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Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

  • Ozeana
  • 2. Juni 2005 um 14:35
  • Antworten

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  • Schlubbi
    Liebt Wellnessoase mit offenem Dach
    Beiträge
    51
    • 20. Juni 2011 um 16:03
    • #181

    Hallo Markus,

    genau genommen ist eine Ausbildung zu trennen von einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis. Es gelten andere Gesetze, und auch von der Formulierung spricht man zunächst vom Ausbildungsverhältnis und erst nach erfolgreicher Ausbildung und Übernahme von einem daran anschließenden Arbeitsverhältnis. Die Versicherung formuliert "Arbeitsplatzwechsel", evtl. wird man hier von Seiten der Versicherung einwenden, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch kein Arbeitsverhältnis geschlossen war.

    Ich würde an Eurer Stelle so argumentieren: Nach Ende der Ausbildung im Juli wurde Deiner Freundin ein kurzes befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb angeboten und der Vertrag wurde so geschlossen, (ggfs Kopie des befristeten Vertrages mit Endedatum 31.08. vorlegen - wenn es hier nichts Schriftliches gibt, wie Du schreibst - der AG muss schriftlich bestätigen, dass eine Übernahme erfolgt ist und sich eine befristete Tätigkeit nach Ausbildungsende anschließt). Zum 01.09. liegt dann mit dem neuen Arbeitsvertrag ein neues Arbeitsverhältnis vor - also Arbeitsplatzwechsel.

    In Bezug auf Zusicherung der Übernahme nach Ausbildung vor einem Jahr durch den Ausbildungsbetrieb wäre ich in der Argumentation vorsichtig, zumal Du hierzu nach dem von Dir zitierten Wortlaut nichts sagen musst - die meisten Betriebe machen eine Zusage nicht so früh, und das weiß auch die Versicherung.

    Wünsche Euch viel Erfolg!

    Viele Grüße
    Schlubbi

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    • RE: Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

    Schau mal hier:

    Infos und Specials für Alleinreisende

  • Nordland-Jens
    Profi
    Reaktionen
    416
    Beiträge
    735
    • 20. Juni 2011 um 17:35
    • #182

    Moin Moin,

    ich weiß nicht, ob hier mit Fachwissen direkt geholfen ist, da die gesamte Lage sicherlich nie bekannt ist. Auch ist immer die Frage, wie man sich als Laie gegenüber einer Versicherung argumentativ verhält, um nicht später doch als der "Dumme" dazustehen.

    Ich glaube in diesem Fall, sollten "Profis" ran. Vieleich auch erstmal zur Verbraucherzentrale, die ja auch Rechtsberatung geben. Ob ein Ombudsmann helfen könnte weiß ich nicht. Ansonsten bleibt halt nur der Gang zum Anwalt.


    LG
    Jens

  • TomH
    Gast
    • 20. Juni 2011 um 17:36
    • #183

    also grundsätzlich mal sind die Aussagen von Silke und Schlubbi hier die einzig sachlich seriösen :antwort:
    Den Rest kannst du getrost in die Tonne hauen. Wobei ich hier niemandem Unrecht tun will. Die meisten haben ja faiererweise dazu geschrieben, dass es nur Vermutungen sind.
    Sie sind aber falsch.
    Beispielsweise haben auch mündliche Vereinbarungen unter bestimmten Umständen duchaus Rechtsgültigkeit. Oder sie haben zumindest Einfluss auf das Ergebnis. Sie belegen beispielsweise dass du nicht fahrlässig oder wider besseres Wissen gebucht hast :antwort:

    Dich aber so zu informieren, wie du dir das in deinem ersten Beitrag diesbezüglich gewünscht hast, geht aber leider nicht. Dazu müsste man wirklich wissen, was genau mündlich vereinbart worden ist, was schriftlich vereinbart wurde, man müsste sich den Versicherungsvertrag genau durchlesen etc. pp. Es sind einfach zu viele Faktoren, die wichtig sind.
    Und ganz wichtig: Jedem, der sich wirklich auskennt, würde die Anwaltskammer den kompletten Thread um die Ohren hauen (Zurecht!!!) , wenn hier eine Beratung erfolgen würde, mit der Andere ihr Geld verdienen
    Deswegen würde ich dir auch lediglich empfehlen, den Rat von Schlubbi zu befolgen. und nur exakt und so kurz wie möglich die Fragen der Versicherung zu beantworten. Am besten nur mit "ja" oder "nein", wenn das geht. Jede zusätzliche Information kann auch nach hinten los gehen....

