Dann ist das schon mal ein guter Tipp für später
Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung
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Ozeana -
2. Juni 2005 um 14:35
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Wir haben bei der Buchung unserer Reise den Versicherungsschutz direkt mit gebucht und von der HanseMerkur auch am Tag der Buchung bzw. am nächsten Tag einen Versicherungsschein erhalten.
Heute nun habe ich unaufgefordert einen neuen Versicherungsschein erhalten, welcher den ersten ersetzt. Im Vergleich der beiden Dolumente finde ich außer dem neuen Versicherungsbeginn und neuer Versicherungsscheinnummer samt Hinweis, dass der neue Versicherungsschein den bisherige Versicherungsschein ersetzt, keine Änderungen.
Ich rätsele gerade, warum ein neuer Versicherungsschein erstellt wurde. Weiß jemand genaueres?
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Das habe ich auch gerade als Mail erhalten, keine Ahnung warum.
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Der Unterschied könnte ggf. im Kleingedruckten (AVB) liegen. Ändert sich was z. B. wegen Corona? Wegfall der Testpflicht??
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Der Unterschied könnte ggf. im Kleingedruckten (AVB) liegen. Ändert sich was z. B. wegen Corona? Wegfall der Testpflicht??
Versicherungsbedingungen sind von der Bezeichnung her identisch 🤷🏼♀️.
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Das hatte ich auch schon einmal. Die Nachfrage beim Versicherer ergab damals, dass ihnen ein falscher Zeitraum übermittelt wurde und nun ein neuer Versicherungsschein mit korrektem Zeitraum geschickt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war das für mich aber nicht erkennbar.
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Das hatte ich auch schon mal. Bei mir war der Grund, das zum 01.01. sich was gesetzliches geändert hatte.
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Hat jemand Erfahrung mit der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in Norwegen ohne private Auslandsreise Krankenversicherung?
Generell gilt ja die ges. KV (AOK) auch im EU Ausland.
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Generell gilt ja die ges. KV (AOK) auch im EU Ausland.
ja, nur gehört Norwegen nicht zur EU
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ja, nur gehört Norwegen nicht zur EU
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. (laut BMG)
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Also ich würde mich auf sowas nicht verlassen und die 15-20€ sollte man besser in eine AuslandsKV inverstieren
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es gibt einen sog. "Auslandskrankenschein", den man m W vor der Reise bei seiner Krankenkasse beantragen muss (früher war das der sol. Internationale Krankenschein). Ich empfehle jeden gesetzl. Versicherten, der keine private Auslandsreisekrankenversicherung hat, diesen Weg.
Es wäre auch zu klären, wie die "Akzeptanz" vor Ort ist, will sagen, ob die von einer Dt. Krankenkasse dann übernommenen Kosten ausreichen, um die vor Ort entstehenden Kosten zu tragen. Ich stelle es mir schwierig vor, im "Notfall" noch zu klären, ob die Dt. "Kassensätze" von den gerade erreichbaren Arzt akzeptiert werden. Das ist wohl ein sehr komplexes Gebiet.
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Nie ohne Auslandskrankenversicherung. Der Leistungsumfang in den einzelnen Länder kan von der gesetzlichen Versicherung in Deutschland stark abweichen (z. B. Eigenteile, Selbstbehalte).
Zudem muss man erst mal einen Behandler finden der auf "Auslandskrankenschein"abrechnet. Reiserücktransport ist über gesetzliche Versicherung nicht enthalten.
Auf dem Schiff nutzt die gesetzliche Krankenversicherung nichts. Die Kosten sind extrem hoch auch bei kleinen Behandlungen
Auslandsversicherung ist nicht teuer. Würde immer einen Jahresvertrag abschliessen
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Wir waren schon zweimal wegen kleinerer Beschwerden beim Bordarzt. Das wird über das Bordkonto abgerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen Schein nehmen. Rechnungsbetrag war auch viel höher, wie zuhause. Wurde nach Rückkehr problemlos von der Auslandskrankenversicherung erstattet. Also an diesen paar Euros für eine Jahresversicherung würde ich nicht sparen.
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Ich würde dir auch eine Auslandsversicherung empfehlen. Die kosten nicht viel. Manche Kassen bieten sogar welche zusätzlich an.
Aber egal ob du eine Versicherung hast oder nicht Du musst immer sofort und in voller Höhe in Vorleistungen gehen. D.h. die Kreditkarte muss unbedingt mit.
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Wir waren schon zweimal wegen kleinerer Beschwerden beim Bordarzt. Das wird über das Bordkonto abgerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen Schein nehmen. Rechnungsbetrag war auch viel höher, wie zuhause. Wurde nach Rückkehr problemlos von der Auslandskrankenversicherung erstattet. Also an diesen paar Euros für eine Jahresversicherung würde ich nicht sparen.
Man bekommt aber einen kleinen Teil der Rechnung vom Bordarzt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Das liegt daran, dass Aida unter italienischer Flagge fährt und mit Italien ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Für die meisten Länder mit denen so ein Abkommen besteht, benötigt man keinen Auslandskrankenschein mehr, es reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Das ist in der Regel die Gesundheitskarte, die wir in Deutschland mit zum Arzt nehmen.
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An Bord sollte die Abrechnung über die normale Bordabrechnung erfolgen, also ohne Vorkasse.
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Das ist wohl ein sehr komplexes Gebiet.
Genau. Und deshalb macht man es sich einfach und zahlt die paar Euro für einen Jahresvertrag. Ich möchte nicht wissen, was eine Behandlung vor Boardarzt bei Aida kostet. Wobei das vermutlich noch fair ist.
Ich war einmal in der Türkei und einmal in der Dom-Rep beim Doc. Für 2 Minuten Doc sehen, ein Rezept ausstellen und die Medis war ich da gleich 600-800€ los. Und das ist schon einige Jahre her. Daher nur mit so einer Versicherung verreisen und lieber auf einen Cocktail verzichten.
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Also ich würde mich auf sowas nicht verlassen und die 15-20€ sollte man besser in eine AuslandsKV inverstieren
Darauf kann man sich grundsättlich ohne weiteres Verlassen. Ein "Auslandskrankenschein" wird für Reisen in Länder des Abkommens, wozu auch Norwegen gehört, nicht ausgestellt. Es ist die Europäische Versicherungskarte notwendig, die auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte abgedruckt ist.
Jetzt kommt das große Aber: Behandlungen auf Schiffen werden grundsätzlich wenn überhaupt nur sehr begrenzt übernommen, auch wenn das Schiff unter europäischer Flagge fährt.
Also bei normalen Reisen in die teilnehmenden Länder kann man sich eine Auslandskrankenversicherung sparen, hat keinen Mehrwert. Bei Schiffsreisen niemals!
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An Bord sollte die Abrechnung über die normale Bordabrechnung erfolgen, also ohne Vorkasse.
Das ist Vorkasse, weil erstattet wird nach Reiseende.
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