Rückerstattung / Restguthaben auf Getränkekarten

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  • Da ist ja wohl noch einiges unklar, bei der Rückerstattung des Restguthabens der neuen Getränkekarten.


    Auf unserer letzen Tour ( Jan. 2015 ) hatte ich die Karte noch einmal aufladen lassen.


    Wert € 235,00 - Bezahlt € 190,00


    Der Verzehr war aber nur noch € 70,00. Somit also ein Restguthaben von € 120,00. Davon zieht AIDA den Preisvorteil ( € 45,00 ) ab und erstattet € 75,00 zurück ?
    Habe bereits an AIDA geschrieben, mal gespannt auf die Beantwortung.

    [color=#0000ff]2 x Cara, 3 x Vita, 2 x Aura, 1 x Sol, 3 x Blu, 5 x Luna, Mein Schiff 3 , 3 x Stella, 1 x Prima. :matrose:

  • Der Preisvorteil wurde hier anscheinend 2 mal abgezogen. Ist aber oben auch falsch gerechnet.

    AIDAaura Karibik 31.01.-14.02.2009; AIDAdiva Östlich. Mittelmeer 06.06.-13.06.2014; AIDAbella Nordamerika 12.10.-23.10.2014; AIDAsol Südostasien 15.03.-31.03.2015; Adventure of the Sea Karibik 19.09.-04.10.2015; AIDAvita Florida & Karibik 13.12.-23.12.2015; AIDAcara Kanaren & Azoren 04.04.-18.04.2016; AIDAluna Karibik & Mexiko 19.03.-02.04.2017; Mein Schiff 2 Östliches Mittelmeer 01.10.-08.10.2017; AIDAperla Perlen am Mittelmeer 28.10.-04.11.2017; Mein Schiff 4 Östliches Mittelmeer mit Athen 04.10.-12.10.2017; Mein Schiff 6 Mittelamerika 19.02.-06.03.2018;AIDAblu Adria 30.06.-07.07.2019:abfahrt:


    Mein Schiff Herz Mittelmeer mit Italien & Griechenland 19.08.-02.09.2019

  • Nach meinem Verständnis müsstest du 120€ zurück bekommen.
    Oder habe ich das System auch nicht verstanden? :gruebel:

    :matrose: "Home is where the anchor drops" :matrose:



    April 2011 - Karibik - AIDAluna
    Nov. 2013 - Kanaren - AIDAblu



    • Offizieller Beitrag

    also, da muss man doch kein Rechenkünstler sein...


    gekauft 190,-€, vertrunken 70,-€, Rückerstattung 120,-€


    Die "geschenkten" 45,-€ fallen doch dabei gar nicht ins Gewicht, weil es die nur gibt, wenn ich die Karte auch leer trinke.


    Ansonsten bin auch ich zu blöde für das System....sorry, aber was war das doch einfach mit den Gutscheinen...kaufen, trinken, fertig.
    Was übrig blieb, verschenken, Freunde einladen oder notfalls wegwerfen.

    es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Huapstache der estre und leztte Bchustbae sitmmen.
    Der Rset knan tatol falcsh sien und man knan es onhe Porbelme leesn.:thumbsup:


  • Habe ich es richtig verstanden, dass der oben von dir erwähnte Betrag von 190 € nicht der Betrag ist, den du als Summe für Ersterwerb der Karte und inklusive Nachladezahlung ausgegeben hast?
    (Auflistung der Getränkekartenbeträge: http://www.cruisetricks.de/aid…eue-getraenke-pakete-ein/)


    Bei mir kommt es momentan jedenfalls so an, dass du insgesamt einen höheren Betrag gezahlt hast als die 190 €, also nur die zweite Aufladungszahlung in Höhe von 190 € war. Wenn ich mir das richtig ausgerechnet habe, hast du zwei mal das 235€-Paket für zwei mal 190 € aufgeladen, was den doppelten Preisvorteil von je 45 € gebracht hätte.


    Dann hast du insgesamt 380 € vorausbezahlt. Dafür hättest du insgesamt 380 € bis einschließlich 470 € an Getränken über deine Getränkekarte bestellen können.


    Falls du die Erstaufladung von 235 € + nach der Zweitaufladung 70 € verbraucht hast, hast du für insgesamt 305 € Getränke bestellt.


    Deine Bestellsumme von 305 € ist niedriger als dein gesamter Vorauszahlungsbetrag von 380 €. Deshalb bekommst du die Differenz von 380 - 305 = 75 € erstattet. Alles, was im Bestellbereich höher als 380 € bis einschließlich 470 € gelegen wäre, hättest du zusätzlich vertrinken können, ohne dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.


    Meine Schlussforderung ist, dass ich mir künftig eine Nachaufladung gut überlegen werde, damit ich nicht die Vorteile der Erstaufladung verlieren werde, denn Aida arbeitet anscheinend mit Summierungen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Caramia ()

  • Das ist die Denksportaufgabe fürs WE..... ;) ;) ;)


    361 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:


    next:

    11/2024: 7 Tage AIDAcosma - Kanaren & Madeira

    01/2025: 14 Tage AIDAdiva - Große Mittelmeerreise

    06/2025: 7 Tage AIDAnova - Skandinavische Highlights

    08/2025: 12 Tage AIDAsol - Island Rundreise

    11/2025: 21 Tage AIDAblu - von Mallorca nach Martinique

    01/2026: 14 Tage AIDAstella - Südafrika & Namibia

    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee

  • Der Berechnung kann ich schon folgen - wenn AC allerdings mit Summierungen arbeitet und den Rabatt des ersten Paketes beim 2. mit in Abzug bringt, wäre das (für mich) ein No Go.


