- Offizieller Beitrag
Von Urhebern und Rechten (ergänzt um 5. , 6. und 7.)
Der Umgang mit dem Thema Urheberrecht ist nicht ganz einfach. Was darf ich kopieren, zitieren oder sonst wie nutzen und vor allem veröffentlichen. Die Gesetze sind nicht eindeutig und viele Regeln gehen auf Rechtsprechung zurück (Richterrecht). Es kann schnell zu Gesetzesverstößen kommen. Da Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, drohen Betreibern von Blogs, Facebookseiten oder Foren schnell Abmahnungen oder auch Klagen seitens der Rechteinhaber. Ein eindeutiges „richtig“ oder „falsch“ gibt es gerade beim Urheberrecht eher selten. Daher sollte sich ein Blog- oder Forenbetreiber positionieren und einige Regeln aufstellen.
Was das für unser Wasserurlaubforum? Nun, schauen wir mal im Einzelnen:
1. Fotos oder Grafiken (fremde Inhalte)
Bilder und Grafiken sind immer urheberrechtlich geschützt. Bilder und Grafiken dürfen nicht kopiert und in einen eigenen Kontext eingestellt und wieder veröffentlicht werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Rechteinhaber der Nutzung (möglichst schriftlich) zugestimmt hat, oder wenn Bilder oder Grafiken ausdrücklich zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wurden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass dies auch für Avatar-Bilder gilt. Bitte nutzt daher nur solche Bilder als Avatare, bei denen ihr über die Bildrechte verfügt. In der Vergangenheit haben wir bereits hin und wieder auf Avatare hingewiesen, bei denen der Verdacht bestand, dass der Nutzer die Bildrechte nicht inne hat. Wir werden solche Bilder im Zweifelsfalle löschen.
2. Texte (fremde Inhalte)
Grundsätzlich sind auch Texte urheberrechtlich geschützt. Vor allem dann, wenn sie eine eigene schöpferische Leistung darstellen. Dann ist es verboten, diese Texte zu kopieren und an anderer Stelle wiederzugeben. Auch, wenn die Quelle genannt wird. Einen Text weitestgehend wiederzugeben, kann ein Verstoß gegen das UrhG sein. Also, nur Sätze umstellen reicht nicht aus.
Allerdings bedarf es bei Texten einer gewissen intellektuellen Leistung, Originalität und einer gewissen Textlänge. Man nennt das die „Schöpfungstiefe“. Was nun genügend Schöpfungstiefe ist, das ist im Zweifel Gegenstand einer Diskussion, feste Regeln gibt es da keine.
Das Zitieren kurzer Textpassagen (mit Quellenangabe) wird in aller Regel nicht als Verstoß gegen das UrhG gesehen. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn lediglich ein Satz als kurzer Hinweis gegeben wird und dann der Link zum Original folgt. Denn bei Links wird in der Tat davon ausgegangen, dass derjenige, der Texte auf frei verfügbaren Internetseiten postet, mit der Verlinkung rechnen muss. Doch selbst dies ist mitunter strittig.
Wenn AGB oder andere ähnliche Inhalte zitiert werden, kann man sicherlich nicht von Schöpfungstiefe sprechen. Das Kopieren und Verwenden eines aufwändigen Reiseberichtes hingegen kann sehr wohl ein Urheberrechtsverstoß sein. (Beispiel: Ich kopiere einen Reisebericht aus dem Forum und stelle ihn in der Weblounge als meinen eigenen ein.) Auch wenn der Bericht frei lesbar hier eingestellt wurde. Das geistige Eigentum und die intellektuelle Arbeit hat ja jemand verrichtet. Das Zitieren eines Posts und die Wiedergabe in demselben Forum sind zulässig, da dies durch die Nutzungsbedingungen zwischen Nutzer und Betreiber vereinbart ist.
Bitte verlinkt zu Texten, statt sie zu kopieren. Denn ob ein Text zu wenig „Schöpfungstiefe“ - also Originalität und schöpferische Leistung - hat, und demnach kopiert werden darf, können wir alle nicht beurteilen.
3. Fotos (eigene Inhalte) mit Personen
Jeder hat von uns hat das „Recht am eigenen Bild“. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, Bilder mit Personen zu veröffentlichen. Dazu braucht man zwingend die Einwilligung dieser Personen. Auch hier gibt es eine Grauzone, über die in der Vergangenheit gestritten wurde, und sicherlich weiter gestritten werden wird. Fotos mit Personen dürfen veröffentlicht werden, wenn …
… die Aufnahme in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang steht (öffentliches Konzert, Sportveranstaltung, jedoch nicht Betriebsfeier).
