Was hier so schlimm ist sind Behauptungen, Verdächtigungen, Beurteilungen oder Annahmen die keiner rechtlichen Auseinandersetzung standhalten.
Das wird die Zeit zeigen
Was hier so schlimm ist sind Behauptungen, Verdächtigungen, Beurteilungen oder Annahmen die keiner rechtlichen Auseinandersetzung standhalten.
Das wird die Zeit zeigen
Tina-Obk
wo steht denn das Bordguthaben ?
Wenn man 'Details' unter der Kabinenanzeige bei 'Meine Buchungsdaten' anklickt. Hab ich auch nur zufällig gefunden
Aber auf unsere E-Mail meldet sich leider niemand und das Reisebüro erreicht gar nichts.
Meine Erfahrung:
Ich habe am Reisebüro vorbei vier mal das AIDA telefonisch kontaktiert (Telefonnummer unten auf deren Homepage).
Danach die 1 ausgewählt um Auskunft zu eine bestehende Buchung zu bekommen.
Vielleicht Zufall, vielleicht auch nur Glück, aber:
Zwei mal habe ich darauf verzichtet meinen Kundennummer einnzugeben: Nach 15-30 Minuten Warteschleife habe ich aufgegeben.
Zwei mal habe ich den Kundennummer eingegeben: Nach keine 5 Minuten hatte ich einen Mitarbeiter an der Leitung.
Hoffentlich hilft das weiter.
Daniel
Was meintest du mit Vertragserfüllung? Die Reise mit Prima geht ja nicht, somit ist die Erfüllung unmöglich und da ist es ja nur logisch, dass du dann die Anzahlung zurück kriegst?! Oder verstehe ich dich falsch?
Wenn Aida den Vertrag nicht erfüllen kann, hätte Aida den Vertrag ihrerseits kündigen müssen. Dann die Anzahlung plus Kosten und Entschädigung zahlen sollen. LG Bernd
Beispiel/ Vergleich zur Dubai-Umbuchung:
Sommerschlussverkauf: schicke günstige Bluse (Einzelteil) entdeckt, leider der Ärmel eingerissen, stellte ich kurz nach dem Kauf fest, die Verkäuferin eilt sofort herbei und bringt mir eine andere schicke Bluse, leider teurer, nun kann ich sie zu Boden hauen, wegen der Unverschämtheit mir eine teurere Bluse andrehen zu wollen oder einfach dankend ablehnen, Geld zurück erhalten und gut ist....
Blusenkauf hat nichts mit Reiserecht zu tun.
Beispiel: Große Lanai Kabine gebucht. Urlaub für Familie eingereicht. Vorübernachtung am Flughafen gebucht. Flüge extrag gebucht und gezahlt. Vor bzw. Nachprogramm in schönen Hotel in Dubai gebucht und gezahlt.
Aida kann Leistung nicht abliefern. Wer zahlt die Kosten??
Was hat das noch mit Blusenkauf zu tun?? Bitte mal antworten.
LG Bernd
Vielleicht macht es im Augenblick mehr Sinn, dass die nicht Betroffenen sind sich etwas mehr zurückhalten.
Gut Ratschläge wie man mit der Situation umzugehen hat, hat es schon genug gegeben und wenn nichts neues konstruktives bei raus kommt, machen die Beiträge wenig Sinn (im Bezug zum Thema des Threads)
Ich denke der Informationsaustausch zwischen die, die ihr Problemen (un)zufriedenstellend gelöst bekommen haben und die noch dran arbeiten sollten im Vordergrund stehen.
Nachtrag:
Mein Vorschlag bzgl. Zurückhaltung bezieht sich jetzt nicht konkret auf irgendein Posting.
