Und zwei Liter hattet ihr ja wahrscheinlich eh frei.
Zollgebühren Transit?
Weniger Werbung? Als registrierter Nutzer bekommst Du weniger Werbung angezeigt! Registriere Dich einfach mit ein paar Klicks, um alle Funktionen nutzen zu können. Jetzt anmelden oder registrieren
-
-
gilt das Abzug der Freimenge?
werden die Liter nicht komplett berechnet!
Analog Zigaretten!
-
ja die Freimenge wird nicht gerechnet.... das hat er uns so gesagt
-
Dann sollte der Zollbeamte aber auch einen Stempel raus rücken, denn man kann später noch verdonnert werden, wenn man vom Zoll auf dem Heimweg zufälligerweise angehalten wird.
ja das ist richtig... aber das wird wohl keiner machen
-
Wichtig ist nur,was ihr einführen wollt.Und wenn ihr während der Reise Rum kauft,diesen aber nicht nach Jamaika einführen wollt(denn das tut ihr ja nicht,er bleibt auf dem Schiff und kommt nicht ins Land),dann braucht ihr diesen auch nicht anzugeben.
Hier in Deutschland musst du den Rum natürlich dann selbstverständlich angeben. -
@olifant
nie, das unterstellen wir auch keinen,- ich sag mal nichts was wir nach einer Trans Reise "Ende Hamburg" alles erlebt haben, und Nichtraucher zu Raucher wurden andere zu Helferlein der Trinkware
Die Bilder aus der Galerie sind dem Zoll sofort aufgefallen -
so: sind am Flughafen am Gate
Wir sind am Hafen nach der Immigration zum Zoll und haben der Dame gesagt das wir 10 Liter Rum/Tequila dabei haben. Die hat große Augen gemacht und dann gesagt weil wir nur zum Transit hier sind müssen wir das alles auch nur in Deutschland verzollen.
Anders wäre es wenn wir individuell abgereist wären und noch 2 Tage in ein Hotel. Dann hätten wir es eingeführt. -
@olifant
nie, das unterstellen wir auch keinen,- ich sag mal nichts was wir nach einer Trans Reise "Ende Hamburg" alles erlebt haben, und Nichtraucher zu Raucher wurden andere zu Helferlein der Trinkware
Die Bilder aus der Galerie sind dem Zoll sofort aufgefallenAlles unter bestimmten Voraussetzungen durchaus erlaubt. So hat es der Bundesfinanzhof vor einigen Jahren in Bezug auf Zigaretten entschieden: Bundesfinanzhofs vom 30. November 2011, Az.: VII R 59/10.
Und zur Benutzung der "roten" und "grünen" Ausgänge bei der Einreise nach Deutschland gibt es auch ein Urteil des BFH:
https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rub…schaedlich.htmlAnsonsten: Allen Rückkehrern viel Spass mit ihren Reisemitbringseln.
-
Das ist EU Mitgliedstaaten Gesetzt
ich meinte Kippen aus nicht EU Länder aber egal - das muss jeder selber wissen
-
Es gibt übirgens eine kostenlose APP die nennt sich "Zoll und Reise" und stammt vom Bundesministerium für Finanzen!
-
Ja, aber die hat mir bei meiner Frage leider nicht weitergeholfen
-