Also wir hatten Bordguthaben aus mindestens vier Quellen gehabt: vom Reisebüro (aktuell verboten), aus der Clubstufe, wegen unserer Buchung an Bord und wegen unserer Aktien. Das waren schon mal 800 Euro und mehr.
Das ist ja auch etwas anderes. Bis auf das nicht mehr gestattete BGH vom RB gibt es die anderen drei parallel. Völlig korrekt.
Es ging in der Frage weiter oben aber darum, ob sich BGH aus der momentanen 150€ Aktion mit dem BGH für die Buchung an Bord kombinieren lässt.