Daniel
Wenn Aida den Vertrag nicht erfüllen kann, hätte Aida den Vertrag ihrerseits kündigen müssen. Dann die Anzahlung plus Kosten und Entschädigung zahlen sollen. LG Bernd
Und dann hätten sich wieder jede Menge Leute darüber beschwert, dass AIDA keine Anstrengungen unternommen hat, doch noch einen Urlaub zu ermöglichen und einen einfach so rausgeschmissen hat. Sie können machen, was sie wollen, in der momentanen Situation werden sie es nicht jedem recht machen können.
Wenn man 'Details' unter der Kabinenanzeige bei 'Meine Buchungsdaten' anklickt. Hab ich auch nur zufällig gefunden
Hm, da hab ich es auch vermutet. Bei mir steht nichts, noch nicht mal die 100.-, die ja jeder kriegen soll.
Aber bei mir steht ja auch kein Reisepreis, weil wir ans Reisebüro gezahlt haben. Hängt vielleicht damit zusammen
Aber bei mir steht ja auch kein Reisepreis, weil wir ans Reisebüro gezahlt haben. Hängt vielleicht damit zusammen
Daran wird es liegen - schade, dann musst du wohl beim Reisebüro nachfragen.
Ich hoffe, das klappt mit der Zitierfunktion...
Nun vergleichen kann man nur, was auch gleich ist. Ich meinte also selbstverständlich die ganz normale Pauschale Reise Dubai, ohne zusätzlich Hotel und Flug. Das diese zusätzlichen Kosten erstattet werden müssen und wohl auch werden, wie hier schon einige berichtet haben, steht außer Frage. Man sollte meiner Meinung nach wohl nur ein wenig Geduld haben, ich schrieb es schon einmal, mehrere Tausend Buchungen müssen derzeit bearbeitet werden...und das auch nicht alles für jeden zufriedenstellend laufen wird, ist auch klar...
Eines vielleicht noch an alle, die jetzt auf TUI umgebucht haben und teilweise erschrocken sind, was einige TUI-Fans hier so von sich geben: es gibt auch ganz viele nette TUI-Fahrer, die gern Bedienrestaurants besuchen...genauso wie es auf den AIDAs ganz viele nette Reisende gibt, die sich lieber am Buffet selbst bedienen.
Hallo,
wir haben die Verandakabine für 629 Euro gebucht, sollten beim ersten Telefonat auf Premium Meerblick umgebucht werden (da es auf der Stella keine barrierefreien Balkonkabinen gibt), sollten für die Meerblickkabine 970 Euro zahlen ( Aufpreis von 341 Euro ) + 100 Euro BG
Nach Schriftverkehr und nochmaligem Telefonat sollte die Meerblickkabine dann 749 Euro kosten (immer noch ein Aufpreis von 120 Euro ) bei gleichbleibendem BG von 100 Euro
Wir warten immer noch auf Antwort unseres letzten Schreibens, laut telefonischer Nachfrage ist es noch in Bearbeitung
Nächste Woche geht's zum Anwalt
LG
Liebe Pocahontas,
das würde ich an Eurer Stelle Carnival berichten - kann mir nicht vorstellen, dass ein US-Unternehmen eine solche Vorgehensweise im Konzern auch nur im Ansatz verstehen würde...
Viel Erfolg,
Kirsten
Hallo zusammen,
habe hier seit Anfang an mitgelesen und möchte mal ein Paar Dinge los werden - nach meinem Gespräch mit einem FACHANWALT für REISERECHT
wir haben VARIO 2 Veranda Komfort Kabinen über ein Sonderkontingent gebucht - Umbuchung durch AC auf Balkon mit 100Euro BGH - nach Beratung der Gang zum FACHANWALT für REISERECHT - hier mal einige Aussagen
wenn jemand selber storniert verliert er keinerlei Ansprüche auf Ersatzansprüche - diese können weiterhin geltend gemacht werden - auch Hotelkosten - Stornogebühren ec.
