Ist das Sharholder-Bordguthaben eigentlich am Ende der Reise auszahlbar?
[..]
Nein.
Ist das Sharholder-Bordguthaben eigentlich am Ende der Reise auszahlbar?
[..]
Nein.
Ist das Sharholder-Bordguthaben eigentlich am Ende der Reise auszahlbar?
Beim BGH, welches wir nun im Rahmen der Sommeraktion erhalten haben, steht auch explizit nochmal dabei, dass es nicht auszahlbar ist.
Dieser Text fehlt aber bei der Auflistung des Shareholder BGH.
Grüße
nei.....nicht auszahlbar
Ist das Sharholder-Bordguthaben eigentlich am Ende der Reise auszahlbar?
Beim BGH, welches wir nun im Rahmen der Sommeraktion erhalten haben, steht auch explizit nochmal dabei, dass es nicht auszahlbar ist.
Dieser Text fehlt aber bei der Auflistung des Shareholder BGH.
Grüße
Nein, das BGH aus Aktienbesitz ist NICHT auszahlbar.
Es sollte aber in der Bordrechnung neben BGH aus Clubstufe und/oder Aktionen zuerst verbraucht werden, bevor BGH aus „Echtgeld“ (Buchungen vor der Reise unter MyAIDA, Stornierung u. daher Gutschrift von bezahlten Leistungen, Bargeldeinzahlungen aufs Bordkonto…) verbraucht wird.
Trotzdem solltet Ihr nach der Reise die Bordrechnung gut überprüfen, weil es gelegentlich Probleme mit der Kombination „Leistung mit nicht auszahlbarem BGH an Bord gebucht und später (von wem auch immer) storniert“ geben kann.
Um das zu vermeiden, solltet Ihr das BGH aus Aktienbesitz für Leistungen nutzen, die nicht storniert werden können, zum Beispiel Getränkepakete, Internetzugang, Spa-Anwendungen, Kunst,…
Da fällt mir ein, da könnte es eine Lücke geben - vielleicht hat jemand Erfahrungen mit dem nicht auszahlbarem BGH und dem Kasino, wo man ja auch mit seinem Bordkonto am Spieltisch Einsätze erwerben kann… Wird da das „nichtauszahlbare BGH“ in Spielchips umgewandelt oder wird direkt das Bordkonto belastet? 🤷♂️
Da fällt mir ein, da könnte es eine Lücke geben - vielleicht hat jemand Erfahrungen mit dem nicht auszahlbarem BGH und dem Kasino, wo man ja auch mit seinem Bordkonto am Spieltisch Einsätze erwerben kann… Wird da das „nichtauszahlbare BGH“ in Spielchips umgewandelt oder wird direkt das Bordkonto belastet? 🤷♂️
Das Shareholder BGH ist meines Wissens nicht im Casino einsetzbar.
Das Shareholder BGH ist meines Wissens nicht im Casino einsetzbar.
Kein Problem, kann dafür genutzt werden
Als wir das letzte Mal im Casino gewonnen haben , gabs den Gewinn in bar . Der Einsatz wurde dem Bordkonto belastet
Kein Problem, kann dafür genutzt werden
Gemäß Shareholder Information ist es nicht möglich.
"This benefit is not transferable, cannot be exchanged for cash and, cannot be used for
casino credits/charges and gratuities charged to your onboard account"
Dem Spielautomat ist es egal wo das Geld her kommt...
Hat jemand einen Tipp für mich wie ich einen Depotauszug bei "finanzen.net zero" erstellen kann? Beantrage das Guthaben zum ersten mal und finde da leider keine entsprechende Funktion. Vielleicht gibts hier ja noch jemanden der da sein Depot und schon mal das Guthaben beantragt hat?
Hi, wie hast du es gelöst?
