schaut mal in das Urteil, da sieht man die Buchungszahlen ab dem 49. Tag vor Abreise auf Seite 3: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/v…ck_2_U_7_13.pdf
Sehr interessant finde ich die Anzahl der Premiumbuchungen! 4%
schaut mal in das Urteil, da sieht man die Buchungszahlen ab dem 49. Tag vor Abreise auf Seite 3: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/v…ck_2_U_7_13.pdf
Sehr interessant finde ich die Anzahl der Premiumbuchungen! 4%
Sehr interessant finde ich die Anzahl der Premiumbuchungen! 4%
Ja, dachte ich auch erst, aber irgendwo klar dass 49 Tage vor Abfahrt nicht mehr viel Premium gebucht wird. Die meisten Premium Bucher Buchen wohl eher viel früher. Da ist ja wahrscheinlich auch schon die erste Vario Runde durch und eh nicht mehr viel Premium frei.
Sehr interessant finde ich die Anzahl der Premiumbuchungen! 4%
Ja, dachte ich auch erst, aber irgendwo klar dass 49 Tage vor Abfahrt nicht mehr viel Premium gebucht wird. Die meisten Premium Bucher Buchen wohl eher viel früher. Da ist ja wahrscheinlich auch schon die erste Vario Runde durch und eh nicht mehr viel Premium frei.
Ok, da habe ich den Text dazu nicht ganz gelesen, sondern nur die Tabelle....
Hier die interessantesten Passagen aus dem Urteil zusammengefasst:
Seite 3 (Buchungsverhalten ab dem 49. Tag ausgehend von 60.073 freien Kabinen):
Premium 4%
Vario 62%
Just 20%
Sonderkonditionen 11%
Frei 3%
Sonderkonditionen: "Das nach den regulären Verkäufen verbleibende Rücktrittskontingent (etwa 11%) verwertet die Beklagte [AIDA] ca. 14 Tage vor Reisebeginn durch Verkauf unter weiteren erheblichen Abschlägen an Angehörige, Geschäftspartner, Reisebüromitarbeiter etc."
Seite 4:
Zudem entspreche der Durchschnittserlös im Produkt JUST AIDA pro Passenger Cruise Day (PCD) 76,99 Euro, während sich die Kosten pro PCD auf 92,60 Euro belaufen
Seite 8:
Die Reisen der Beklagten [AIDA] sind nach deren Angaben im Durchschnitt zu 99,36% ausgebucht, sie hat lediglich etwa 1.912 "Leerfahrten" im Jahr.
Man sollte auch dazu sagen, das dieses Urteil eine einzelfallentscheidung ist.
Es betrifft nur den, der geklagt hat.
Nicht für andere Personen.
Die müssen dann auch klagen. Allerdings sieht hier die Chance gut aus, das auch die recht bekommen.
Dies nur mal zur Info.
Und ob aida dieses Urteil anpasst an ihre AGBs ist deren Entscheidung. Müssen tun sie es nicht, da wie oben geschrieben ein einzelfallentscheid ist
Das ist nicht richtig. Schau dir das Urteil an, dann siehst du, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt hat. Und zwar gegen die AGB von AIDA. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, darf AIDA diese Klausel in ihren AGB nicht mehr benutzen.
Rechtskräftig ist das Urteil schon.
Die AGBs müssen nicht angepasst werden.
Aida sollte dies aber tun.
Jeder, der die Stornogebühren zahlen muss, kann Aida auf das Urteil hinweisen. Sollte es aida aber egal sein, muss man wieder dagegen klagen, weil es eben eine
einzelfallentscheidung ist.
Hierbei ist es egal, ob ein Verbraucher klagt oder die verbraucherzentrale.
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jede Zuwiderhandlung kostet AC die Kleinigkeit von 250.000 EUR
Rechtskräftig ist das Urteil schon.
Die AGBs müssen nicht angepasst werden.
Aida sollte dies aber tun.
Ob das Urteil schon rechtskräftig ist weiß ich nicht.
Der entscheidende Punkt steht auf Seite 4 des Urteils fett gedruckt. Der Kläger hat beantragt, dass AIDA diese Klausel zukünftig nicht mehr in die Reiseverträge mit Verbrauchern einbeziehen darf. Für jede Zuwiderhandlung droht eine Ordnungsgeld von 250 TEUR.
Dieser Klage wurde von dem LG Rostock stattgegeben, die Berufung von AIDA wurde mit dem Urteil des OLG Rostock zurückgewiesen.
Der klagende Verband hat ein Klagerecht, obwohl er selbst nicht betroffen ist. Es handelt sich hier gerade nicht um eine Einzelfallentscheidung, der ein konkreter Fall zu Grunde liegt.
Ihr Hobbyjuristen, wenn ihr das Urteil zitiert, dann bitte richtig.
Das Ordnungsgeld bei jeder Zuwiderhandlung beträgt 250.000,00 EUR
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Ihr Hobbyjuristen, wenn ihr das Urteil zitiert, dann bitte richtig.
Das Ordnungsgeld bei jeder Zuwiderhandlung beträgt 250.000,00 EUR
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das hat CuriousHH schon richtig geschrieben, denn TEUR steht für "Tausend EURO".
Sorry,
habe tatsächlich das T übersehen.
Auch Hobbyjuristen können richtig zitieren Vielleicht kannst du Volljurist?? ja auch was zum Inhalt des Postings sagen
ist doch alles gesagt, aber noch einmal, auch wenns schon da steht.
Revision wird nicht zugelassen.
Rest steht ausführlich im Urteil und und der Urteilsbegründung