    Meine Empfehlung:
    Wenn die Versicherung nicht zahlt (aber erst dann), tatsächlich zum Anwalt gehen. Selbst wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast geht es ja um wesentlich mehr Geld als ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet. Das rentiert sich auf jeden Fall, soviel kann man schon sagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TomH (20. Juni 2011 um 18:54) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler (wie peinlich)

  • silke672
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    • 20. Juni 2011 um 17:42
    • #184

    Seh ich 100%ig genauso wie Tom :thumbsup:
    Lieber nicht so viel schreiben, das kann für dich super klingen, die Versicherung dreht dir aber nen Strick drauß. Das ist wirklich heikel! Abwarten ob wirklich eine Ablehnung kommt und dann echt zum Anwalt. Wäre mir auch zu heiß.

    Gruss
    Silke

    April 2003: AIDAcara ÖMM
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  • Maria
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    • 20. Juni 2011 um 21:09
    • #185
    Zitat von Schlubbi

    Ich würde an Eurer Stelle so argumentieren: Nach Ende der Ausbildung im Juli wurde Deiner Freundin ein kurzes befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb angeboten und der Vertrag wurde so geschlossen, (ggfs Kopie des befristeten Vertrages mit Endedatum 31.08. vorlegen - wenn es hier nichts Schriftliches gibt, wie Du schreibst - der AG muss schriftlich bestätigen, dass eine Übernahme erfolgt ist und sich eine befristete Tätigkeit nach Ausbildungsende anschließt). Zum 01.09. liegt dann mit dem neuen Arbeitsvertrag ein neues Arbeitsverhältnis vor - also Arbeitsplatzwechsel.


    Diese Aussage würde ich keinesfalls tätigen. Laut Versicherungsbedingungen ist Voraussetzung, dass die versicherte Reise vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde. Bei dem Vorschlag von Schlubbi hätte Deine Partnerin bereits bei Buchung Kenntnis vom Arbeitsplatzwechsel gehabt. Also unbedingt darauf beharren, dass der Arbeitgeber Deine Partnerin nach der Ausbildung weiterbeschäftigen wollte. Mündliche Zusagen haben Gültigkeit, sind aber natürlich schwer zu beweisen.

    Einen Anwalt würde ich erst beauftragen, wenn die Versicherung abgelehnt hat. Aber leider gilt auch dann: Recht haben, heisst nicht, Recht kriegen.

    2001MM,8/02MM,8/03MM,8/04MM,10/04Transmed,5/05MM,12/05Kanaren,7/06Nordeuropa,12/06Arab,4/07JFF,3/08

    Zentralam,8/08HH-NY,4/09 Arabien,7/09Nordeur,12/09Karibik,4/10Westeur,9/10Nordam,12/10Asien,5/11 WMM, 10/11Nordam, 2/12 Amazonas, 5/12 Fanreise, 5/12 Adria, 9/12 Metropolen, 12/12Karibik, 3/13 Clubn. 4/13 Transasien, 12/13 Südamerika, 2/14 Südamerika, 7/14 Nordeuropa, 11-12/14 HL Madeira-NY, 4/15 Karibik, 5/15 HL HH-Sylt, 9/15 ÖMM, 12/15 HL Mauritius-Kapst., 3/16 Karibik, 6/16 HL MM, 7/16 Europa 2, 11/16 HL Panamak.-Tahiti, 3/17 Asien, 6/17 MM, 9/17 MM, 12/17 Europa 2 Panamak.l-Südam.6/18 Rhone,7/18 HL Norden,12/18 Kanaren,3/19 Europa 2 Neuseel,5/19Nova,6/19Nova,11/19 Asien,1/20 Europa 2 Kuba

  • silke672
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    • 5. Juli 2011 um 13:13
    • #186

    Gibts denn schon Neuigkeiten?

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  • markus27031988
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    • 5. Juli 2011 um 13:31
    • #187

    Ja gibt es, jedoch eher negativ. Mehr will ich momentan nicht schreiben.

    Kann sich alles noch etwas hinziehen, bis das ganze abgeschlossen ist.....Wir lassen aber nicht locker.

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  • silke672
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    • 5. Juli 2011 um 14:37
    • #188

    Oh Mist :verzweifelt: Drück weiter die Daumen!

