Bei Häfen, in denen man seinen Koffer nicht selbst von Bord nehmen darf ( z.B. Cochin), sehe ich es so, dass im Moment, wo ich den Koffer vor die Tür stelle ( stellen muss), AC den Gewahrsam automatisch übernimmt, auch wenn ich den Koffer nicht persönlich an einen Mitarbeiter übergebe. Entsprechend sollte AC hier auch haftbar sein.
Bei allen anderen Häfen könnte man in beide Richtungen argumentieren.