das ist auf AIDA nicht ohne weiteres zu übertragen, da dort in aller Regel die An- und Abreisekosten durch das entsprechende Paket bei Buchung gesondert ausgewiesen sind. Daher werden sie bei der Berechnung der Entschädigung nicht einbezogen. Diese Leistungen wurden ja auch erbracht. Etwas anderes gilt ggf. nur im Pauschaltarif bzw. bei Angeboten mit Flug, ohne dass dieser gesondert ausgewiesen wird. Dort wird die von Dir zitierte Rechtsprechung herangezogen.
LG Jan
Naja. Das Problem ist, dass etwaige Entschädigungen der Fluggesellschaft (Fluggastrechte!) mit dem Entschädigungsanspruch bei AIDA verrechnet werden.
Entweder Flug und Reise sind getrennt - dann kann aber nicht die Entschädigung durch die Fluggastrechte verrechnet werden.
Oder beide Sachen sind im Gesamtpaket und machen die Reise damit zur Pauschalreise.