Wo steht das? In den AGB von Aida jedenfalls nicht, ich denke auch, dass man das dann ggf einklagen muss
Es ist geltendes Recht bei Pauschalreisen, dass eine wesentliche Änderung der Reise zu einem kostenfreien Reiserücktritt des Reisenden berechtigt. Die Gerichte streiten im Zweifelsfall, was eine wesentliche Änderung ist. Aber wenn eine Kreuzfahrt nunmehr entgegen der Buchubgslage ohne Hafengangmöglichkeit stattfindet, dürfte das kein Zweifel sein, zumal es schon Entscheidungen gibt, in denen nur 3 Häfen geändsrt/weggefallen sind. Bitte mal googlen. Und bei Aida steht das m. E. in den AGBs auch. Früher stand es mal unter 4.2 der AGB. Aber selbst wenn es dort nicht mehr steht, sind sie diesbezüglich ans BGB gebunden, da die Reisen als Pauschalreisen (auch wenn man individuell anreist) gelten.