Hallo
da die Absage der JFF1 nicht mit der Umroutung der Orientreise zu vergleichen ist wäre es sinnvoll hier mal die Ergebnisse hier zusammen zu tragen.
Da ich gestern erst von der Stella zurück gekommen bin , konnte ich heute erst mal im RB nachfragen .
Wenn ich nicht bis zum 25.8.2015 mir eine neue Reise aussuche würde die Reise storniert und die 50% verfallen ! kann das sein ?.
Bei einer Annahme der Umbuchung mit Berücksichtigung der 50% kann ich dann auch keine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden geltend machen ?.
Stornierung der JFF1 AIDA prima!
-
utensi -
8. August 2015 um 13:14 -
Geschlossen
Weniger Werbung? Als registrierter Nutzer bekommst Du weniger Werbung angezeigt! Registriere Dich einfach mit ein paar Klicks, um alle Funktionen nutzen zu können. Jetzt anmelden oder registrieren
-
-
Da die 50% Preisnachlass ein Angebot von Aida für Umbucher sind, können sie das natürlich auch zeitlich befristen. Oder anders gesagt: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diesen Preisnachlass.
Anders verhält es sich mit gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, wozu auch der Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden gehört. Hier gelten aber Verjährungsfristen, die eingehalten werden müssen.
-
Da die 50% Preisnachlass ein Angebot von Aida für Umbucher sind, können sie das natürlich auch zeitlich befristen. Oder anders gesagt: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diesen Preisnachlass.
Anders verhält es sich mit gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, wozu auch der Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden gehört. Hier gelten aber Verjährungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Ich würde es nicht Verjährungsfristen nennen sondern Widerspruchsfristen. Die liegen nach meinem Wissen bei 4 Wochen nach Bekanntwerden.
Wer also zu lange wartet schaut in die berühmte Röhre. -
Zitat
Ich würde es nicht Verjährungsfristen nennen sondern Widerspruchsfristen. Die liegen nach meinem Wissen bei 4 Wochen nach Bekanntwerden.
Wer also zu lange wartet schaut in die berühmte Röhre.Diese Frist meinte ich nicht, aber Du hast natürlich recht.
Es ist eine Ausschlussfrist innerhalb derer man seinen Anspruch beim Reiseveranstalter geltend machen muss. Ich ging davon aus, dass das durch utensi bereits geschehen sei. Andernfalls: Unbedingt beachten! -
Hallo
wie geschrieben bin ich erst am Freitagmittag von der Stella gekommen und habe somit noch nichts unternehmen können ! muss mal den ganzen Schriftverkehr von 2008 durchlesen wie das damals war ( hat auch eine kleine Ewigkeit 8 Monate gedauert bis AIDA eingelenkt hat ). -
jetzt müssen wir mal warten was für eine Antwort kommt
-
Wie lange können wir warten. Ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen notwendig?
-
Wie lange können wir warten. Ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen notwendig?
auf was? Ansprüche muss eh jeder selbst geltend machen.
-
Wie ist hier die Tendenz:
Habt/werdet Ihr umbuchen oder Entschädigung verlangen (per Klage oder außergerichtlich)?
Für die JFF 2 -Bucher werden übrigens nur 25 % angeboten. -
warten auf Reaktion von AIDA
-
Nach 651 f II BGB steht euch ein Anspruch auf Schadensersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden zu. Die Hōhe kann Euch niemand verbindlich mitteilen. Das ist " Richterrecht ", d.h. wird individuell im Urteil bestimmt. Es gibt allerdings Anhaltspunkte. Dabei spielt insbesondere die Hōhe des Reisepreises eine Rolle. Ansonsten geht es um den Einzelfall, so dass euch niemand pauschal beraten kann.
Lasst Euch anwaltlich beraten und vertraut nicht auf den Rechtsrat in irgendeinem Forum !
Eine anwaltliche Erstberatung ist nicht teuer. Fragt vorher nach dem Preis. Hierfür gilt nicht das RVG. Der Preis ist frei verhandelbar und das Geld ist gut investiert!
Nur so erfahrt Ihr, was Euch tatsächlich zusteht und könnt danach entscheiden, ob Ihr das Aida Angebot annehmen wollt oder nicht.
-
Was Dilas berichtet ...Anspruch auf Schadensersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden lt. 651 f II BGB... hatte ich bisher auch so angenommen. Im anderen Forum wird auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit sehr ähnlichen Inhalt zitiert. Gestern habe ich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen jedoch die Info (von einem dort ansässigen RA) erhalten, dass lt. deren Einschätzung AIDA sich auf Höhere Gewalt (da Schiff nicht fertig) berufen kann?!?! Was nun? Ich bin verwirrt. Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden? Bin für jede Info dankbar.
-
Auf höhere Gewalt kann sich Aida mit Sicherheit kaum berufen, bzw. damit werden sie nicht durchkommen (allerdings entscheidet letztendlich der Richter). Die Jungfernfahrt wurde schon einmal wegen nicht Einhaltung der Termine verschoben. Zwar hat Aida keinen direkten Einfluss darauf, aber das ein Termin nicht gehalten wird (es dann Erdbeben, Taifunde oder ähnlich Naturkatastrophen), ist niemals höhere Gewalt.
Aida ist ganz bewusst das Risiko eingegangen, dass der Termin unter Umständen wieder nicht eingehalten werden kann, genau das Gleiche machen sie auch wieder für den April. Das ist einfach nur leichtsinnig und ich kann mir nicht vorstellen, dass das von einem Richter als höhere Gewalt gewertet wird, aber völlig unverständliche Urteile gabe es ja schon des Öfteren.
-
Höhere Gewalt liegt hier mit Sicherheit nicht vor, weil die Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht auf Umständen beruht, die Aida bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte abwenden können.
-
Das kann doch nicht wahr sein, daß sich Aida wirklich auf höhere Gewalt beruft. Haben die keine Rechtsabteilung. Wenn das wirklich stimmt ist es nur peinlich...... LG Bernd
-
Hallo,
Vergesst die Verbraucherzentralen. Dort sitzen Juristen, die im wahren Leben nichts geworden sind.
Oh, mit diesem Satz lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster! -
Glaube mir, ich weiß wovon ich spreche.
-
Hallo
was bei dem ganzen rauskommt wird sich zeigen ! das es net von heute auf morgen geht müßte aber jedem klar sein.
2007 bei der Aura war ein Wellenschaden der Grund zur absagen , da ging auch nix von alleine.
Die müssen jetzt erst mal die zufriedenstellen die sich auf ihre Angebote einlassen und dann sieht man weiter -
Hallo,
solange AIDAfahrer/AIDAfahrerin bzw. entsprechende Anwälte nicht genau informiert sind, warum sich die Auslieferung nochmal um 6 Monate verzögert hat, ist es sicherlich auch sehr schwer eine klare Entscheidung bzw. Urteile zu finden
Ich denke, die "Nummer" wird sich über Jahre hinziehen ,weil AC die Hosen nicht wirklich runterläßt,warum sich die Auslieferung des Dampfer um mindestens 1 Jahr verzögert und sich evtl. auch noch weiter verzögern kann (nichts ist unmöglich)
Ehrlich gesagt,wer die nächste Jungfernfahrt bucht,der hat selber schuld
Schöne Grüße
Heizergruss
-
es ist auch unwichtig für uns Kunden warum sie net ausgeliefert wird ! Fakt ist das AIDA die JFF abgesagt hat und dafür müssen sie uns entschädigen
-