Sind die Eltern verheiratet??
Perlenfee
In meinem Beispiel waren sie nicht verheiratet. Wird dann noch viel komplizierter.
Sind die Eltern verheiratet??
Perlenfee
In meinem Beispiel waren sie nicht verheiratet. Wird dann noch viel komplizierter.
Wie Franzl im Beitrag Nr. 3 schon erwähnte, unterscheidet man zwischen dem Abstammungs- und dem Hoheitsprinzip (Territorialitätsprinzip). In Deutschland wird nach dem Abstammungsprinzip verfahren. Ein Kind von z.B. türkischen Eltern, in Deutschland geboren, erhält die türkische Staatsangehörigkeit.
Schön wäre es ja, wenn alle Länder so verfahren würden. Dann gebe es keine Probleme.
In Frankreich beispielsweise wird nach dem Territorialitätsprinzip verfahren, seit einigen Jahren aber auch mit Ausnahmen. So galt in Frankreich z.B., wenn eine Deutsche im Urlauib in Frankreich einen Jungen zur Welt brachte, so war der später in Frankreich wehrpflichtig . Aber die Franzosen verzichten in solchen Fällen zwischenzeitlich sowohl auf die frz. Staatsangehörigkeit, als auch auf den Wehrdienst.
Also Bella_Crew, nur mal angenommen, eine Frau mit unentdeckter Schwangerschaft fährt zufällig AIDA und bekommt dann auf dem Schiff ihr Kind. Der Vater ist Franzose, die Mutter Deutsche. Das Schiff fährt unter ital. Flagge in spanischen Gewässer und der nächste Hafen ist Lissabon in Portugal.
Ich hoffe ich habe nix vergessen.
Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Über alles andere wird man sich wohl Gedanken machen, wenn der Fall eingetreten ist. Also zu 99,999% nie.
In keinem Land außer in Deutschland macht man sich über ungelegte Eier (sorry Kinder) Gedanken.
Mein Kommentar dazu, wenn das Kind gesundist, ist doch alles andere schei.... egal
Wie Franzl im Beitrag Nr. 3 schon erwähnte, unterscheidet man zwischen dem Abstammungs- und dem Hoheitsprinzip (Territorialitätsprinzip). In Deutschland wird nach dem Abstammungsprinzip verfahren. Ein Kind von z.B. türkischen Eltern, in Deutschland geboren, erhält die türkische Staatsangehörigkeit.
Schön wäre es ja, wenn alle Länder so verfahren würden. Dann gebe es keine Probleme.
In Frankreich beispielsweise wird nach dem Territorialitätsprinzip verfahren, seit einigen Jahren aber auch mit Ausnahmen. So galt in Frankreich z.B., wenn eine Deutsche im Urlauib in Frankreich einen Jungen zur Welt brachte, so war der später in Frankreich wehrpflichtig . Aber die Franzosen verzichten in solchen Fällen zwischenzeitlich sowohl auf die frz. Staatsangehörigkeit, als auch auf den Wehrdienst.
Leider nicht ganz richtig..... Ein Kind türkischer Eltern, geboren nach dem 1. Januar 2000 erhält seitdem automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil sich seit mindestens 8 jahren rechtmäßig in D aufgehalten hat.....und zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat
§ 40b StAG
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html
Und bekommt das auf einer AIDA geborene Kind lebenslang den Urlaub gesponsort??
Und muss man ein Mädchen "Aida" nennen? Oder Luna, Bella, Cara....?? ...
Preisfrage:
Meine Tochter heißt Bella Das hat sie auch AIDA zu verdanken. Aber sie ist nicht auf dem Schiff geboren.... sondern
welchen Pass bekommt das Kind wenn es von einer deutschen Mutter und einem französischen Vater auf einem italienischen Schiff im spanischen Gewässern auf See geboren wird, und als erstes Land Portugal betritt???
tchja... ich würd sagen,
deutsche Staatsbürgerschaft, wegen der Mutter
Portugal, vergibt die Staatsbürgerschaft nach der Abstammung... landgang also egal..
Spanien vergibt die Staatsbürgerschaft nach der Abstammung... span. gewässer also auch egal..
bis hierher rel. einfach....
Vermutung:
Schiff egal... ich meine, panama hat als billigflaggenland die größte handelsflotte der welt... also das land mit der höchsten wahrscheinlichtkeit an geburten auf schiffen... ok der vergleich hinkt, gewaltig, da vermutlich der anteil der potentiellen mütter zu gering ist.... hmm... wer hat die meisten kreuzfahrtschiff "unter flagge"? egal, ich weiß es nicht...
tchja.. franz. Vater... was nun?
aktuell verkompliziert es der europäische gerichtshof etwas...
