawan die Aussage bekommen habe, dass die UK ohne jegliches Risiko sei und man das Geld jederzeit zurückfordern kann. Ebenso bekam ich die Aussage zur Rückerstattung erst jüngst in 2 Telefonaten mit der Kundenhotline bestätigt.
Hier geht es um Verärgerung wegen was auch immer und soweit ist es nachvollziehbar.
Allerdings schließt man die UK an Bord ab, um den Vorteil des BGH mitzunehmen. Alles gut, machen wir auch.
Nun passt mir das Unternehmen nicht mehr und ich will mein Geld zurück.
Genau das wird es nirgendwo geben, denn ich kann nicht bei Händler/Veranstalter X einen Vorteil erwerben wollen und wenn mir das Geschäftsgebaren nicht mehr passt, mein Geld zurück haben wollen.
In dem Moment, wo ich so etwas abschließe habe ich noch kurzfristig die Wahl (mache ich wirklich oder nicht). Entscheide ich mich für die Abwicklung, akzeptiere ich Bedingungen und/oder trete in eine bestimmte Vertragsart, wie eine Willenserklärung" ein und kann nicht mehr hingehen und sagen "Mir passt Ihr Unternehmen nicht mehr und ich will mein Geld zurück"
Das funktioniert in der Regel mit keinem Vertragspartner.
Polarkreis Die Formulierung in Beitrag 941 ist Wort für Wort aus den Bedingungen der Urlaubskasse entnommen.
Sorry
Ich habe nicht mitbekommen, dass nun die UK nach Ablauf eines Jahres in einen Reisegutschein umgewandelt wird - wir hatten schon lange keine UK mehr abgeschlossen.
Würde ich auch nicht mehr tun, nachdem ich die obigen Beiträge gelesen habe. Kundenfreundlich ist das nicht.
Nach der alten Form konnte man sich das Geld (ohne BGH) auszahlen lassen: mit der neuen Form ist man an AIDA gebunden, wenn man sein Geld nicht verlieren will. Wenn man tatsächlich bei Abschluss der UK nicht erkennen kann, welche Bedingungen gelten, wenn sogar bestätigt wird, dass man keinerlei Risiko eingeht ... naja, wie soll ich das nennen? Mir fällt da so einiges ein.
Nun passt mir das Unternehmen nicht mehr und ich will mein Geld zurück.
Das hat mit "das Unternehmen passt mir nicht mehr" überhaupt nichts zu tun und wird von Dir offensichtlich so interpretiert. Wir haben die Urlaubskasse abgeschlossen weil wir 2 Reisen für 2020 im Blick hatten und diese auch gebucht haben. Sonst hätten wir die Urlaubskasse gar nicht abgeschlossen. Da beide Reisen abgesagt wurden, konnte die UK keine Verwendung finden. Ja ich bin verärgert über die Zahlungsmoral von AIDA, das alleine ist aber nicht der Grund warum wir für die Urlaubskasse / den Reisegutschein keine Verwendung mehr haben.
Sorry
Ich habe nicht mitbekommen, dass nun die UK nach Ablauf eines Jahres in einen Reisegutschein umgewandelt wird - wir hatten schon lange keine UK mehr abgeschlossen.
Würde ich auch nicht mehr tun, nachdem ich die obigen Beiträge gelesen habe. Kundenfreundlich ist das nicht.
Nach der alten Form konnte man sich das Geld (ohne BGH) auszahlen lassen: mit der neuen Form ist man an AIDA gebunden, wenn man sein Geld nicht verlieren will. Wenn man tatsächlich bei Abschluss der UK nicht erkennen kann, welche Bedingungen gelten, wenn sogar bestätigt wird, dass man keinerlei Risiko eingeht ... naja, wie soll ich das nennen? Mir fällt da so einiges ein.
Nochmal..ich verstehe Verärgerungen..dennoch
Ich kaufe ein Produkt, ich kaufe es weil ich nen Vorteil darin sehe, dann krieg ich nen dicken Hals auf das Unternehmen bei welchem ich das Produkt gekauft habe (für die derzeitigen Umstände kann niemand etwas) und will mein Geld zurück.
