Ich fülle schon seit mehreren Jahren die Anlage KAP nicht mehr aus. Das wurde vom FA noch nie beanstandet. Die Geldinstitute melden doch sowieso meine Kapitaleinkünfte dem FA und ziehen nach Erreichen der Freigrenze doch die anfallende Steuer direkt ein und führen sie an das FA ab.
Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)
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Das ist die gleiche Rubrik. Dazu gehört natürlich die Anlage KAP. Je nach Software ist das gegliedert. Papierform mache ich seit zig Jahren nicht mehr.
"Rubriken" gibt es im Einkommensteuerrecht nicht. nur Paragraphen. Ich empfehle § 2 ESTG oder § 20 ESTG (Kapitalerträge) und § 21 ESTG (Vermietung und Verpachtung).
In unserem Sinne die wichtigste Unterscheidung: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben keinen Einfluss auf den Freibetrag für Kapitalerträge, man kann Millionen mit Immoilienvermietung verdienen und darf für das Bordguthaben trotzdem die 801 € Freibetrag in Anspruch nehmen.
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Was sagt uns das?
Wolfgang
Das ich in den Zusammenhang den Paragraphen interessant finde. (Für mich der Grund warum ich das BGH bei KAP angeben sollte.)
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Ich fülle schon seit mehreren Jahren die Anlage KAP nicht mehr aus. Das wurde vom FA noch nie beanstandet. Die Geldinstitute melden doch sowieso meine Kapitaleinkünfte dem FA und ziehen nach Erreichen der Freigrenze doch die anfallende Steuer direkt ein und führen sie an das FA ab.
Genau das tut Carnival für das Bordguthaben aber nicht, daher müsstest du eine Anlage KAP über deine Gesamterträge aus Kapitalvermögen ausfüllen…
Das Finanzamt unterstellt erstmal, dass du deine Steuererklärung korrekt abgibst. Ärgerlich wird es erst, wenn du dann mal durch Stichprobe oder Kontrollmeldung auffällst…
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Ist da hier der Steuerberater Thread
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Ist da hier der Steuerberater Thread
Eigentlich nicht, aber bevor hier zu viel falsches erzählt wird und Leute in die Irre bzw. unwissentlich in die Steuerhinterziehung geführt werden, dachte ich, werfe ich mal mein Laien-Wissen mit in den Ring.
Da ich aber auch kein Steuerberater bin, soll es das auch gewesen sein. Meine abschließende Meinung: Wer Steuerfragen hat, sollte nicht in einem Kreuzfahrtforum nach professionellen Antworten suchen. Wenn dich die Steuerprüfung aufs Korn nimmt, wird die Ausrede: „Hab ich von Nickname XXX im Wasserurlaub-Forum so beschrieben bekommen.“ sich nicht allzu strafmildernd auswirken…
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Ich fülle schon seit mehreren Jahren die Anlage KAP nicht mehr aus. Das wurde vom FA noch nie beanstandet. Die Geldinstitute melden doch sowieso meine Kapitaleinkünfte dem FA und ziehen nach Erreichen der Freigrenze doch die anfallende Steuer direkt ein und führen sie an das FA ab.
Das ist korrekt mit dem Geldinstitut, allerdings geben sie nicht bekannt, dass Du BGH der Shareholder Aktien während deiner Reisen bekommst. Das können sie auch gar nicht wissen.
Daher bist Du in der Pflicht die Angaben korrekt auszufüllen.
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- Offizieller Beitrag
Nachdem die steuerlichen Aspekte jetzt umfassend besprochen wurden, sollten wir nunmehr zu den Bordguthaben selbst zurück kommen. Danke.
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Dann mache ich nach den Hinweis mal den Anfang:
10:26 BGH beantragt. Kein Eingangsbestätigung erhalten.
17:25 Email, dass BGH gutgeschrieben wird.
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Hat sich irgend etwas geändert? Meine mail an kabinenngruss@aida.de.... für das Bordguthaben kam als unzustellbar zurück.
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Ich denke @aida.de wird's richten...
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War wohl ein zeitlicher Fehler bei Aida, meine zweite Mail ist nun angekommen
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Hat sich irgend etwas geändert? Meine mail an kabinenngruss@aida.de.... für das Bordguthaben kam als unzustellbar zurück.
Hast Du in Deiner Mail die Adresse auch versehentlich mit Doppel -N geschrieben? Dann kann es nicht durchgehen ...
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Pinguin2013 Nein, die war richtig. Die wird automatisch eingesetzt schon nach den ersten drei Zeichen, da ich die oft benutze. Zeitlicher Fehler bei Aida.
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Hat sich irgend etwas geändert? Meine mail an [email='kabinenn[email='gruss@aida.de'][/email]....'][/email] für das Bordguthaben kam als unzustellbar zurück.
Du hattest wohl beim ersten Mal einen Fehlerteufel drin.
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Detlef Hahn Nee, ich habe mich hier bei der Adresse verschrieben. Die Mailadresse setzt mein Mailprogramm automatisch ein, ist gespeichert.
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8:10 Uhr BGH beantragt (sicherheitshalber an kabinengruss UND bordguthaben@....)
8:11 Uhr Eingangsbestätigungsmail von Kabinengruss
11:43 Uhr Bestätigung des BGH
supi, läuft
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8:11 Uhr Eingangsbestätigungsmail von Kabinengruss
das macht der Mailserver von selbst.
Fehlt noch wann du es in Myaida siehst
eine Zeitlang fand ich es ja lustig... nun bläht es den Faden mit diesen Informationen nur auf.
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Dann macht man eben einen Wettbewerb draus, posten darf nur noch wer schneller war...und die drei schnellsten Guthabengenehmigungen bekommen 1-3 OT-Posts von den Moderatoren geschenkt.
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Ihr könnt ja mal die vergangenen 44 Seiten durchsuchen, wo bisher der Positiv- und wo der Negativ-Rekord liegt. Und nur noch, wer das toppt, schreibt
Ehrlich: Ich find es schon lange sinnlos und habe das glaube ich auch schon mehrfach erwähnt. Geändert hat sich leider nichts…
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