Nach Auskunft der Rechtschutzversicherung gibt es für die abgesagte JFF1 keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden
Da so etwas eine Einzelfallentscheidung sein wird, ist sowohl eine pauschale Zusage als auch Absage schon mal fragwürdig. Ebenso sehe ich diese pauschalisierung der Versicherung als fragwürdig ein. Es zeigt aber, wie die Versicherung die Erfolgsaussichten einschätzt.
Vielleicht kann die Versicherung deine individuelle Erfolgsaussichten besser einschätzen, wenn du denen mehr Informationen/Argumenten gibst. Evt. Aussagen vom Anwalt aus der Erstberatungsgespräch können da vielleicht auch weiterhelfen.
Daniel