Wenn ich was anderes bekomme als vereinbart, dann kann das schon auch dann ein Mangel sein, wenn das Erhaltene teurer gewesen wäre als das Vereinbarte. Extrembeispiel: Dem Handwerker, der einen Mercedes Sprinter als Transporter für sein Unternehmen bestellt, aber dann einen SL geliefert bekommt, wird man auch nicht sagen können "Der ist doch teurer, das kann doch gar kein Mangel sein, den musst du jetzt annehmen".
Ebenso ist es auch hier. Aus bestimmten Gründen hat die Passagierin eine bestimmte Kabine gebucht, und zwar im teuren Premiumtarif, wo sie sich aussuchen kann, wo diese liegt. Mal abgesehen von anderen Faktoren, die der eine als Vorteil und der andere als Nachteil empfinden mag (größerer Außenbereich, dafür keine Abtrennung zu Kabinennachbarn) ist nun mal die Lage am Bug gegenüber der gebuchten Kabine in der Schiffsmitte jedenfalls für Leute, die ein Problem mit Seekrankheit haben, ein eindeutiger Nachteil.
Insofern kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn gesagt wird, es sei ja wohl eine Frechheit, sich zu beschweren, wenn doch die Suite 2.500 € teurer gewesen wäre.
Ich als überzeugter Innenkabinenbucher und Im-Dunkeln-Schläfer weiß auch nicht, ob ich ein Upgrade auf Meerblick als Up- oder eher Downgrade empfinden würde (ich hatte noch nie eine Meerblickkabine und weiß daher nicht, ob ich mich eher über Tageslicht freuen würde, wenn man doch mal tagsüber auf der Kabine ist, oder mich eher ärgern würde, weil ich frühmorgens durch das Licht geweckt würde).
Last but not least: Dass ein solches Urteil die Veranstalter in Zukunft abhalten wird, Upgrades anzubieten, mag sein, wäre dann aber nicht rational begründet. Die richtige Vorgehensweise ist halt einfach, das Upgrade anzubieten, und nur dann durchzuführen, wenn der Passagier dies annimmt.