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  • markus27031988
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    • 23. August 2011 um 13:07
    • #189

    So, nach über 3 Monaten mit mehreren Telefonaten und Schriftwechseln zwischen der HanseMerkur und uns können wir nun berichten.

    Zunächst wurden von der Versicherung immer wieder neue Bescheinigungen für Dinge gefordert, die eigentlich klar ersichtlich waren. Diese haben wir dann besorgt um den Forderungen gerecht zu werden, jedoch nach Einreichen der Bescheinigungen jeweils eine erneute Ablehung erhalten. Und das obwohl der Inhalt wie gefordert war.

    Auf die genauen Begründungen und Sachverhalte will ich jetzt gar nicht weiter eingehen, da die Korrespondenz wirklich sehr umfangreich war.

    Es bleibt für uns nur festzuhalten, dass die HanseMerkur sich uns gegenüber in den Schriftwechseln sehr kurz gehalten hat und uns weder über die genauen Gründe aufgeklärt hat, noch dazu wurde mit jedem Schreiben ein neuer Grund der Ablehnung gesucht wo definitiv keiner war.

    Die Telefongespräche mit den Mitarbeitern verliefen zweigeteilt, wobei bei allen Gesprächspartnern (man hatte jedesmal jemand anderen am Telefon und durfte wieder bei Adam und Eva beginnen :zorn: ) kein Entgegenkommen zu spüren war.

    Das ganze gipfelte dann noch in einer persönlichen Unterstellung seitens der Versicherung.


    Am Ende konnte erst nach wehementem Fordern eine Teilzahlung von 50% erwirkt werden. Für uns ein am Ende akzeptierbar, jedoch bleibt ein sehr schlechter Beigeschmack. :nein1:

    Fazit für uns: Wir werden die Hansemerkur nicht mehr in Anspruch nehmen und können in keinem Fall behaupten, dass man sich dort gut aufgehoben fühlen kann so wie wir das von einer von AIDA vermittelten Versicherung erwartet hätten.

    HanseMerkur Nein :sdanke:

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  • silke672
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    • 24. August 2011 um 18:22
    • #190

    Hallo Markus,

    oh je... das war ja was längeres.... ich hab letztens schon mal dran gedacht, wie es wohl bei euch ausschaut. Wollte dann aber nicht nochmal nachbohren.

    Tja eure Erfahrungen decken sich leider mit denen, die meine Bruder (als Versicherungsmakler) schon miterlebt hat, drum vermittelt er die Hanse Merkur im Bereich Reiserücktritt gar nicht mehr. Ich hatte ihn danach gefragt, weil ich gesehen hab, dass die Hanse Merkur am günstigsten ist. Hier sieht man leider mal wieder, dass man bei Versicherungen nicht nur nach dem Beitrag gehen sollte, sondern wirklich das Preisleistungsverhältnis berücksichtigt und sich auch mal nach Erfahrungswerten erkundigt.
    Hab die letzte Versicherung auch über AIDA (also Hanse Merkur) gebucht, glücklicher Weise aber nicht gebraucht. Und ich denke, dass auch die Mehrzahl das über AIDA macht, weil es am einfachsten ist. Wir wissen jetzt ja Bescheid.

    VG
    Silke

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  • annasonne
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    • 24. August 2011 um 20:36
    • #191

    Hallo Markus, habe leider erst heute die ganzen Einträge gelesen. Wir hatten Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall. Reise war für dieses Jahr November gebucht, 2 Erw. + 1 Schulpf. Kind. Dann gab es einen "Arbeitswechsel" + Umzug nach Norddeutschland = neuer AG, ich noch in der Probezeit, Sohnemann keine Ferien. Wir wollten die Reise umbuchen, mehrere Mails geschrieben, keine Antwort, dann war es uns zu blöd und wir wollten von der Reise zurücktreten. Es gab nur Ärger mit dieser Versicherung, Telefonate, Briefwechsel, sie wollten nicht zahlen. Am Ende haben wir Aida einen bösen Brief geschrieben und man hat hat sich dann auf einmal gekümmert und wir hatte 14 Tage Zeit uns eine neue Reise innerhalb eines Jahres auszusuchen, geamte Summe wurde angerechnet = kein Geldverlust. :sdafuer:

  • markus27031988
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    • 25. August 2011 um 07:28
    • #192

    Hallo,

    dann sind wir zumindest nicht die einzigen, die diese Erfahrung machen mussten. :abschied: Ist ja schon traurig genug, dass eine Reise auf die man sich sehr freut nicht stattfinden kann, und dann hat man auch noch derart Ärger damit.

