Für den Fall, dass man eine Reise aus einem nicht versicherten Grund nicht antreten kann, kann man Ersatzteilnehmer benennen, der sozusagen den Reisevertrag übernimmt. Wenn ich jedoch richtig recheriert habe, bliebe ich als ursprünglicher Reisevertragspartner in der Haftung, wenn der Ersatzteilnehmer aus welchen Gründen auch immer, den Reisepreis nicht zahlt.
Kann man sich daher vor der Benennung des Ersatzteilnehmers sozusagen mit einem schriftlichen Vertrag zwischen ursprünglichem Reisebucher und Ersatzteilnehmer vor diesem Risiko schützen ?
Vielleicht hat jemand schon mal so eine Erfahrung machen müssen ?
....ich habe aber zur Zeit keine Reise abzugeben