und an den Grenzen von Israel oder Saudi Arabien
Genau da gilt es wohl nicht mehr. Das ist wohl auch der Grund für die Verwirrung. Man muss nur lesen können. Steht doch alles auf der Seite des Ausw. Amt. Da steht auch noch, dass man bei den genannten Grenzübergängen sich bei der Botschaft erkundigen soll, da das wohl alles noch nicht so richtig verifizierbar ist.