Ich ergänze mal rein sachlich:
BGH aus Reiseabsagen werden üblicherweise nicht addiert. Ob das irgendwo steht, das weiß ich nicht.
Und BGH für eine zwar an Bord gebuchte, aber nicht angetretene/nicht stattgefundene Reise kann verständlicherweise nicht beansprucht werden. Da fehlt es ja im Ergebnis an Deiner Zahlung/Leistungserbringung für das Du das BGH bekommen solltest.