    Der Beschwerdebrief an AIDA war auch bereits von mir geschrieben, 3 Seiten hatte ich schon verfasst. Dann habe ich mich jedoch vor absenden entschlossen, nochmals bei der Versicherung anzurufen um meinem Ärger richtig Luft zu machen (Ich dachte mir jetzt ist eh schon alles verloren :crazy: ).

    Tja, in diesem etwas härteren Telefongespräch hat der Mitarbeiter dann doch eingelenkt und wir haben uns auf 50% Erstattung geeinigt. Nicht optimal aber besser als nichts.


    Ich werde AIDA aber in jedem Fall noch schriftlich über diese Vorfälle informieren, denn so geht es meiner Meinung nach einfach nicht. :nein1:

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  • Laba42
    Panamalkanaldurchquerer
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    • 25. August 2011 um 10:35
    • #193

    Hier ein Bericht über RRVs.Da gibts ein paar Tips was man sagen oder nicht sagen sollte! Erster Grundsatz einer Versicherung: Wir zahlen nicht!

    Anmerkung zu unsere RRV:
    Hab letzte Jahr eine Jahresversicherung bei der ERV für 320€ zwei Personen abgeschlossen. Musste leider der höchste Tarif sein da unser Amazonas Reise knapp drüber lag. Diese verlängert sich um ein Jahr wenn nicht ein Monat vorher gekündigt wird. Ich dann vor Ablauf der Frist bei denen nach den Preisen geguckt und siehe da, die gleiche Versicherung kostet jetzt "nur" noch ~ 220€. Ich dachte erst das die bei uns dann ja wohl automatisch den neuen Beitrag berechnen, aber auf telefonischer Nachfrage wurde dies verneint.
    Also hab ich gekündigt! Da haben die doch auch nichts dran gewonnen außer einen verärgerte Kunde und wenn ich da jetzt noch mal eine neue Versicherung abschließe, erneuter Verwaltungsaufwand! :gruebel:

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • markus27031988
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    • 25. August 2011 um 11:11
    • #194

    Nach dieser Odysee mit der Versicherung bin ich jetzt auch erstmal geheilt und hab mir vor ein paar Tagen eine MasterCard Gold bestellt, wo dieser Schutz gleich mit inbegriffen ist.

    Die hat zwar mehr Ausschlussgründe als die HanseMerkur, aber wie wir festgestellt haben sagt ein versicherter Tatbestand ja nicht gleich aus das man sein Geld wiederbekommt... :hahaha:

    Von daher reicht uns der etwas "schwächere" Schutz dann aus und ich muss nicht jedesmal eine Versicherung dazubuchen.


    Aber was mir auch klar ist: Die Versicherer sind in der Hinsicht alle gleich. Die Erfahrung habe ich in jungen Jahren schon gemacht, da ich eine private Krankenversicherung habe. Die haben immer das gleiche Muster:

    Kunde zahlt: Guter Kunde, dem wird Honig ums Maul geschmiert....Wenn der Kunde dann die Leistung haben möchte: Ist nicht versichert, Bedingungen nicht erfüllt etc.

    Versicherer geniessen bei mir mittlerweile das gleiche ansehen wie Stechmücken :lol1:

    4x AIDAbella

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  • Emmy
    AIDA - Liebhaber - als es noch ein Clubschiff war
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    • 25. August 2011 um 11:17
    • #195

    Es scheint wohl wie bei vielem Anderen bei AIDA davon abzuhängen, an wen man gerade gerät.
    Bei einer Bekannten mit einem sehr sehr traurigen Grund für die Reisestornierung (tödlicher Unfall) war AIDA extrem entgegenkommend und hat alles sofort und ohne jede weitere Problematik komplett abgewickelt.

    ">8f9e209ff1db847bbcfbb3411e6e3acd922855de">

  • muehli
    ohne Rang
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    • 25. August 2011 um 11:31
    • #196
    Zitat

    Es scheint wohl wie bei vielem Anderen bei AIDA davon abzuhängen, an wen man gerade gerät

    Das ABlehnen/ZUstimmen bez. Reiserücktrittversicherung entscheidet die Versicherung und niemand von AC.

