Alles anzeigenHallo zusammen, wir haben bei einer Reise in 2022 auch das BGH für Aktienbesitz iHv 75 € erhalten.
Laut AIDA heißt es ja:
"Das gewährte Bordguthaben, im Hinblick auf die von Ihnen gehaltenen Carnival Aktien, ist, sofern Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, den Kapitaleinkünften zuzuordnen. Bitte achten Sie darauf, Ihrem Finanzamt diesen Sachverhalt anzuzeigen."
Nun bin ich mit meiner ESt-Erklärung beschäftigt und frage mich, wo (d.h. in welcher Zeile) ich dieses in der Anl. KAP eintragen soll bzw. muss.
Weiß hier jemand Bescheid?
Ich würde es wohl in Zeile 19 der KAP eintragen, weiß aber nicht, ob dies korrekt ist.
Ferner die Frage: Muss ich dann auch die Anlage KAP INV ausfüllen? Und wenn ja, wo ist es dann dort einzutragen?
Ich hatte auch schon einmal beim FA angefragt, die konnten mir aber nicht weiterhelfen.Da aufgrund von anderen Kap.-einkünften die Freibetragsgrenze bereits erschöpft ist, werde ich es wohl angeben müssen....
Danke schon mal für hilfreiche Tipps.
VG
ACHTUNG: Ich bin kein Steuerberater. Deshaln das hier nur als das nehmen was ist ist. EINE Erfahrung von vielen. Mir hat man gesagt (Steuerberater und ich meine auch beim Finanzamt gefragt zu haben. Google meint das auch) wenn Du im Steuerfreibetrag bleibst mit deinen Kapitalerträgen musst Du gar nichts angeben. Es sei denn Du hast irgendwo keinen Freistellungsbetrag eingereicht, Steuern bezahlt, die Du zurück bekommen willst.