Na wenn du es schon gemacht hast ist ja gut. Bei mir würde da der Verwendungszweck z. B. fehlen und warum sollte man das bezahlen über MYAIDA umgehen wollen?
Das ist mir nicht zu kompliziert sondern zu ungewiss, aber jeder wie er mag. Wenn ich die Urlaubskasse bei einer langen Reise schon unbedingt bei einer an Bord gebuchten Reise einsetzen will und verzichte dann deshalb aufs BGH würde ich das Bezahlen mit den Reiseberatern machen.