Hallo,
Ich habe leider im Forum nichts passendes gefunden, obwohl ich sicher bin einmal etwas gelesen zu haben. Meine Eltern mussten ihre Aidareise aus gesundheitlichen Gründen stornieren. Aida hat gem AGB 7.2 60. % pauschale Gebühr einbehalten.
Die gebuchte Balkonkabine als auch der Flug waren einige Tage nach dem Storno bis Reisebeginn nicht mehr buchbar. Wenn die Kabinennummer eingegeben wird, ist diese nicht frei im Gegenteil alle Balkonkabinen sind für diese Reise - beginnt am Freitag - ausgebucht.
Die Frage die sich für uns stellt, ob ein Gericht - bei Nachweisbarkeit das die Kabine wieder verkauft wurde - die 60 % AGB Regelung als angemessen beurteilt.
Habt ihr Erfahrungen oder Hinweise für uns?
Aida hat die jetzt zweimal abgelehnt, beim ersten Mal Hinweis aGB und beim zweiten Mal mit dem Hinweis, die Reiserücktrittsversicherung wird es erstatten. Ob die Reiserücktrittsversicherung eintritt ist jedoch m.E. nicht maßgeblich und dürfte im vorliegenden Fall vermutlich auch nicht greifen (Vorerkrankungen vorhanden- allerdings nicht absehbar, dass diese zu einem Reiserücktritt führen können).
Hat jmd. Erfahrungen und kann berichten? Ich meine im Forum mal gelesen zu haben, dass TUI Cruises deutlich mehr erstattet hat als die AGB vorsehen. Vielen Dank für Eure Hilfe. Übrigens hat die Reise 4500 Euro über Vario gekostet.
Vielen Dank und Gruß