Hallo,
habe gerade per e-mail meinen Erstattungsanspruch an germanwings abgeschickt.
Besteht auch gegen Aida ein ähnlicher Anspruch?
Es wäre schön, wenn hier ein Erfahrungsaustausch stattfinden könnte. Immerhin waren rund 120 Personen betroffen.
Ich bin gespannt.
wehe
Erstattung Germanwings-Flug Las Palmas-Hannover am 22.11.15
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- Sonstiges
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wehe -
24. November 2015 um 18:38
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was war denn genau?
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donaldml hat Recht.
So kann man gar nichts dazu sagen.
Und so nebenbei:
Die Suche funktioniert mit "Las Palmas" im Titel besser -
Ich vermute, er meint keinen Erstattungsanspruch sondern vielmehr den Anspruch auf Entschädigungsleistung nach EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union).
Flug 4U 5403 am 21.11.2015:
Scheduled Time of Departure: 18:40 UTC (LPA)
Scheduled Time of Arrival: 23:25 UTC (HAJ)Actual Time of Departure: 12:31 UTC +1 (LPA)
Actual Time of Arrival: 17:09 UTC +1 (HAJ)Ich fürchte nur, dass er mit einer einfachen e-mail bei der Airline keinen großen Eindruck machen wird.
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Hat man diesen Flug über das An- und Abreise-Paket von AIDA bekommen, kann man auch AIDA gegenüber Ansprüche anmelden. Hier mal eine Liste, was so möglich ist:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reise…2015_212238.pdf -
Das bezieht sich aber mehr auf Verspätungen, die durch den Reiseveranstalter verursacht werden.
Verspätungen, die auf die Fluggesellschaften zurückzuführen sind, sind eindeutig geregelt. Bei mehr als 3 Stunden am Zielort und mehr als 3500 km, also Langstrecke beträgt der Betrag 600 €, bei Mallorca dürften es wohl nur 250 € sein. Ich würde übrigens bei solch eindeutiger Sache nie Flightrights usw. in Anspruch nehmen, da die ca 25 bis 30 % Prov. nehmen und auch nur Fälle übernehmen, wo die Aussichten auf Erfolg bei 100 % liegen
1500 km 250 €
3500 km 400 €mehr als 3500 km 600 €, aber wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet nur 400 €. Beispiel Paris La Réuion, da Frz. Department findet der Flug innerhalb Europas statt und es gibt nur 400 €.
Man kann aber auch die Schlichtungsstelle anrufen, an denen viele Fluggesellschaften teilnehmen
hier der Link zur Schlichtungsstelle Stelle zum Nachlesen und Vorgehen bzw. Antrag stellen -
Ich würde übrigens bei solch eindeutiger Sache nie Flightrights usw. in Anspruch nehmen, da die ca 25 bis 30 % Prov. nehmen und auch nur Fälle übernehmen, wo die Aussichten auf Erfolg bei 100 % liegen[/url]
Bei Flightright sind es 25 %, aber manchmal ist man gezwungen, solche Wege zu gehen. Es sei denn, man lässt die Sache über einen Anwalt laufen und ist rechtsschutzversichert.
Mein Mann war in einer ähnlichen Situation, sollte mit Germanwings nur von Dortmund nach München fliegen. Statt dort gegen 16:00 Uhr zu landen, konnte er erst nach Mitternacht in sein Hotel, weil der Flieger erst Verspätung und letzendlich ausgefallen ist.
Germanwings hat sich anschließend total stur gestellt und nicht einmal auf die Briefe geantwortet, die wir geschrieben habe. Ich habe mit dann mit Flightright in Verbindung gesetzt; die Entschädigung war plötzlcih innerhalb von 10 Tagen da.
LG
Gaby -
Wir hatten Anfang Januar bei einem indiv. Flug von Miami nach München über Madrid über 6 Std. Verspätung und haben es zuerst selbst mit einem Brief an IBERIA probiert und wie erwartet eine negative Nachricht erhalten. Anschließend haben wir dies dann an unseren Rechtsanwalt gegeben und nach 8 Monaten das Geld von IBERIA erhalten ohne daß uns Kosten entstanden sind. Wären wir gleich zum Rechtsanwalt so wären für uns Kosten angefallen.
Fazit: Ohne Rechtsanwalt geht bei IBERIA gar nichts und sie sind nicht einmal zur angesetzten Verhandlung gekommen und somit kam der Gerichtsvollzieher und hat das Geld vollstreckt.
Liebe Grüße
Olchi -
Fazit: Ohne Rechtsanwalt geht bei IBERIA gar nichts und sie sind nicht einmal zur angesetzten Verhandlung gekommen und somit kam der Gerichtsvollzieher und hat das Geld vollstreckt.Liebe Grüße
OlchiDas ist ja der Hammer.
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Na ja, ohne vorher dem "Schuldner" die Gelegenheit zu geben, seine Schuld zu begleichen, sondern sofort zum RA zu laufen, wird wohl in keinem Fall zu einer Erstattung der RA-Kosten führen.
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Meine Tochter ist letztes Jahr von Paris über New York mit Air France und Delta (Sky Team) nach Kolumbien geflogen. Durch Verspätung des Air France Fluges hat sie ihren Anschluss mit Delta in NY verpasst und kam somit fast einen Tag später in Cartagena an.
