Genau damit habe ich auch so meine Problemen:
ZitatApplications to receive these benefits should be made at least three weeks prior to cruise departure date.
Meine Übersetzung:
Anträge um diese Vorteile zu erhalten sollten mindestens drei Wochen vor Abfahrt gestellt werden.
Meine Interpretation:
Vier, Fünf, sechs usw. Wochen erfüllen diese Vorgabe, aber z.B. zwei Wochen nicht.
ZitatPlease provide by email, fax or by mail your complete legal name, reservation/booking number, ship and sailing date, along with proof of ownership of Carnival Corporation or Carnival plc shares (…) no later than 4 weeks prior to your sail date to your travel agent or to the cruise line you have selected below.
Meine Übersetzung:
Bitte teilen Sie per Email, Fax oder Post Ihren Namen, Buchungsnummer, Schiff, Abfahrtstermin zusammen mit der Eigentumsnachweis der Carnival Corporation oder Carnival plc Aktien (…) nicht später dann vier Wochen vor Abfahrt ihr Reisebüro oder Reederei mit.
Meine Interpretation:
fünf, sechs usw. Wochen vor Abfahrt erfüllt diese Anforderung, drei Wochen vor Abfahrt jedoch nicht.
Jetzt wird es für mich schwammig:
Das eine ist der Antrag, der andere der Nachweiserbringung? Verstehe ich nicht ganz.
Reicht es aus, einmal im Jahr, jedoch mindestens vier Wochen vor (der erste) Abfahrt, den Aktiennachweis zu erbringen und ich muss nur noch spätestens drei Wochen vor jeder (weitere) Fahrt das BGH beantragen?
Zumindest lese ich nirgendwo die Anforderung (von AIDA) heraus, dass der Nachweis höchstens vier Wochen alt sein darf.