    Allerdings kann ich schon verstehen, das es bei einem Kauf eines Paketes im Wert von 235€ zum Preis von 190€ und einem rabattierten Teilverzehr von 70€ keine 120€ zurückgeben kann - denn der Rabatt bezieht sich ja auf das Gesamtpaket.


    Ich vergleiche das mal mit Angeboten im Handel: Angebot - kaufe 10 Flaschen und Du bekommst eine umsonst, nun kann ich ja nicht zum Händler gehen und sagen: ich möchte nur 5 Flaschen und dazu eine halbe Flasche umsonst..


    Der Rabatt auf einen Teilverzehr kann also nicht gefordert werden. Gerechterweise, hätte man die 190€ für die Aufladung zurückzahlen müssen und die Getränke, die für rabattierte 70€ getrunken wurden, zum Normalpreis , in Abzug bringen müssen.


    Vielleicht entspricht das ja zufällig jener Differenz von 190€ - 75€ = 115€(Normalpreis der für rabattierte 70€ getrunkenen Drinks)


    Inwieweit, das im Nachhinen noch möglich gewesen wäre weiss ich nicht, aber anhand der Bordrechnung müsste man das eigentlich nachvollziehen können.


    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.


    Konrad Adenauer

  • Es gibt doch gar keinen "rabattierten Teilverzehr."


    Die Getränke werden zum Normalpreis gekauft, der Rabatt greift erst ab dem 191. Euro, der von der Karte abgebucht wird, bis dahin gibt es keinerlei Ersparnis, ich zahle Getränke lediglich aus meinen Guthaben.


    Die Rückzahlung sollte 120 Euro betragen genau so wurde es zur Einführung der Pakete auch von AIDA kommuniziert. Da war nicht die Rede von Aufsummierungen oder sonstigen krummen Rechnungen

    2 Mal editiert, zuletzt von denyo111 ()

  • Und wer seine Getränke ohne diese Pakete konsumiert, braucht sich um solche Dinge erst hat nicht den Kopf zerbrechen :meinung:

  • Wenn der Preisvorteil von der ersten Aufladung verbraucht wurde, sollte er nicht mehr in Abzug gebracht werden, da er ja verbraucht wurde.
    Alles Andere wäre von Aida nicht fair!

  • In dem beschriebenen Fall gibt es weder eine "Aufsummierung", noch greifen da irgendwelche Rabattierungen und die "Beispielrechnungen", die hier nach eigenem Verständnis aufgestellt werden, sind absolut unsinnig.

  • Falls das Ergebnis tatsächlich durch Aufsummierungen entstanden ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Aida hat das bewusst so programmieren lassen. Dann wäre aber ein Warnhinweis beim jeweiligen Erklärungs- bzw. Werbetext für diese Getränkekartepakete notwendig.


    • Die Programmierung ist nicht richtig auf den Nachkauf von Getränkepaketen eingestellt. Dann dürfte das reklamierende Forumsmitglied eine Entschuldigung und eine Nachzahlung erhalten. Und hoffentlich auch eine Anpassung der Software kommen.

    Hoffen wir das beste!

  • Falls das Ergebnis tatsächlich durch Aufsummierungen entstanden ist, gibt es zwei Möglichkeiten

    Woher nimmst du eigentlich diese abenteuerliche Theorie? In den Bedingungen ist es doch eindeutig formuliert:


    "Nichtverbrauchtes Guthaben wird nach der Reise erstattet"


    Das Guthaben betrug in diesem Fall 120,00 Euro - damit sollte die Sache klar sein

  • Aus dem ursprünglichen Beitrag des Forenstarters:

    Wert € 235,00 - Bezahlt € 190,00


    Der Verzehr war aber nur noch € 70,00. Somit also ein Restguthaben von € 120,00. Davon zieht AIDA den Preisvorteil ( € 45,00 ) ab und erstattet € 75,00 zurück ?

    Die Restguthabenhöhe, welche man an einer Bar ablesen könnte, beträgt nach der Aufladung 235 €. Durch jede über diese Karte laufende Bestellung sinkt diese Restguthabenhöhe.


    Vom letzten Restguthaben zieht Aida den Preisvorteil ab.


    Wenn 120 € zuletzt an einer Bar als Restguthaben ausgewiesen worden ist, dann war der Verbrauch keine 70 € sondern (235 - 120 =) 115 €. Falls der Verbrauch aber tatsächlich nur 70 € war, dann dürfte ein Softwareproblem vorliegen oder eine Aufsummierung statt finden. Das ist einfache Mathematik.

  • Es gibt doch gar keinen "rabattierten Teilverzehr."


    Die Getränke werden zum Normalpreis gekauft, der Rabatt greift erst ab dem 191. Euro, der von der Karte abgebucht wird, bis dahin gibt es keinerlei Ersparnis, ich zahle Getränke lediglich aus meinen Guthaben.


    Die Rückzahlung sollte 120 Euro betragen genau so wurde es zur Einführung der Pakete auch von AIDA kommuniziert. Da war nicht die Rede von Aufsummierungen oder sonstigen krummen Rechnungen


    dann habe ich einen Denkfehler gemacht, sage "mea culpa" und ziehe meinen Beitrag zurück - eigentlich steht es ja hier:


    http://www.cruisetricks.de/aid…eue-getraenke-pakete-ein/


    Ein eventuell nicht genutzter Restbetrag wir im Verhältnis zum bezahlten Preis (also nicht inklusive Rabatt) erstattet.


    auch so beschrieben.


    Ich hoffe, der TE lässt uns die Antwort von AC wissen.


    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.


    Konrad Adenauer