Also, bei dem ADAC-mobil Karten-Doppel in Gold ist in den Versicherungsbedingungen explizit von der Zahlung der Reise mit der Visa-bzw. Mastercard Gold die Rede (§2 Versicherb. RVV) . Bin allerdings nicht weiter in die Details eingestiegen!
Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung
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Ozeana -
2. Juni 2005 um 14:35
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Danke für alle Antworten!
Ich finde das so ärgerlich, dass bei der Sparkasse zumindest bei uns so unfähige Menschen arbeiten; ich habe denen dies explizit erklärt, es wurde sogar der Abteilungsleiter gerufen - dachte, ich könnte mich darauf verlassen.
Und nun will keiner mehr davon etwas wissen, "so hätte ich das nie gesagt";
Naja, rufe morgen abend nochmal im Reisebüro an, vielleicht fällt denen noch etwas ein.
Reisestornieren ist schlecht, da ansonsten 400€ Frühbucherrabatt pro Person entfallen, daran habe ich auch schon gedacht.
Liebe Grüße
Steffi -
Ich weiß ja nicht ob ich wirklich weiterhelfen kann. Aber das was ich jetzt schreibe hab ich von einer Freundinn gehört.
Die hatte die Reise auch schon gebucht und hatte das Problem mit dem Versicherungsschutz. Unsere Freundinn hat beim ADAC einen Kreditkartenvertrag abgeschlossen. Und wenn ich es recht verstanden habe, dann ist es beim ADAC Kreditkartenvertrag so, dass man nur gewährleisten muß, dass der Großteil der Reise (in Deinem Fall dann wohl die 90 %) mit der Karte bezahlt werden undabhänging vom Abschluß des Kreditkartenvertrages.
Vielleicht hackst Du da beim ADAC mal nach. So war zumindest die Aussage bei unserer Freundinn.
LG Ute
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Hi Steffi,
hier ist die besagte Freundin von Ute.
Ich zitiere jetzt mal den § 2 der Reise-Rücktrittskostenversicherung beim ADAC (Karten-Doppel)
§2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist die Bezahlung der Reise mit der ADAC-Goldkarte. Bareinzahlungen beeinträchtigen den Verischerungsschutz nicht, sofern bei der Buchung unmissverständlich klargestellt wird ( schriftlicher Vermerk), dass die Hauptzahlung mit der ADAC-Goldkarte erfolgt und insgesamt mindestens 50 % des Gesamtreisepreises mit der ADAC-Goldkarte bezahlt wird.Hoffentlich konnte ich helfen. Falls Fragen auftauchen kannst Du ja nochmal anfragen oder in die nächste ADAC-Geschäftsstelle gehen.
Ciao Ciao
Moni -
Ich zitiere jetzt mal den § 2 der Reise-Rücktrittskostenversicherung beim ADAC (Karten-Doppel)
§2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist die Bezahlung der Reise mit der ADAC-Goldkarte. Bareinzahlungen beeinträchtigen den Verischerungsschutz nicht, sofern bei der Buchung unmissverständlich klargestellt wird ( schriftlicher Vermerk), dass die Hauptzahlung mit der ADAC-Goldkarte erfolgt und insgesamt mindestens 50 % des Gesamtreisepreises mit der ADAC-Goldkarte bezahlt wird.Also hat sich auch diese Möglichkeit erledigt
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Also gilt der Reiseschutz definitiv NICHT wenn ich eine Reise buche und danach eine MasterCard Gold beantrage?
Auch nicht wenn ich alle Restzahlungen, sprich 70% der Reise mit der Karte zahle? -
ja so ist es - es gilt der Kreditkartenbesitz zum Zeitpunkt der BUCHUNG
lg
p
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Also die Hotline bei der Mastercard sagt man muss beim Reiseantritt im Besitz der Mastercard sein. Die Buchung wäre egal. Jeder sagt was anderes
Normal müsste es doch irgendwo eine schriftliche Aussage darüber geben. -
Es gibt entweder bei Deiner Bank eine umfangreiche Infobroschüre z. B. Sparkasse.
