@Obermaatd.R.
soviel wie einem laut einigen Urteilen zusteht. Mindestens Rückzahlung der Reisekosten
und 50% Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Und natürlich Auslagene
wie Flug, Anreise usw., dies alles gut belegt.
Aida NICHT mit der einfachen Rückzahlung der Reisekosten durchkommen lassen.
Andersherum würde man auch bezahlen müssen.