die Fristsetzung 25.8. oder 4.9. wie bei uns ist gegenstandlos und zieht kein stilles einvernehmen nach sich wenn man sie verstreichen lässt
ein BGH ist keine Entschädigung laut der " Frankfurter Tabelle " welche solche " Dinge " regelt
in der " Frankfurter Tabelle " steht lt. ANWALT auch klar beschrieben was bei einer solchen Sachlage möglich ist
wir haben unseren Anwalt an Aida schreiben lassen und werden sehen was kommt - Frist an AC bis 21.08.2015
wir wollen die Reise antreten je nach Ergebnis zwischen Anwalt - Aida
es sollte meiner Meinung nach jeder ein Beratungsgespräch NUR mit einem Fachanwalt für REISERECHT anstreben
ich habe keine Preise sowie Prozente genannt um weiter Spekulationen zu verhindern
ich kann mich bei Myaida einloggen - sehe denn richtigen Preis und eine Balkonkabine wurde mir schon zugesagt
am liebsten würde ich übrigen mit der AURA in den Orient - die gefällt mir sehr gut - schön klein - tolle Atmosphäre
die Prima kann man auch noch später - wenn überhaupt - ich freue mich trotz alledem und bleibe bei AIDA
übrigens ist der Umgangston hier schon recht heftig - mehr Toleranz und Respekt wären angebracht
nur ein Hinweis, es gibt keinen Fachanwalt für Reiserecht und allenfalls eine "Würzburger Tabelle"
es gibt [...] allenfalls eine "Würzburger Tabelle"
Es gibt auch eine Frankfurter Tabelle - ob und wie diese hier zur Anwendung kommt, sei mal dahingestellt
dann gib doch mal " Fachanwalt Reiserecht " und " Frankfurter Tabelle " in die Suchmaschine
Ich hab da noch eine andere Frage, was ist mit dem Bordguthaben, wenn es nicht verbraucht wurde? Da ja dann jede Person 100 Euro Bordguthaben von Aida hat plus eventuell noch aus Aktien und Reisebüro ,man Getränkepakete vorab ordert oder auch eventuell Ausflüge, sehe ich schwarz, das alle das Bordguthaben alle bekommen. Wir gehen auch gern mal ins Rossini oder Steakhaus, aber da wird man ja kaum noch einen Tisch bekommen, wenn man Vario gebucht hat. Von AIDA hab ich noch keine Antwort, ob das das übrige Bordguthaben dann ausgezahlt wird.
Grüße aus dem Norden
mein Rechtsanwalt beschäftigt sich ausschließlich mit Reiseangelegenheiten und hat ja offensichtlich gut zu tun
und in der " Frankfurter Tabelle " steht einiges spannendes über Abweichungen von der Beschreibung in Katalogen ec.
dann gib doch mal " Fachanwalt Reiserecht "
Einen Anwalt findet man damit sicher, aber der lehmbauer hat schon recht.
Einen Fachanwaltstitel für Reisereicht gibt es nicht - die sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt und für das "Fachgebiet Reise" gibt es diesen nicht
Ich hab da noch eine andere Frage, was ist mit dem Bordguthaben, wenn es nicht verbraucht wurde? Da ja dann jede Person 100 Euro Bordguthaben von Aida hat plus eventuell noch aus Aktien und Reisebüro ,man Getränkepakete vorab ordert oder auch eventuell Ausflüge, sehe ich schwarz, das alle das Bordguthaben alle bekommen. Wir gehen auch gern mal ins Rossini oder Steakhaus, aber da wird man ja kaum noch einen Tisch bekommen, wenn man Vario gebucht hat. Von AIDA hab ich noch keine Antwort, ob das das übrige Bordguthaben dann ausgezahlt wird.
Grüße aus dem Norden
Was hat denn das Rossini/ Steakhaus mit dem gebuchten Preismodell zu tun ? Nichts !
BGH Restguthaben wird nicht ausgezahlt ( gilt nicht für das selbst vorher eingezahlte !)