… die fotografierten Personen sich bewusst versammelt haben (Demonstrationen, doch nicht Leute, die zufällig an einer Haltestelle stehen).
… es sollte eine Gruppe von Personen fotografiert werden (5 Personen erscheinen per heutiger Rechtsprechung notwendig).
… sind die Personen im Bildhintergrund und nicht im Focus der Aufnahme, kann auch dies zulässig sein.
Immer unzulässig ist die Veröffentlichung von Fotos, wenn damit die Intimsphäre der Person verletzt wird (hilflose Personen, Betrunkene, Verletzte, leicht oder nicht bekleidete Personen).
Für Videos gelten dieselben Regeln wie für Fotos.
4. Fotos (eigene Inhalte) mit Gebäuden
Jetzt wird es ganz schwierig. Grundsätzlich gilt für Gebäude die sogenannte Panoramafreiheit. Die besagt, dass ich ein Gebäude fotografieren und das Bild auch veröffentlichen darf, wenn ich es von außerhalb des Grundstückes fotografiere. Betrete ich das Grundstück, begehe ich einen Verstoß gegen das Hausrecht und verwirke die Panoramafreiheit. Für die Außenaufnahmen dürfen keine Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Leiter genutzt werden. Die immer beliebter werdenden „Drohnen“ sind ebenfalls solche Hilfsmittel. Ein Hinweis für alle Hobby-Drohnen-Piloten: Das Hausrecht kann man auch verletzten, wenn man unerlaubt in den Luftraum über einem Grundstück eindringt.
Fotografiere ich Kunst, wird es noch schwieriger. Die fällt nämlich meistens nicht unter die Panoramafreiheit. Kunst kann in diesem Falle sein: ein architektonisch besonderes Haus, eine Gemälde auf einer Fassade, ein Denkmal oder eine Installation. Der nachts angestrahlte Eiffelturm fällt – da die Beleuchtung Kunst ist – nicht unter die Panoramafreiheit nach französischem Recht.
5. Memes und Ähnliches
Memes und anderes „modernes Zeug“ war lange nicht geregelt. Deshalb wurde das Urheberrecht um den § 51a ergänzt. Dieser regelt, das man fremdes geistiges Eigentum als „Meme, Parodie oder Pastiche“ verwenden darf. Pastiches im Sinne des Gesetzes sind Hommagen, Parodien, Remixe, Memes, GIFs, Mash-Ups, FanArt, FanFiction, Cover und Sampling. Kurz gesagt, die Verwendung von Memes und Co. in unserem Forum ist also zulässig. Doch Achtung: Auch hier gibt es Grauzonen und spätestens, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird, sind die Grenzen des Erlaubten erreicht.
6. Kopien von Cartoons
Die meisten Künstler erlauben dies zu nicht-kommerziellen Zwecken, wenn der Inhalt nicht verändert wird und die Signatur erkennbar ist. Welche Künstler es möglicherweise verbieten, ist uns nicht bekannt. Ralf Ruthe z. B. erlaubt es ausdrücklich und auch bei Perscheid ist es zulässig.
7. Bilder mit KI / AI erstellt
Für mit AI / KI erstellte Bilder gibt es keinen Urheberschutz. Erstellt man selber solche Bilder, sollte man darauf achten, die Rechte an der genutzen KI / AI zu haben. Das können wir fürs Forum jedoch nicht prüfen.
Woher soll man das nun alles wissen? Das kann sich doch keiner merken und allen Änderungen kann niemand mehr folgen. Werden private Bilder nur privat genutzt, hat man mit der Panoramafreiheit keine Probleme. Veröffentlicht man sie jedoch in einem kommerziellen Umfeld, dann kann es schnell Ärger geben.
Fazit
Rechtliche Themen sind schwer zu bewerten. Man kann schnell eine falsche Entscheidung treffen. Deshalb haben sich Forenbetreiber und Moderatoren-Team zu folgendem entschieden:
Fallen uns Bilder, Videos oder Texte auf, bei denen wir nicht sicher sind oder sein können, dass alle Rechte beim Veröffentlicher liegen, werden wir um Löschung oder Nachweis der Rechte bitten. Fehlt ein Nachweis oder wird nicht in angemessener Zeit erbracht, werden wir entsprechende Beiträge auch löschen. Damit schützen wir sowohl den Forenbetreiber als auch den Nutzer von Bild oder Text, denn Abmahnungen, nachträgliche Lizenzgebühr oder sogar Strafen können beide treffen.
VG
Morris & das Mod-Team