Hallo
Eine kurze Frage: auf der Karibikreise haben wir uns 10 Flaschen Rum von den jeweiligen Inseln gekauft, möchten diese auch regulär in Köln verzollen. Müssen wir jetzt am Hafen in Jamaika (da steigen wir ab) die Flaschen auch noch verzollen?
Hatte das Problem schonmal jmd?
Zollgebühren Transit?
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- Offizieller Beitrag
Nein.
Ausführen kannst du so viel du willst. Bei der Einreise meldest du die Ware, dann zahlst du Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll, je nach Wert. Hat ein Freund, mit dem wir unterwegs waren, genau so gemacht. Die Zöllner schauten sehr erstaunt, ob der Ehrlichkeit dieses Reisenden. -
Also muss ich auf dem Zettel für die Immigration „NO“ ankreuzen bei der Frage ob wir zu verzollende Waren haben? Weil da ist auch Rum/Tequila aus Mexiko, DomRep, Antigua etc dabei. Aida war da bisschen überfragt heute
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- Offizieller Beitrag
Hmmm ... schwierig, du bleibst ja nicht, sondern fliegst weiter. Und es gibt nur einen Einreisezettel für alle.
Vielleicht kann @panhead dazu etwas sagen.
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Frag doch am besten bei der Ausreise einen Beamten. Ich glaube die können dir am besten weiterhelfen. Jedes Land hat ja seine eigenen Zollgesetze.
Hast du die jeweiligen Quittungen aufgehoben? Dann sehen sie vor Ort ja auch, dass die Flaschen woanders gekauft wurden.
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Hmmm ... schwierig, du bleibst ja nicht, sondern fliegst weiter. Und es gibt nur einen Einreisezettel für alle.
Vielleicht kann @panhead dazu etwas sagen.
Eine Einreise ist eine Einreise, egal wie lange der Aufenthalt dauert. Und für die Einreise gelten die Zollgesetze des Einreiselandes.
Das ist ja auch mit ein Grund, warum es an Flughäfen sogenannte Transitbereiche gibt.
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Quittungen haben wir leider keine mehr.....
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Quittungen haben wir leider keine mehr.....
Sind die Flaschen für die Ausfuhr verpackt? Falls ja, dann gibt es auch eine Quittung, die zusammen mit den Flaschen (wie im Dutyfre) verpackt wird.
Falls nein, dann kommen alle Flüssigkeiten, die nicht am Flughafen gekauft wurden in Müllcontainer... oder packst du alles in den Koffer und zahlst Übergepäck?
Außerdem von welchem Wert werden die Zollgebühren/Einfuhrumsatzsteuer ermittelt, wenn keine Quittungen vorhanden sind? -
Soweit ich mich an meine Ausbildung erinnere, wird der Preis dann über das Internet ermittelt. Denn von irgendeinem Wert muss ja die Einfuhrumsatzsteuer, die Branntweinsteuer und der Zoll berechnet werden.
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@schnecke82 das ist auch korrekt aber die erste Hürde.
"sie reist in Jamaika mit 10 Liter Rum ein" - dieser muss ebenfalls deklariert werden als " Transitwertfreigrenze " Warenwert ohne Zollgebühren. ( wie hoch liegt diese Freigrenze in Jamaika!)
Wenn man hier keinen ärger haben möchte,
und wie oben erwähnt - Gepäckzuschlag ist dann das kleinste übelDann kommt erst der Deutsche Zoll!
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Das stimmt @MANU_ELA aber über Jamaika werden hier wohl die wenigsten Auskunft geben können :-/ mal gucken, ob hier jemand liest, der schon mal über die freigrenze etwas ausgeführt hat.
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Wir haben alles im koffer, haben kein übergepäck. In deutschland zahlen wir dann zoll pro liter.
Ich berichte wie es abgelaufen ist wenn wir daheim sind. -
Also wir hatten vor zwei Jahren 3 Liter (insgesamt 5Liter) mehr als erlaubt. Wir wollten auch verzollen, doch der Zollbeamte hat uns durchgewunken.
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Ja, so kann es auch passieren, dass sie trotzdem nichts nachverzollen. Bin mal aufs Ergebnis gespannt!
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da bin ich auch gespannt....
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Also wir hatten vor zwei Jahren 3 Liter (insgesamt 5Liter) mehr als erlaubt. Wir wollten auch verzollen, doch der Zollbeamte hat uns durchgewunken.
danke, ich dachte schon wir wären die einzigen die auf jeder Insel Rum etc gekauft haben
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nö seid ihr nicht.... aber mit 10 Liter haben wir uns dann doch nicht getraut
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Wobei ich aber kurz anmerken möchte, wenn einen der Beamte durchwinkt und man NICHT sagt dass man etwas verzollen möchte, obwohl man weiß dass man es müsste, ist es Steuerhinterziehung.
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nee wir wollten verzollen und haben es auch gesagt... wahrscheinlich war ihnen der Aufwand zu hoch wegen dem Minibetrag der letztendlich bei 3 Liter Rum rauskommt
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Dann sollte der Zollbeamte aber auch einen Stempel raus rücken, denn man kann später noch verdonnert werden, wenn man vom Zoll auf dem Heimweg zufälligerweise angehalten wird.
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