Geht es doch! Deswegen hat Nicole den Beginn der Kreuzfahrt verpasst. Ohne den Sturm wäre sie pünktlich auf dem Schiff gewesen.
Um was soll es denn sonst gegangen sein. Ich habe herausgelesen das es um über 2 Tage verpassten Urlaub geht.
Ja. Um die entsprechende Reisepreisminderung. Die einem bei Mängeln zusteht, unabhängig davon, ob AIDA etwas für den Mangel kann oder nicht
https://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/651m.html
Nur bei Schadensersatz https://dejure.org/gesetze/BGB/651n.html und Ersatz vergeblicher Aufwendungen https://dejure.org/gesetze/BGB/284.html kann AIDA auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verweisen.