Habe sie gerade vor mir liegen.Hier steht "
Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittsvers. Master Card Gold.Versicherte Personen
Versicher ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte oder Lebenspartner der in häuslicher Gem. lebt. Kinder
bis zur Volljährigkeit oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. sofern diese unterhaltberechtigt sind.
Der Versicherungschutz beseht unabhängig vom Einsatz der Karte für alle Reisen, die nach Aushändigung der Kredit-
karte und ab dem 01.11.07 im Gülktigkeitszeitraum gebucht werden.Ich hoffe Dir hiermit geholfen zu haben.
Service Hotline 0211536-3888
Lg schnuppe
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Also ich habe jetzt hier folgendes von der Raiffeisenbank:
"Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der
Karte nach § 2 der ABRV für jede im Gültigkeitszeitraum
der Karte gebuchte Reise. Nicht versichert sind Reisen, die
zwar im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht wurden,
aber deren Stornierung oder Abbruch (Schadentag) zu
einem Zeitpunkt stattfindet, an dem die Karte nicht mehr
gültig ist."Somit ist es wohl definitiv Sache der Bank und immer individuell nachzufragen.
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Hallo,
hab mal ne Frage zur Reiserücktrittsversicherung. Mein Freund ist Holländer und ich Deutsche. Wenn ich jetzt über Aida/Hanse Merkus die RRV buche, gilt die dann auch für meinen Freund? Oder muss er in Holland eine eigene RRV abschließen??
LG
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Hallo,
würd einfach mal bei Hanse Merkur anrufen und nachfragen, ob dein Freund bei dir mitversichert ist.
Übrigens, besteht für dich die Möglichkeit, dass du eine Mastercard Gold von der Sparkasse erwerben kannst? Die ist für 60,-- € oder 70,-- € im Jahr günstig und die Reiserücktrittsversicherung und Krankenrücktransport für alle Mitreisenden super günstig. Haben bei unser zweiten Reise das auch erst gewusst. Hatten letztes Jahr über 300,-- € für 3 Erw. und 1 Kind bezahlt. Dieses Jahr eben nur die Jahresgebühr von ich glaube 60,-- €. Die normale Masercard kostet ja auch schon 40,-- €, so sind die Versicherungen mit 30,-- € für alle unschlagbar günstig. Kann ich nur weiter empfehlen. Du musst auch nicht die Reise mit der Karte bezahlen. Dies als Tipp anbei.
Gruß Christine
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Mit Mastercard gold habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, allerdings braucht man dann auch ein Girokonto der Sparkasse.
Postbank Goldcard ist auch nicht schlecht, da benötigt man kein Postgirokonto .
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Danke für den Tipp Morris.
Trifft das auch für die Goldcard zu ?
Laut Aussage meiner Bank wäre nur eine normale Kreditkarte kostenfrei.Da werde ich wohl nochmal nachverhandeln müssen.
Hallo zusammen,
wenn ihr z.B. bei Barclaycard eine Karte habt dann ist die Reise automatisch mitversichert, auch wenn nicht damit bezahlt wird,
bei einer Gold oder Paltin Card (90,- € im Jahr) ist alles inkusive, Reisegepäck, Krankenversicherung, usw.
LG Birgit und Frank -
Eine kostenlose Mastercard Gold gibt es hier. Reiserücktrittsversicherung inklusive, wenn mindestens 50% des Reisepreises darüber bezahlt werden.
http://www.abo-direkt.de/r2/findex.php?id=370&pid=0&ref=&ccode=&session=7e17780bc6a088706858a38fe6377f75&aktion=mastercard&do=bestellformular&__utma=86066888.3426000489499119000.1244452722.1244452722.1244452722.1&__utmz=86066888.1244452722.1.1.utmcsr=google|utmccn=(organic)|utmcmd=organic|utmctr=media%20and%20more%20Kreditkarte&mc=0Aber aufpassen, keine Rose ohne Dornen! Umsonst gibt es nichts auf der Welt, aber die Karte frißt kein Brot und kann zum Bezahlen der Reise gut genutzt werden.
GaK S+S
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@ rotekuh
Bei uns ist es folgendermaßen gelaufen. Ich habe die komplette Reise über meine Meistercard Gold abgewickelt. Da ist natürlich dann auch die Reiserücktrittsversicherung mit bei. Für meinen Freund gilt dies allerdings nicht. Da wir nicht nachweislich zusammen in einer Wohnung leben gilt die Versicherung immer nur für mich (den Karteninhaber).