Air France hat die Entschädigung natürlich abgewiesen, der Anschlussflug sei ja nicht mehr ihre Sache, obwohl es ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes mit genau gleichen Bedingungen gab (Verpasster Anschluss von NY nach Südamerika durch verspäteten Flug aus Paris) - ergangen gegen Air France!!!!
Sie hat dann die öffentliche Schlichtungsstelle angerufen und vor kurzem das Ergebnis: Air France muss zahlen. Sollten die jetzt immer noch nicht zahlen, geht es zum Rechtsanwalt, wobei Air France die Schlichtungsstelle anerkennt und die teilnehmenden Verkehrsunternehmen zu 97 % deren Entscheidung akzeptieren.
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Bei flugverspätungen hast du nur einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ,nicht gegen AIDA .
Gib es deinem Anwalt,der macht deine Ansprüche geltend.
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Bei flugverspätungen hast du nur einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ,nicht gegen AIDA .
Gib es deinem Anwalt,der macht deine Ansprüche geltend.
Wenn man das An- und Abreise-Paket gebucht hat, hat man auch Ansprüche gegenüber AIDA (oder dem Veranstalter): http://www.flightright.de/ihre-rechte/re…-pauschalurlaubZitat...
Tritt im Rahmen einer Pauschalreise eine erhebliche Flugverspätung auf, müssen Reisende auch dies nicht einfach hinnehmen: Ein verzögerter Abflug stellt hier einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises.Wann es Geld zurückgibt:
Der Reisepreis kann bei Flugverspätungen anhand der „Frankfurter Tabelle“ gemindert werden. Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde.
Zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro (Montrealer Übereinkommen) übernehmen. .
Der Passagier sollte den Reiseveranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
Zudem haben Pauschalreisende wie alle anderen Flugpassagiere auch laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ((EG) 261/2004) einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline. Diese Summe muss direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden und nicht über den Reiseveranstalter. Flightright ist darauf spezialisiert, diese Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Wichtig: Urlauber können die Minderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline zahlt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.
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Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises
Na, das bringt ja wohl kaum etwas. Lass die 14-tägige Reise 3000 € p. P. gekostet haben (schon hoch gegriffen), dann erhält man danach 10 €.
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Im Dezember 2014 sind wir mit Swiss von Dubai zurück nach Hannover geflogen.In Zürich kam der Flug mit ca 30 Minuten Verspätung an,dadurch war unser Anschlussflug weg und wir sind mit über 4 Stunden Verspätung nach Hannover geflogen.Wir haben dann an Swiss geschrieben um unsere 600€ einzufordern.Swiss schrieb uns es währe nicht ihr Verschulden bot uns aber einen Fluggutschein über 150€ pro Kopf an.Danach haben wir uns an die Schlichtungsstelle in Berlin gewendet.Nach langer Zeit kam ein Vergleich über 450€ p.P .Den Vergleich haben wir angenommen.Die ganze Angelegenheit hat 8 Monate gedauert.Weil erstens Swiss angeblich unser Einschreiben nicht bekommen hat. Aber es wurde dann doch wiedergefunden und die Schlichtungsstelle trotz Eingangsbestätigung unsere erste E-Mail nicht bekommen hat.Nicht aufgeben immer wieder nachhaken.
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Um das Thema abzuschließen: Nachdem germanwings 6 Wochen nicht reagiert hat, habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Innerhalb 11 Tagen war die beantragte Ausgleichsleistung überwiesen.
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Um das Thema abzuschließen: Nachdem germanwings 6 Wochen nicht reagiert hat, habe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Innerhalb 11 Tagen war die beantragte Ausgleichsleistung überwiesen.
zahlte Germanwings auch deinen Anwalt oder deinen Rechtschutz oder du selbst sogar??
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Wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Betrifft zwar nicht Eurowings sondern Condor.
Wir hatten mit dieser Fluggesellschaft bei unserem Heimflug von Gran Canaria über 4 Stunden Verspätung und deshalb habe ich die gesetzlich zustehende Entschädigung angefordert.Es kam auch ein Antwortbrief von Condor, in welchem sie sich entschuldigen und pro Person 400 € als Entschädigung anbieten, allerdings nur als Gutschrift für
Flüge innerhalb der nächsten 3 Jahre.Ich habe zurück geschrieben, dass ich diese Gutschrift ablehne und Überweisung des Betrags gefordert. Eine Antwort von Condor auf diesen Brief steht noch aus.
Ich befürchte aber, es wird auch hier darauf hinauslaufen, dass ich einen Anwalt einschalten muss.Was ich nur nicht so ganz verstehe. Bei flightright etc. behalten diese einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung für ihre Arbeit ein. Das ist auch völlig ok so. Ich frage mich allerdings, ob diese Kosten nicht auch von der Fluggesellschaft erstattet werden müssen.
Hat hier jemand von euch schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht?
Freue mich auf eure Antworten.
LG Augusta
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Die Kosten von Flightright und Co. müssen die Airlines nicht ersetzen. Das ist eine private Organistion, die auch nur Fälle übernimmt, von denen sie ausgehen, dass sie sie gewinnen.
Condor hat durch den "Gutschein" doch im Grunde schon eingestanden, dass sie zahlen müssen. Ich würde denen noch einmal eine Frist setzen und darauf hinweisen, dass Du danach die Sache einem Anwalt übergibst und du Ihnen auch die Anwaltskosten in Rechnung stellst. Dann werden sie zahlen. Anwaltskosten müssen die Airlines übernehmen.