- Offizieller Beitrag
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Die DSGVO soll den Datenschutz in Europa auf einen einheitlichen (hohen) Standard bringen. Dies hat zur Folge, dass es in vielen Bereichen einiger Anpassungen bedarf. Auch an uns – dem Forum Wasserurlaub – wird die DSGVO nicht spurlos vorübergehen.
Bilder
Wenn Bilder in Beiträgen von Mitgliedern eingestellt werden, dann werden diese Bilder über einen externen Dienst hochgeladen und dann im Forumsbeitrag angezeigt. Dabei kommt es zu einer Datenübermittlung an eine dritte Partei – den externen Dienst – durch euren Browser. Die Datenweiterleitung stellt einen einwilligungspflichtigen Vorgang dar. Leider fragen weder die Forumsoftware noch euer Browser, ob ihr mit der Übermittlung der Daten einverstanden seid. Dieses Einverständnis ist jedoch unerlässlich.
Deshalb werden wir die Funktion des Bildereinbettens wieder deaktivieren müssen. (Ich sehe des Heizers Ohren schon wieder lang hängen.) Es ist jedoch unvermeidbar.
Bilder können weiter in die Galerie hochgeladen werden. Diese Bilder liegen auf dem eigenen „Wasserurlaub“-Server und somit findet keine Datenübermittlung an Dritte statt. Auch die Funktion "Dateianhänge" funktioniert noch, ist allerdings auf ein Bild begrenzt. Dieses Bild liegt dann auch auf dem eigenen „Wasserurlaub“-Server und somit findet keine Datenübermittlung an Dritte statt.
Tapatalk (TT)
TT ist mit der DSGVO ebenfalls unvereinbar. Bei der Nutzung von TT kommt es auch zu einer einwilligungspflichtigen Datenübermittlung. TT hat sich leider in keiner Weise um diese – absehbare – Problematik gekümmert. Es gibt auch hier aktuell keine DSGVO-konforme Lösung. Deshalb wird die TT-Funktion für unser Forum ebenfalls abgeschaltet.
Warum nun diese strenge Regelung?
In der DSGVO wurde das sogenannte Verbandsklagerecht geschaffen. Verstöße gegen die DSGVO sind damit abmahnfähig geworden. Nicht alle Verstöße können abgemahnt werden, doch genau die Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung sind betroffen. Datenweiterleitung ist ein Teil der Datenverarbeitung. Nun gibt es Verbraucherschutzverbände, die hin und wieder klagen, um Verbraucherrechte durchzusetzen. Das ist oft auch gut so.
Es gibt jedoch auch Abmahnvereine und Anwaltskanzleien, die die Abmahnung zu ihrem Geschäftsmodell erhoben haben. Ist man erst einmal abgemahnt, zahlt man die Anwaltsgebühr und unterschreibt eine Unterlassungserklärung. Jeder einzelne zukünftige Verstoß, egal ob beabsichtigt oder zufällig oder irrtümlich, kann dann leicht fünf-oder zehntausend Euro kosten, je nachdem, wie die Unterlassungserklärung ausgestaltet ist.
Deshalb bleibt uns leider nichts anderes übrig, als das Einbetten von Bildern und die Nutzung von Tapatalk zu deaktivieren. Wir sind selber nicht glücklich darüber, hoffen jedoch angesichts der möglichen Strafzahlungen auf euer Verständnis.
Ahoi und viele Grüße von euren
Admins & Moderatoren
P.S.:
An die Anwälte und sonstigen Rechtskundigen unter unseren Mitgliedern: Es ist etwas komplizierter als dargestellt und nicht jeder Artikel der DSGVO wird zurzeit von allen gleich ausgelegt. Man muss sich jedoch im Moment nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Weitere Klarheit werden erste Gerichtsurteile in der Zukunft bringen.