Als wir das letzte Mal im Casino gewonnen haben , gabs den Gewinn in bar . Der Einsatz wurde dem Bordkonto belastet
Kann ich bestätigen, die Gewinne gab es immer in bar und der Einsatz wurde dem Bordkonto oder dem Casinogutschein belastet. Somit wenn Mann oder Frau Glück hat indirekt auszahlbar und das schon seid Jahren.
Es ist etwas komplizierter.
Man überträgt das Guthaben aus dem Cubstatus auf die Maschine, wenn man dann gewinnt und weiter spielt, wird zuerst der Gewinn wieder abgezogen bis der aufgebraucht ist oder man sich den Gewinn auszahlen lässt und dann das restliche Guthaben verspielt.
Gute Nacht
Das hat bei uns niemanden interessiert ob auf unserem bordkonto irgendein Guthaben ( woher auch immer ) drauf ist . Ich möchte einfach , sagen wir mal Jetons für 30 Euro fürs Roulette erwerben , ich bekomme die Jetons und die 30 Euro werden meinem bordkonto belastet . Gewinne ich mit den 30 Euro dann im laufe des Abends 100 Euro , bekomme ich diese in bar ausgezahlt .
Hi, wie hast du es gelöst?
Hi,
ich hab einfach einen Screenshot erstellt wo alle Infos zu sehen waren. Den eingeschickt und prompt das BG erhalten, war gar kein Problem
Ich habe das Shareholder Benefit beantragt. Der Auszug war vom 30.6. Reisebeginn 7.8. Datum auf dem Schreiben Juli 2022.
Da ist die Antwort:
"Guten Tag Frau xyz,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die Zusendung des Depotauszugs.
Leider ist der uns übersandte Depotnachweis zu alt (vom 30.06.2022). Um das Shareholder Benefit Bordguthaben zu beantragen, senden Sie uns bitte bis 14 Tage vor Abreise einen Depotnachweis zu, welcher bis zum Reisebeginn nicht älter als 28 Tage ist. Vielen Dank.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Planen Ihrer Reise."
so explizit hatte ich das bisher nicht mitgeteilt bekommen. Der Kontoauszug war nicht mal zwei Wochen alt.
Das soll nur eine Info sein, damit sich niemand die doppelte Arbeit macht.
Habe ich's halt nochmals gemacht. Ich hoffe, es klappt jetzt
Ich habe das Shareholder Benefit beantragt. Der Auszug war vom 30.6. Reisebeginn 7.8. Datum auf dem Schreiben Juli 2022.
...
Leider ist der uns übersandte Depotnachweis zu alt (vom 30.06.2022). Um das Shareholder Benefit Bordguthaben zu beantragen, senden Sie uns bitte bis 14 Tage vor Abreise einen Depotnachweis zu, welcher bis zum Reisebeginn nicht älter als 28 Tage ist. Vielen Dank.
Ja, aber das ist doch nichts neues?!
Unsere Reise startet am 12.08 und ich habe am 12.07 den Auszug hingeschickt. Das hat ohne Probleme geklappt.
Dein Auszug wäre bei Reiseantritt 38 Tage alt gewesen. Vorgeschrieben sind 28 Tage.
Bei mir wurde auch schon ein Auszug 21 Tage vor Reisebeginn abgelehnt, der am Tag der Beantragung 9 Tage alt war. Also 2 Tage zu alt.
Kommt aber immer auf den Sachbearbeiter an. Manchmal geht es.
Mein Reisestart ist der 7.8. Am 11.07 den Shareholder Benifit beantragt, Auszug war vom gleichen Tag (PDF von ING, alle Einträge bis auf Carnival verdeckt).
Am Tag später kam die Bestätigung und das Bordguthaben ist unter "Meine Bucheungen" verbucht.
Ist es richtig, dass man den aktuellen Depotauszug an kabinengruss@aida.de schicken muss???
Ist es richtig, dass man den aktuellen Depotauszug an kabinengruss@aida.de schicken muss???
müssen nicht du darfst