mit Kindern, die nicht den eigenen Namen tragen, nach Dubai, ins rote Meer oder die Karibik

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  • War jemand von euch schon mal mit Kindern, die einen anderen Nachnamen als die begleitenden Erwachsenen haben, in Dubai, im roten Meer oder der Karibik? Gibt es da Probleme bei der Einreise? :gruebel:
    In europäischen Ländern haben wir da nie Probleme erlebt.
    Wir haben natürlich immer eine Vollmacht von den Eltern, die ist allerdings in Deutsch verfasst. AIDA rät zu beglaubigten Übersetzungen (ist aber nur ein Rat, nicht Vorschrift), ich frage mich aber, ob das wirklich nötig ist.
    Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrungen berichten könnte.

  • Kontaktiere doch einfach das Konsulat / Botschaft des entsprechenden Einreiselandes. Auch die Regelungen zu den Kinderausweisen beachten, diese differieren häufig. Ansonsten - meine ich - sollte eine in englischer Sprache verfasste Vollmacht ausreichend sein. Evtl. incl. einer Kopie der Ausweisdokumente der Eltern.

    AIDAblu (alt)-1x * AIDAcara-1x * AIDAvita-1x * AIDAaura-5x * AIDAdiva-4x * AIDAbella-2x * AIDAluna-2x * AIDAblu (neu)-1x * AIDAmar-2x * AIDAstella-1x * NCL-2x * TUI Mein Schiff 1/2/3-7x * Finnjet-2x

  • Ich war mit meiner Nichte in der Karibik und wir hatten die Vollmacht in Deutsch und Englisch dabei, mussten diese aber nirgends vorlegen.

  • Wir haben diese Jahr die Suezkanalpassage ab Sharm el Sheik gemacht und hatten den Freund unseres Sohnes dabei ( beide 14 jahre alt) jeder hatte seinen Reisepass es gab überhaupt keine Probleme bei der Einreise am Roten Meer oder auch in Frankfurt . musste auch keine Vollmacht der Eltern vorlegen.. hatten aber die Vollmacht der Mutter dabei ( nicht übersetzt und in französisch geschrieben) mit einer Fotokopie ihres ausweisses und da die zwei nicht den gleichen Nachnamen haben auch noch eine Fotokopie der Geburtsurkunde ...fürs Schiff würde ich eine Vollmacht mitnehmen für ausflüge und Aktivitäten an Bord ..


    Gute Reise und viel Spass :blumen:

    2006 AIDA blu Kanaren
    2007 AIDA blu Kanaren
    2009 AIDA vita Karibik
    2010 COSTA FORTUNA östliches Mittelmeer
    2011 COSTA PACIFICA griechische Inseln
    2013 AIDA mar Suezkanalpassage
    2014 AIDA mar westliches Mittelmeer

    2015 AIDA cara Kanaren/Kapverdische Inseln

    2019 AIDA nova Mittelmeer

  • Ich hatte meinen Neffen damals 14 Jahre 2010 in Dubai dabei und musste die Vollmacht der Eltern am Airport München bei der Passkontrolle vorzeigen.

    Aura TM 23.05.03-29.05.03
    Aura TM 28.10.05-04.11.05
    Diva DXB12.02.10-19.02.10

  • Wir hatten 2 Kinder mit auf der Ostseekreuzfahrt mit. Bei AIDA gab es keine Probleme, wollten nicht mal die Vollmacht sehen.
    Für Russland hatten wir einen eigenen Ausflug gebucht (privat)und für die Einreise hatten wir die englische Vollmacht auch noch einmal auf Russisch mit . Damit hat alles geklappt. Neben uns war ein Ehepaar, die hatten ihr Enkelkind mit und hatten die Einverständniserklärung auf Englisch mit , die durften das Kind nicht mitnehmen. Die haben dann zwar noch AIDA-Mitarbeiter geholt, aber die konnten auch nichts machen , oder wollten es nicht, denn die hatten auch individuell einen Ausflug gebucht.
    Frühlingsgrüsse aus dem Norden

    05/2017 - Prima Hafengeburtstag
    08/2017 - Mein Schiff 3 Norwegen mit Trondheim
    05/2018 - Neu Mein Schiff 1 Vorfreudefahrt
    11/2018 - Prima Trans Dubai
    06/2019 - Mein Schiff 6 Adria
    09/2019 - Schlagerliner Mein Schiff 3

    09/2019 - Mein Schiff 4 Trans Hamburg - Mallorca

    07/2020 - Mein Schiff 2 Blaue Reise

    08/2021 - MAR AHOI Schweden

  • War jemand von euch schon mal mit Kindern, die einen anderen Nachnamen als die begleitenden Erwachsenen haben, in Dubai, im roten Meer oder der Karibik? Gibt es da Probleme bei der Einreise? :gruebel:
    In europäischen Ländern haben wir da nie Probleme erlebt.
    Wir haben natürlich immer eine Vollmacht von den Eltern, die ist allerdings in Deutsch verfasst. AIDA rät zu beglaubigten Übersetzungen (ist aber nur ein Rat, nicht Vorschrift), ich frage mich aber, ob das wirklich nötig ist.
    Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrungen berichten könnte.


    Vollmacht in Deutsch und Englisch sollte vorhanden sein! Dann gibs's auch keine Probleme. Wichtig ist nur, dass die Eltern des oder der Kinder ihre Erziehungsberechtigung an Euch uneingeschränkt übertragen! Beglaubigte Übersetzung würde ich ersetzen durch eine englischsprachige, die von den Eltern unterschrieben wird.


    Lieber Gruß aus Essen

    Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.


    Urlaub ist die Zeit, in der man zum Ausspannen eingespannt wird.