Wer ein Kind zeugt, darf sich deshalb noch lange nicht Vater nennen.
erzeuger scheinbar egal... familienverbund geht vor.......
ist sie nun mit einem deutschen zusammen.. dann die deutsche staatsbürgerschaften...
was wenn nciht? weiterhin der fanz. Vater oder etwa heute ein Grieche?
In keinem Land außer in Deutschland macht man sich über ungelegte Eier (sorry Kinder) Gedanken.
Ist das belegbar?
ZitatZitat TomH
Preisfrage:
Meine Tochter heißt Bella Das hat sie auch AIDA zu verdanken. Aber sie ist nicht auf dem Schiff geboren.... sondern
Na ganz bestimmt hatte ihr dann an einem Abend auf einer AIDA-Reise eine bescheidene Theatervorstellung
Schön wäre es ja, wenn alle Länder so verfahren würden. Dann gebe es keine Probleme.
In Frankreich beispielsweise wird nach dem Territorialitätsprinzip verfahren, seit einigen Jahren aber auch mit Ausnahmen. So galt in Frankreich z.B., wenn eine Deutsche im Urlauib in Frankreich einen Jungen zur Welt brachte, so war der später in Frankreich wehrpflichtig . Aber die Franzosen verzichten in solchen Fällen zwischenzeitlich sowohl auf die frz. Staatsangehörigkeit, als auch auf den Wehrdienst.
erzeuger scheinbar egal... familienverbund geht vor.......aktuell verkompliziert es der europäische gerichtshof etwas...
Wer ein Kind zeugt, darf sich deshalb noch lange nicht Vater nennen.
tchja.. franz. Vater... was nun?
Ganz so einfach ist das nicht mit Deutschland und Frankreich und das ganze ohne See, Schiff etc.
Meine Schwester (Deutsche) hat letztes Jahr mit ihrem Lebenspartner (Franzose), mit Wohnsitz von beiden in Frankreich und meiner Schwester auch in Deutschland, ein Kind bekommen. Man sollte nun annehmen, alles ganz logisch. Kind ist Deutsche und Französin und die Vaterschaft wurde in Frankreich anerkannt.
Leider nein!
In Frankreich hat das Kind die französische und die deutsche Staatsangehörigkeit, Vater klar, Mutter steht im Familienpass (wegen unehelichem Kind) auf der letzten Seite unter Sonstiges(!), das Kind heißt nach frz. Gesetz wie der Vater. Frankreich erhebt anspruch auf das Kind!
In Deutschland hat das Kind die deutsche und die französische Staatsangehörigkeit, Mutter ist klar, Vater ist, da die französische Vaterschaftsanerkennung nicht gilt, unbekannt, das Kind heißt wie die Mutter. Deutschland erhebt anspruch auf das Kind!
Im Moment streiten sich die Konsulate wie weiter verfahren werden soll, da die Franzosen einer deutschen Anerkennung zustimmen müssen. Das ganze geht jetzt schon seit Geburt (8 Monate!) so.
Im Moment streiten sich die Konsulate wie weiter verfahren werden soll, da die Franzosen einer deutschen Anerkennung zustimmen müssen. Das ganze geht jetzt schon seit Geburt (8 Monate!) so.
na klasse... jedes land pocht auf seine regeln... und sonstiges (kind) scheint nebensache...
wäre es "einfacher" für deine schwester gewesen, wären sie verheiratet? gäbe es dann eindeutigere regeln fürs kind?
Hallo,
bei uns umgekehrt! Mutter Französin, Vater Deutsch, Kinder in Frankreich geboren, Eltern allerdings verheiratet.
Beide Kinder haben sowohl die französische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Weil die Antragstellung jedoch für deutsche Reisepässe einfacher war, besitzen beide Kinder diesen mit deutscher Staatsbürgerschaft, allerdings mit französischer Adresse.
Auch ein reichliches Durcheinander. Hier war es scheinbar nur etwas einfacher, weil die Eltern verheiratet sind.
casal57
na klasse... jedes land pocht auf seine regeln... und sonstiges (kind) scheint nebensache...
wäre es "einfacher" für deine schwester gewesen, wären sie verheiratet? gäbe es dann eindeutigere regeln fürs kind?
