Alle, die die Zahlung des Reisepreises per Kreditkarte tätigen, weil die Versicherungsleistungen daran geknüpft sind, sollten sich ihre Bedingungen noch einmal genau durchlesen. Oftmals reicht auch schon die Anzahlung der Reise per Kreditkarte, zum Erhalt des Versicherungsschutzes.
Somit würde das Transaktionsgeld (1%) "nur" auf den Anzahlungsbetrag anfallen.