Das ist die Aussage, die ich telefonisch von dem Versicherer und auch von meinerm Bankberater bekommen habe.
Mein Freund ist somit einfach hingegangen und hat in unserem Reisebüro eine solche Versicherung für unsere Reise abgeschlossen. Preislich lag diese so bei 15-20 €.Noch ne Info zu den Gebühren für die Mastercard:
Bei mir auf der Bank ist es so, dass sich die Kosten für die Karte nach dem Jahresumsatz errechnet.
Normaler Weise kostet die Karte 50,00 € im Jahr. Wenn mann jedoch z.B. einen Jahresumsatz von 3.000,00 € kostet die Karte nur noch 10,00 €.Hoffe ich konnte dir was helfen!
Liebe Grüße Verena
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@ Jürgen
Das war mir nicht bekannt, dachte dies wäre bei jeder MC so. Bei mir ist die RRV drin, bin bei der Sparkasse:
Versicherungsumfang der MasterCard Gold (Auszug)
1. Reise-Rücktrittkostenversicherung
- Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Karteneinsatz
- Versicherungsschutz besteht weltweit, inklusive Reisen im Inland
- Leistungspflicht des Versicherers bei Reiseunfähigkeit des Versicherten (zum Beispiel Tod, schwerer Unfall, schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum)
- Nichtantritt der Reise: Übernahme der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
- Abbruch der Reise: Übernahme der entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und Erstattung der nicht mehr vor Ort in Anspruch genommenen Leistungen.
- Höchstversicherungssumme je Reise: 10.000,00 Euro insgesamt für alle versicherten Personen
- Selbstbehalt 100,00 Euro je Person, bei Krankheit 20%, mindestens 100,00 Euro je Person
2. Auslandsreise-Krankenversicherung
3. Auslands-Autoschutzbriefversicherung
Gruß Emma10
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Hallo,
Mein RB sagte mir das man die RRV jetzt nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abschliessen muss.
Jetzt habe ich mich mal nach RRV im Internet erkundigt und bei den meisten steht das aber noch so drin.Kann da einer was genauers zu sagen?
Georg
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Mann oder Frau muß unterscheiden:
1. Reiserücktrittsversicherung ( also die Reise erst gar nicht antreten)
Diese Versicherung kann nur beim Abschluß des Dienstleistungsvertrages der Reise
getätigt werden.
Also Reiseabschluß und Rücktritt zum selben Zeitpunkt2. Reiseabbruchversicherung.
Diese Versicherung kann immer abgeschlossen werden und ist in meiner Master Card Gold inkludiert.
Also wenn mir wieder einer an Bord mit komischen Bemerkungen kommt kann ich die Reise abbrechen ( soll ein Scherz sein).
Nein es muß einen Grund geben: Zusammenbruch des Geschäftes daheim oder kein Platz im Restaurant
( ne das ist wieder witzig gemeint), na eben einen Grund. Also Ausländer so wie ich an Bord eines deutschen Schiffes, oder so................Aber Reisrücktritt geht nur beim Abschluß.
Das ist Fakt.
Sonst könnte man ja 3 Miinuten vor Abfahrt die Versicherung abschließen und sowas macht keine Versicherung mit, denn der Abschluß einer Versicherung bedeutet für ein Versicherungsunternehmen, daß sie alles daran setzen werden NICHT zu bezahlen, deshalb beschäftigen die ja auch eine Heerschar von Anwälten, die immer ein Loch im Gesetz finden werden. Also so einfach ist das nicht: Ich bin versichert und mir kann nix passieren. Wird so nicht gespielt.Also merke: Der Abschluß solcher Versicherungen hat einen rein psychologischen Charakter und sonst gar nix.
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OK,
ich habs nicht genau wiedergegeben.Mein RB sagte mir das man die RRV jetzt nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abschliessen muss.
Richtig ist.
Mein RB sagte mir das man die RRV jetzt nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abschliessen muss, sondern das es jetzt reicht wenn man diese bis 40 Tage vor dem Reiseantritt abschliesst.
Georg
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