Nicht weil ich keine Leistung bekomme, sondern weil ich einfach so ne Erstattung will.. DAS gibt es nirgendwo..
Das ist doch ähnlich wie die Buchung an Bord bei AC..ich buche 14 tage und bekomme dafür 150,-- BGH, dann entscheide ich mich für ne Umbuchung und bekomme nur noch 75,-- BGH oder nix bei ner Kurzreise. Vertrag ist Vertrag und von Kaufmann zu Kaufmann abgeschlossen, immer im Bewußtsein der jeweils gültigen AGB.
Ärgern verständlich, nur unberechtigt fordern eben nicht gerechtfertigt.
pios1969 darf ich Dir unsereUrlaubskasse schenken? Vielleicht lässt AIDA ja doch zu, dass ein Dritter diese einlöst. Wir haben keine Verwendung mehr für die UK und damit gut.
Ich wollte hier nur wissen ob andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich kann nicht eindeutig nachweisen, dass zum Zeitpunkt vom Abschluss der UK andere Bedingungen gegolten haben als heute, weil ich ich mich auf die Aussage an Bord verlassen haben. Bislang war die Rückforderung/Auszahlung möglich.
In diesem, unserem Fall hat AIDA einfach recht und ich lass mir deswegen keine grauen Haare wachsen.
Nein, da steht: eine Barauszahlung des Reisegutscheinbetrags während der Gültigkeit ist ausgeschlossen!!!
Ja klar. Während der Gültigkeit ausgeschlossen.
Wenn er nicht mehr gültig ist, dann ja
Ja klar. Während der Gültigkeit ausgeschlossen.
Wenn er nicht mehr gültig ist, dann ja
Eine Diskussion dazu gab es schon - siehe Seite 37 davor und danach.
Laut Internet auf die Frage "Wie lange sind Gutscheine gültig?" fand ich nachfolgende Antwort:
"Grundsätzlich verjähren Gutscheine – wie jeder andere zivilrechtliche Anspruch auch – nach drei Jahren (§195 BGB)."
"Generell besteht eine Frist von 3 Jahren, bis ein Gutschein rechtmäßig abgelaufen ist. Ist die Frist abgelaufen, ist jeder Gutschein wertlos. Der Händler ist nicht mehr verpflichtet das Geld auszuzahlen oder den Gutschein zu verlängern. In solch einem Fall können Sie lediglich auf die Kulanz des Händlers hoffen."
Vielleicht hilft das weiter.
Mir wurde an Bord das so erklärt, dass nach Ablauf der 3jährigen Gültigkeit das Geld wieder zurücküberwiesen wird vorher nicht.
Allerdings nicht automatisch, sondern nur an diejenigen, die es beantragen.
zur Zeit ist es aber doch relativ einfach.
UK einlösen für eine Buchung die Ihr tätigt, welche aber abgesagt wird. Dann einfach die Anzahlung damit machen und nicht mehr. Nach der Absage erhaltet Ihr von AIDA einen Gutschein, welcher wieder in Geld umgetauscht werden kann.
Zugegeben, das ist nicht soo schnell erledigt, aber bevor ich die 200 euro verschenke, kann man das so machen. Bis Ende des Jahres habt Ihr das geld dann zurück. Wenn AIDA bis dahin pleite geht ist es ja auch nicht schlimm, da das Geld ja eh weg gewesen wäre. Also könnt Ihr nur gewinnen ...
Richtig. Nach drei Jahren ist der Gutschein abgelaufen, wertlos. Vielleicht kann man dann noch um eine Spendenquittung bitten...
Vor dieser UK-Änderung war es so:
Neubuchung innerhalb von 12 Monaten = UK + BGH.
Keine Neubuchung: nach einem Jahr Geld zurück ohne BGH.
Jetzt:
Neubuchung innerhalb von 12 Monaten = UK + BGH.
Keine Neubuchung: Umwandlung der UK-Anzahlung in Reisegutschein, Gültigkeit 3 Jahre / Jahr der Ausstellung nicht mitgerechnet.
Innerhalb dieser 3+++ Jahre keine Neubuchung: Geld futsch.
Eine Super-Idee bezüglich der Verkaufsförderung, eine Idee, die dem Unternehmen Vorteile bringt.
So soll es auch sein, oder?