Was Dilas berichtet ...Anspruch auf Schadensersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden lt. 651 f II BGB... hatte ich bisher auch so angenommen. Im anderen Forum wird auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit sehr ähnlichen Inhalt zitiert. Gestern habe ich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen jedoch die Info (von einem dort ansässigen RA) erhalten, dass lt. deren Einschätzung AIDA sich auf Höhere Gewalt (da Schiff nicht fertig) berufen kann?!?! Was nun? Ich bin verwirrt. Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden? Bin für jede Info dankbar.
Das kann doch nicht wahr sein, daß sich Aida wirklich auf höhere Gewalt beruft. Haben die keine Rechtsabteilung. Wenn das wirklich stimmt ist es nur peinlich...... LG Bernd
und wieder Stille Post, dort steht
"Zitat"
von einem dort ansässigen RA) erhalten, dass lt. deren Einschätzung AIDA sich auf Höhere Gewalt (da Schiff nicht fertig) berufen kann?!?!"
unglaublich was aus den Themen/Beiträge gemacht wird.