Wenn sie verheiratet sind gilt immer der Ehemann als Vater (egal ob er es ist oder nicht). Und das Sorgercht ist in beiden Ländern gleich geregelt. Der Name ist ja auch klar, der Familienname eben.
Aber wer macht sich denn darüber bitte Gedanken. Sie wollten nicht heiraten, da dies einen erheblichen finaziellen Aufwand für 50% der Gäste bedeudet. Des weiteren haben in Frankreich verheiratet Paar keinerlei steuerlicher oder sonstige Vorteile. Und für das Erbe, Sorgerecht, etc. gibt es eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese haben sie, wird aber in Deutschland nicht anerkannt.
Sorry,
auch nicht so ganz. In Frankreich gibt es keine Wahl für den Familien-Nahmen: Der Name des Mannes war/ist verbindlich. Sie wollten eigentlich auf dem Standesamt in Frankreich ihren Namen nehmen....nicht erlaubt.....nur sein Nachnahme.......okay......
Haben sie gemacht......nur durch die Konstellation......ist sie in Frankreich......im Perso Frau A......mit B verheiratet.....
Hier in Deutschland aber Frau B geb.A........
und dann unterschreib mal Papiere........wie denn nun.....
casal57
Das verstehe ich nicht, wieso gibt es den Namen nur per Nachnahme. Ich würde das schon vorher überweisen.
ein Versuch ist es wert, es mal nicht zu zerreden... das war ein kleiner rechtschreibfehler, nicht mehr..
Das stimmt, in Frankreich wird immer der Name des Mannes als Familienname genommen. Und auch bei der Geburt eines Kindes bekommt das Kind immer den Namen des Vaters. In Deutschland hingegen bekommt das Kind immer den Namen der Mutter, wenn man nicht vorher die Vaterschaft anerkennen lässt. In diesem Fall wird ein geimeinsamer Familienname festgelegt, entweder der der Mutter oder des Vaters, und dieser gilt für alle gemeinsamen weiteren Kinder (so geschehen bei uns).
Somit heißt meine Nichte in Frankreich Sarkozy und in Deutschland Merkel mit Nachnamen.
Das kann mit unter sehr witzig werden überlegt mal man hat 3 Kinder von 3 verschieden Männern und selber hat man keinen geheiratet. Somit gibt es 4 Nachnamen bei 4 Personen in 1 Familie!
Entschuldigung für den Rechtschreibfehler......passiert mir sehr selten......
Ich meinte natürlich Namen; also Vornamen, Nachnamen, Straßennamen, Ortsnamen......
...und nicht die Nachnahmen, per Postzustellung bekannt........
Grüße
casal57
PH80:
Obwohl ich glaube, dass das Thema eigentlich nichts mehr mit AIDA oder Kreuzfahrt zu tun hat....
Aber es stimmt nicht, dass in Deutschland ein Baby automatisch den Nachnamen der Mutter bekommt, ohne größere Behördengänge kann man einfach schon in der Geburtsklinik den Nachnamen des Vaters (also bei unehelichen Kindern) angeben und dieser wird dann eingetragen. Zumindest war das letzten August noch so.
ist auch noch so im Jahr 2012
PH80:
Obwohl ich glaube, dass das Thema eigentlich nichts mehr mit AIDA oder Kreuzfahrt zu tun hat....
Aber es stimmt nicht, dass in Deutschland ein Baby automatisch den Nachnamen der Mutter bekommt, ohne größere Behördengänge kann man einfach schon in der Geburtsklinik den Nachnamen des Vaters (also bei unehelichen Kindern) angeben und dieser wird dann eingetragen. Zumindest war das letzten August noch so.
Hat sich das etwa seit 2004 vereinfacht? Wir mußten noch alles vorher erledigen. Und Freunde von uns letztes Jahr im März auch noch.
Allerdings muß trotzdem hierfür der Vater bekannt sein und auch zustimmen. Sonst heißt das Kind wie die Mutter.
Und bei meiner Schwester ist ja laut geltendem Recht der Vater unbekannt, da ja die französische Geburtsurkunde nicht anerkannt wird. Somit heißt meine kleine Nichte in Deutschland automatisch wie die Mutter.
naja, wenn der Erzeuger "nicht bekannt" ist, so ist es doch logisch, wenn das Kind den Nachnamen der Mutter erhält, oder?
Allerdings ist es dann für Deutschland normal. In anderen Ländern bekommt das Kind, bis geklärt ist wer der Erzeuger ist, verübergehen den Namen der Mutter.
Und der Vater/Erzeuger muss zustimmen in Deutschland in Frankreich eben nicht.