    Bei dem traurigen Fall ist -bedauernswerterweise- der Versicherungsfall zu 100 % eingetreten, daher gibts da auch nichts abzulehen oder zu streiten.

    p

    04/2005: cara - WMM
    02/2007: cara - TransSuez
    03/2008: diva - Kanaren
    02/2009: cara - wmm/kanaren
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    04/2011: blu - Westeuropa
    03/2012: ms1 - kanaren
    02/2013: diva - SOA
    03/2014: cara - Transbrasilien
    01/2015: aura - Orient/Indien
    04/2016: ms3 - Transatlantik
    10/2016: MSC - ÖMM
    02/2017: blu - Kanaren
    03/2018: mar - Karibik und Mittelamerika
    01/2019: mar - Spanien/Kanaren

    01/2020: ms5 - Orient

    04/2020: sol - Highlights am Polarkreis - abgesagt

  • Sylli
    liebt es zu reisen!
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    • 25. August 2011 um 13:59
    • #197

    Hallo Marcus,

    das ist ja nun wirklich nicht zufriedenstellend für euch ausgegangen und das ist sehr ärgerlich. Ich habe auch mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass Versicherungen im Falle eines Falles eigentlich nie zahlen. Sie finden immer einen Grund es zu umgehen.

    Aber hätte sich nicht der ganze Ärger vermeiden lassen, wenn ihr umgebucht hättet? Soweit ich weiss hattet ihr doch eine Premiumbuchung? Oder ist das zeitlich gebunden, dass es zum Beispiel nach 6 Monaten üblicher Probezeit nicht mehr möglich gewesen wäre?

    LG Sylli

  • markus27031988
    Norwegen-Fan
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    • 25. August 2011 um 14:55
    • #198
    Zitat von Sylli

    Aber hätte sich nicht der ganze Ärger vermeiden lassen, wenn ihr umgebucht hättet? Soweit ich weiss hattet ihr doch eine Premiumbuchung? Oder ist das zeitlich gebunden, dass es zum Beispiel nach 6 Monaten üblicher Probezeit nicht mehr möglich gewesen wäre?


    Umbuchen wäre nur schwer möglich gewesen. Es war zwar eine Premiumbuchung, aber auch hier muss laut AIDA ja der Reisezuschnitt der gleiche bleiben, und das wäre schwierig geworden.
    Ausserdem hätten wir zum Stornierungszeitpunkt noch keine neue Reise benennen können, da ja noch nicht klar war wie in der neuen Arbeitsstelle Urlaub genommen werden kann. Und eine Umbuchung funktioniert ja nur, soweit du sofort sagen kannst ich nehme stattdessen Reise XY......

    Also kam eine Umbuchung eigentlich nicht in Frage. Falls es möglich gewesen wäre, hätten wir das natürlich sofort gemacht. Den Ärger hätten wir uns gern erspart. :verzweifelt:

    Wir haben für uns 2 Lehren aus der Sache gezogen:

    1. Wir werden nur noch einige Monate, nicht mehr über ein Jahr im Voraus buchen. Kann schon weniger dazwischenkommen.
    2. Fühle dich bei keiner Versicherung gut versichert. :abschied:

    4x AIDAbella

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  • Laba42
    Panamalkanaldurchquerer
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    • 14. September 2011 um 14:45
    • #199

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich und eine Freundin von uns haben eine dreier Kabine gebucht. Wir wollen eigentlich wieder eine Jahresversicherung abschließen wenn ich dies aber für drei Personen mache ist diese natürlich teurer!
    Muss ich jetzt zwingend eine RRV für drei Personen abschließen? Oder geht das auch das wir ein Jahresversicherung haben und unsere Freundin eine eigene nur für diese Reise, sie hat aber keine Rechnung die ging nur an mich! Reicht das, wenn man den Reisepreisanteil von Ihr als Berechnungsgrundlage für Ihre eigene RRV nimmt? Wie wird das gehandhabt vor allem im Schadensfall?

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • markus27031988
    Norwegen-Fan
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    • 14. September 2011 um 15:12
    • #200

    Du kannst bei Buchung in jedem Fall für jede Person einzeln das Versicherungspaket abschliessen. Ihr beide müsstet also nicht nochmal eine RRV mitbuchen.

    Wie das allerdings im Schadenfall gehandhabt wird, wenn z.B. die dritte Mitreisende den Versicherungsfall auslöst und Ihr deswegen auch stornieren müsst, ist eine Interessante Frage.

    Ich glaube jedoch ich kann Sie dir beantworten: Die Versicherungen werden nicht zahlen, und jeweils an die andere Stelle verweisen. :wiegeil::abschied:

    Ich spreche aus leidiger Erfahrung.... :zorn:

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